18 | POLITIK FRIEDRICH MERZ ZU ASYLBEWERBERN UND ZAHNARZTLEISTUNGEN „Pauschalaussagen bei komplexen Lagen sind problematisch“ Keine freien Termine für deutsche Patienten, weil Asylbewerber sich „die Zähne neu machen lassen“? Die Diskussionen über die Aussagen des CDU-Chefs Friedrich Merz sorgten in der Öffentlichkeit für heftige Kritik. Ein emotional geführtes und komplexes Thema. BZÄK und KZBV widersprachen mit Sachargumenten und wiesen die Aussagen als unzutreffend zurück. Die Zahnärzteschaft reagierte auf die Aussagen des CDU-Vorsitzenden Friedrich Merz sofort: „Keine und keiner meiner Kolleginnen und Kollegen hat sich bisher an uns mit dem Problem gewandt, er hätte keine Termine mehr, weil er so viele Geflüchtete behandeln muss", erklärte der Präsident der Bundeszahnärztekammer (BZÄK), Prof. Dr. Christoph Benz, etwa gegenüber dem Tagesspiegel Background. Und auch die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) widersprach vehement: „Uns liegen zum aktuellen Zeitpunkt keine Hinweise vor“, sagte Christof Weingärtner, Leiter der Abteilung Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der KZBV. „Die Zahnarztpraxen bestellen ihre Patientinnen und Patienten immer unter der Berücksichtigung ein, eine ordentliche Behandlung gewähren zu können. Es liegt in gesamtstaatlicher Verantwortung, dieses Niveau zu halten.“ Zuvor hatte CDU-Chef Friedrich Merz in einer Talkshow des Senders „Welt“ wörtlich gesagt: „Die werden doch wahnsinnig, die Leute, wenn die sehen, dass 300.000 Asylbewerber abgelehnt sind, nicht ausreisen, die vollen Leistungen bekommen, die volle Heilfürsorge bekommen. Die sitzen beim Arzt und lassen sich die Zähne neu machen, und die deutschen Bürger nebendran kriegen keine Termine.“ Für den BZÄK-Präsidenten gibt es da keinen Zusammenhang, wie er in der Wirtschaftswoche und auch gegenüber weiteren Medien erklärte. Pauschalaussagen bei komplexen Lagen seien oft problematisch. Beim Zahnarzt bekomme man in der Regel problemlos Termine. Benz: „Nur im ländlichen Bereich ist es so, dass es dort aufgrund der geringeren Zahnarztdichte zu längeren Wartezeiten kommen kann. Wer starke Schmerzen hat, wird aber immer bevorzugt behandelt.“ Weiter betonte er, dass die Behandlung von Asylbewerbern auch keine außergewöhnliche Arbeitsbelastung für die Zahnärztinnen und Zahnärzte verursache. Im Zuge der Flüchtlingsbewegung 2015 und 2016 habe es zwar schon merkbar mehr Arbeit gegeben, aber damals hätten „viele ungeklärte Sachlagen“ existiert. Dies sei jetzt besser geregelt, unterstrich er. Damals seien die geflüchteten Menschen aber „natürlich im Sinne unseres Berufsethos auch aufgenommen“ worden. Die KZBV stellte heraus, dass sich die Leistungsansprüche für Asylbewerberinnen und Asylbewerber grundsätzlich nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) richteten. Prinzipiell hätten Asylsuchende danach in den ersten 18 Monaten ihres Aufenthalts Anspruch auf Gesundheitsleistungen, wenn sie akut erkrankt seien oder unter Schmerzen litten. Dies gelte grundsätzlich auch für abgelehnte AsylsuchenDer CDU-Vorsitzende erntete mit seinen Äußerungen zu Asylbewerbern heftige Kritik. Foto: © 2022 tokography/Tobias Koch (www.tobiaskoch.net) zm113 Nr. 20, 16.10.2023, (1768)
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