Zahnaerztliche Mitteilungen Nr. 20

ZAHNÄRZTLICHE MITTEILUNGEN | WWW.ZM-ONLINE.DE Was exzellente Lehre ausmacht PD Dr. Puria Parvini wurde für seine Lehrmethoden ausgezeichnet: „Die Studierenden sollen nicht die Luft anhalten, wenn ich den Hörsaal betrete!“ SEITE 46 FDI-Jahreskongress in Sydney Längere Übergangsfristen bei Amalgam, Freie Zucker oder auch Mental Health – die internationale Arbeit wird immer wichtiger. SEITE 54 Praxis-Facelift nach zehn Jahren Neues Behandlungsspektrum, neues Logo, neue Webseite – wie man seiner Praxis eine neue Identität verpasst und dabei die alte mitnimmt. SEITE 14 AUSGABE 20 | 2023 zm 16.10.2023, Nr. 20 PAR-THERAPIE Droht der Absturz?

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EDITORIAL | 3 Leiden auch Sie unter Bürokratie? In diesem Heft stellen wir außerdem die neue S3-Leitlinie zu „Materialunverträglichkeiten bei dentalen, enossalen Implantaten“ vor. Dabei stehen insbesondere Titanimplantate im Fokus. Denn kein Metall und keine Metalllegierung verhalten sich im Gewebe letztlich inert. Alle wichtigen Informationen dazu finden Sie in dieser Ausgabe. Daneben berichten wir von der Arbeit der deutschen Delegation beim FDI-Jahreskongress in Sydney. Klingt weit weg, hat aber viel mit dem zu tun, was Zahnärztinnen und Zahnärzte bei ihrer Arbeit beschäftigt. Und manchmal möchte man seine Praxis auch neu erfinden. Name, Außendarstellung und vielleicht auch das Behandlungsspektrum. Wie solch ein Imagewechsel gelingen kann, erfahren Sie von unserer Expertin. Viel Spaß bei der Lektüre Sascha Rudat Chefredakteur Kürzlich hat das Bundesjustizministerium Pläne für ein Bürokratieentlastungsgesetz veröffentlicht. Noch in diesem Jahr soll das Gesetz vorgelegt werden. Das Bundesgesundheitsministerium wiederum will einen eigenen Gesetzesentwurf zum Bürokratieabbau im Gesundheitswesen vorlegen. Dies sollte bis zum 30. September erfolgen. Bis zum Redaktionsschluss am 6. Oktober lag noch nichts vor, aber Zeitpläne werden beim BMG bekanntermaßen sowieso eher locker gehandhabt. Man darf also gespannt sein, wie man sich den Bürokratieabbau im Hause Lauterbach so vorstellt. Dass die ausufernde Bürokratie den Beschäftigten im Gesundheitswesen die Lust an ihrem Beruf zunehmend vergällt, ist bekannt. Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung und Bundeszahnärztekammer wollten es genauer wissen, weshalb die KZBV dazu zusammen mit den KZVen die Vertragspraxen befragt hat. Das Ergebnis der Umfrage, bei der sich über 2.400 Teilnehmerinnen und Teilnehmer zurückmeldeten: Für eine durchschnittliche Praxis ergeben sich danach über 24 Stunden Bürokratieaufwand pro Woche. Als besonders belastend wurden die Bereiche Telematik/EDV-Technik, Hygienevorschriften und Qualitätsmanagement empfunden. Besonders interessant wird es, wenn man beim Thema Digitalisierung und Telematik genauer hinschaut. Denn die wenigsten lehnen die Digitalisierung pauschal ab. Vielmehr nervt die meisten Zahnärztinnen und Zahnärzte eine wenig durchdachte und dadurch teilweise fehleranfällige Umsetzung der Digitalisierung. Dazu zählen etwa nicht funktionierende Konnektoren oder Abstürze der Software. Als besonders nervig wird dabei auch die parallele Nutzung von Papier- und digitalen Verfahren bei der TI kritisiert. Also halten wir mal fest: Zahnärztinnen und Zahnärzte sind beileibe nicht technik- und digitalfeindlich. Aber wenn die Digitalisierung die Arbeit in der Praxis nicht erleichtert, sondern vor allem Mehraufwände produziert und schlecht funktioniert, kann die Akzeptanz nicht steigen. Besonders von der Bürokratie betroffen sind – wen wundert’s – Einzelpraxen, die unverhältnismäßig stark belastet sind. Damit sorgt die steigende Bürokratielast unmittelbar dafür, dass junge Zahnärztinnen und Zahnärzte vor der Niederlassung zurückschrecken. Verständlich, dass eine Anstellung umso verlockender erscheint, wenn man sich um diesen „lästigen Kram“ nicht kümmern muss, sondern einfach primär Patienten behandeln kann. Denn dazu hat man diesen Beruf ergriffen, nicht um einer überbordenden Dokumentationspflicht nachzukommen. Dass ein gewisser bürokratischer Aufwand zur zahnärztlichen Arbeit dazu gehört, dürfte allen Beteiligten klar sein. Aber dieser muss am Ende des Tages in einem vertretbaren Verhältnis zur Patientenversorgung stehen. KZBV und BZÄK haben aus den Umfrageergebnissen einen Forderungskatalog an das BMG abgeleitet. Mehr dazu lesen Sie in diesem Heft. Ob sich diese Forderungen dann auch in dem zu erwartenden Gesetzentwurf wiederfinden werden, darauf darf man gespannt sein. Foto: Lopata/axentis

4 | INHALT 40 Zahnärztin auf Island Nicht in den Urlaub, sondern zum Arbeiten auf die Insel. Die Zahnärztin Marie Lenz erzählt, was anders ist. 20 S3-Leitlinie „Materialunverträglichkeiten bei dentalen, enossalen Implantaten" Welche Auswirkungen haben Titanimplantate auf die periimplantären Gewebe? MEINUNG 3 Editorial 6 Leitartikel POLITIK 18 Friedrich Merz zu Asylbewerbern und Zahnarztleistungen „Pauschalaussagen bei komplexen Lagen sind problematisch“ 36 Interview mit Prof. Dr. Clarissa Kurscheid zum Reformstau im Gesundheitwesen „Der Systemwandel hat nicht stattgefunden“ 54 FDI-Jahreskongress in Sydney „Die internationale Arbeit wird immer bedeutsamer“ 76 Bürokratieentlastung im Gesundheitswesen Zahnärzte machen Vorschläge zum Bürokratieabbau 81 Apothekertag verabschiedet Resolution Für eine faire Vergütung und sichere Zukunftsperspektiven 38 30. Fortbildungstage der Zahnärztekammer Sachsen-Anhalt Zahnmedizin heute und morgen ZAHNMEDIZIN 20 Neue S3-Leitlinie Materialunverträglichkeiten bei dentalen, enossalen Implantaten 28 Interview mit Prof. Florian Beuer zur S3-Leitlinie Materialunverträglichkeiten bei Implantaten Titan- versus Keramikimplantate: Ist Keramik eine Alternative? 44 Aus der Wissenschaft Auch Zahnmedizin hilft Schlaganfallpatienten 64 Case Report Atherosklerotische Läsionen in PSA 72 Der besondere Fall mit CME Kiefergelenkschmerzen mit Hautveränderungen? 66 Burn-out bei Zahnärzten Bürokratie verursacht Stress 86 Erlebnisbericht: Mein Goldhämmer-Kurs „Handwerkliche Exzellenz gehört zur Zahnmedizin“ TITELSTORY 30 Auswirkung des FinStG Die Parodontitis-Therapie droht zu scheitern Inhalt Foto: Jón Páll Guðjónsson zm113 Nr. 20, 16.10.2023, (1754)

INHALT | 5 70 Maßnahmen gegen Fehlzeiten Ist eine Anwesenheitsprämie ein gutes Instrument, um die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu ködern? TITELSTORY 30 PRAXIS 14 Facelift nach zehnjährigem Praxisbestehen „Wir sind immer noch wir!“ 40 Zahnärztin auf Island „Ein Frontzahntrauma durch ein Schaf war neu für mich“ 50 Quereinsteigerinnen in der Zahnarztpraxis – Teil 2 Strategien gegen den Fachkräftemangel 70 Maßnahmen gegen krankheitsbedingte Fehlzeiten Ist eine Anwesenheitsprämie die Lösung? 84 Ehegatten-Vorschaltmodell Leasen Sie den Praxis-Pkw von Ihrer Frau (oder Ihrem Mann)! GESELLSCHAFT 8 Online-Umfrage zum Zähneputzen Besonders Mütter lehnen Fluorid in der Zahnpasta ab 46 Interview mit PD Dr. Puria Parvini über „Exzellente Lehre“ „Die Studierenden sollen nicht die Luft anhalten, wenn ich den Hörsaal betrete!“ 56 Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz 56 NHS-Chirurgie erlebt „MeToo-Moment“ 58 Menschen in Gesundheitsberufen sind besonders gefährdet 78 Gewalt gegen Gesundheitsfachkräfte in Großbritannien Bieten Bodycams Schutz vor Übergriffen? MEDIZIN 12 Studie aus den USA Mundgesundheit beeinflusst Überlebenschance bei Oropharynxkarzinomen MARKT 90 Neuheiten RUBRIKEN 39 News 59 Formular 62 Termine 88 Bekanntmachungen 89 Impressum 106 Zu guter Letzt zm113 Nr. 20, 16.10.2023, (1755) Titelfoto: siro46 – stock.adobe.com Generiert mit KI Die Parodontitis-Therapie droht zu scheitern Ein gemeinsamer Evaluationsbericht von KZBV und DG PARO liefert erstmals konkrete Daten über die Auswirkungen des Finanzstabilisierungsgesetzes.

Die KZBV hat zusammen mit der Deutschen Gesellschaft für Parodontologie (DG PARO) anhand der Analyse aktueller Abrechnungsdaten das Geschehen rund um die Parodontitisbehandlungen ausgewertet. Das Ergebnis unseres Ende September vorgelegten Evaluationsberichts ist ebenso eindeutig wie erschreckend: Die Zahl der Parodontitis-Neubehandlungsfälle ist bei einer weiterhin unverändert hohen Krankheitslast im 1. Halbjahr 2023 massiv zurückgegangen. So lag die Zahl der Neubehandlungsfälle für die dreijährige präventionsorientierte PAR-Behandlungsstrecke im Juli dieses Jahres nur noch bei rund 92.400 – Tendenz weiter sinkend. Dies bedeutet einen Rückfall auf das niedrige Niveau vor Einführung der neuen PAR-Behandlungsstrecke. Grund für diesen Einbruch ist die mit dem GKV-Finanzstabilisierungsgesetz (GKV-FinStG) wieder eingeführte Budgetierung. Im Jahr 2023 kommt es zur Überlagerung von Neubehandlungsfällen und Folgekosten aus den in 2021 und 2022 begonnenen Parodontitisbehandlungen, was bei sinkender Zahl von Neubehandlungsfällen in 2023 trotzdem zu einer höheren Gesamtleistungsmenge führt. Deshalb wäre es folgerichtig gewesen, im Ausgangsbudget für 2023 diesen Aspekt mit zu berücksichtigen. In 2022 hingegen sind primär nur die Kosten für die neuen Behandlungsfälle enthalten, da logischerweise die Folgekosten für die UPT-Strecke erst in 2023 und 2024 anfallen. Dabei hatte die neue PAR-Behandlungsstrecke alle Anlagen, um zu einer Erfolgsgeschichte zu werden. Unsere Evaluation zeigt, dass die Zahl der Parodontitisbehandlungen nach Einführung der neuen, präventionsorientierten Behandlungsrichtlinie im Juli 2021 auch aufgrund des erleichterten Zugangs zur Therapie gestiegen ist – ein voller Erfolg für die Patientenversorgung, auch dank Ihrer Unterstützung, werte Kolleginnen und Kollegen. Ein Erfolg, der aber leider nur von kurzer Dauer war, wie unsere Zahlen zeigen. Bleiben die gesetzlichen Rahmenbedingungen unverändert, wird dieser rückläufige Trend bei den Neuversorgungsfällen zwangsläufig anhalten. Die Regelungen des GKV-FinStG werden dazu führen, dass die Mittel nicht ausreichen und zunächst für die Weiterbehandlung der in den Vorjahren begonnenen Fälle aufgewendet werden müssen. Dies käme drastischen Leistungskürzungen gleich. Damit droht das Scheitern der neuen, präventionsorientierten Parodontitisversorgung – mit entsprechenden negativen Folgen für die Mund- und Allgemeingesundheit der Bevölkerung. An dieser Stelle muss man sich kurz vor Augen führen, weshalb der Gesetzgeber das GKV-FinStG eingeführt hat. Das Ziel war, im GKV-System ein prognostiziertes Loch in Höhe von 17 Milliarden Euro zu stopfen. Dieses Defizit ist aber aus verschiedenen Gründen nicht eingetreten. Trotzdem hält man bisher an den Kürzungen für die Zahnärztinnen und Zahnärzte fest – und verschließt dabei die Augen vor den drohenden Folgekosten dieser Politik. Im zahnärztlichen Bereich summieren sich diese auf rund 200 Millionen Euro jährlich. Es ist auch von deutlich negativen Auswirkungen auf die Allgemeingesundheit der Versicherten und dadurch von Folgekosten auch im ärztlichen Sektor auszugehen – insbesondere im Zusammenhang mit Diabetes-Erkrankungen. Indirekte Krankheitskosten von unbehandelter Parodontitis liegen laut einer international vergleichenden Studie für Deutschland gar bei rund 34,79 Milliarden Euro. Hier muss noch einmal in aller Deutlichkeit betont werden, dass die Zahnärzteschaft nicht zu den Kostentreibern im Gesundheitswesen gehört – im Gegenteil, wir sind die Kostensenker. Denn der Anteil der zahnärztlichen Versorgung an den GKV-Gesamtausgaben ist von rund 9 Prozent im Jahr 2000 auf 6,11 Prozent in 2022 gesunken. Wir setzen darauf, dass wir dem Bundesgesundheitsministerium, das wiederum verpflichtet ist, die Auswirkungen des GKV-FinStG auf die ParodontitisVersorgung zu evaluieren, mit den Zahlen des von uns vorgelegten Evaluationsberichts die fatalen Auswirkungen dieser verfehlten Politik verdeutlichen können. An unserem Evaluationsbericht kommt die Politik jedenfalls nicht vorbei. Deshalb darf es nur eine Konsequenz geben: Die Leistungen der Parodontitistherapie müssen von der Budgetierung des GKV-FinStG noch in diesem Jahr ausgenommen werden. Martin Hendges Vorsitzender des Vorstandes der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung Mehr zum Evalutionsbericht zur PARTherapie von KZBV und DG PARO lesen Sie auf Seite 30. PAR-Therapie: An unserem Evaluationsbericht kommt keiner vorbei 6 | LEITARTIKEL Foto: Jan Knoff

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8 | GESELLSCHAFT zm113 Nr. 20, 16.10.2023, (1758) ONLINE-UMFRAGE ZUM ZÄHNEPUTZEN Besonders Mütter lehnen Fluorid in der Zahnpasta ab Fast ein Viertel der Eltern in Deutschland ist der Meinung, dass fluoridhaltige Zahnpasta ihren Kindern schadet. Zu diesem Ergebnis kommt eine Umfrage des Online-Direktversicherers DA Direkt. Keine fluoridhaltige Zahnpasta kaufen der Umfrage zufolge 23 Prozent aller Eltern, weil sie davon überzeugt sind, dass diese schädlich für ihre Kinder ist. Dabei lehnen 26 Prozent der Mütter und 19 Prozent der Väter entsprechende Zahnpflegeprodukte für ihre Kinder ab. Fruchtzucker halten viele Eltern für harmlos Weiteres Ergebnis: 20 Prozent der befragten Eltern haben Wissenslücken in puncto Zahnpflege. Sie unterbinden demnach auch nicht konsequent Verhaltensweisen, die die Zähne schädigen: So lassen sie beispielsweise das Zähneputzen abends schon mal ausfallen, wenn die Kinder quengelig sind (19 Prozent), erlauben nach dem Zähneputzen noch einen kleinen Snack (18 Prozent) oder geben ihnen danach noch Fruchtsäfte zu trinken (14 Prozent). „Viele Eltern halten den Fruchtzucker in Getränken für unschädlich. Die Fructose in Fruchtsäften entspricht allerdings faktisch einer Zuckerlösung“, sagt Christian Brodhun von DA Direkt. Zahnzusatzversicherte lehnen Fluorid oft ab Die Umfrage des Online-Direktversicherers DA Direkt ist nicht repräsentativ, dafür ist die Stichprobe zu klein. Interessant sind die Ergebnisse trotzdem. „ Acht von zehn Befragten putzen demzufolge mindestens 2-mal tägUnwissen oder Verschwörungsglaube? Die Skepsis von Eltern gegenüber Fluorid ist offenbar weitverbreitet. Foto: LIGHTFIELD STUDIOS – stock.adobe.com

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10 | GESELLSCHAFT zm113 Nr. 20, 16.10.2023, (1760) lich die Zähne, die eine Hälfte manuell, die andere elektrisch. Knapp ein Drittel nutzt jedoch weder Zahnseide noch Interdentalbürsten. „ Drei Viertel der Befragten finden die Mundhygiene wichtig, ihnen sind Menschen mit gepflegten Zähnen auch sympathischer. „ 80 Prozent waren im vergangenen Jahr beim Zahnarzt, zwei Drittel hatten schon einmal eine Professionelle Zahnreinigung. Allerdings haben auch 42 Prozent „eine gewisse Angst“ vor dem Zahnarzt. „ Wer eine Zahnzusatzversicherung besitzt, nutzt eher eine elektrische Zahnbürste und ist gründlicher und gewissenhafter bei der Mundhygiene. „ Wer Angst vor Zahnausfall hat, investiert nicht mehr in seine Zähne oder putzt sie gründlicher. Im Gegenteil: Gepflegt wird etwas nachlässiger, man leistet sich keine hochwertige Versorgung und 50 Prozent der Betroffenen vermeiden Zahnarztbesuche. „ Die nachlässigere Zahnpflege ändert sich auch nicht, wenn die Personen Kinder haben. „ Zahnzusatzversicherte wie auch Personen mit Angst vor Zahnausfall sind, was die Verwendung von fluoridierter Zahnpasta bei ihren Kindern betrifft, überdurchschnittlich skeptisch. „ Ältere Menschen betreiben etwas weniger Zahnpflege, gehen dafür aber ein wenig häufiger zum Zahnarzt und nehmen auch mehr Zusatzleistungen in Anspruch. „ Frauen betreiben mehr Aufwand bei der Zahnhygiene, nutzen mehr Produkte, gehen häufiger zum Zahnarzt und legen mehr Wert auf die Ästhetik. Sie haben aber auch viel mehr Angst vor Zahnausfall. „ Knapp über 40 Prozent der Erwachsenen scheuen sich vor den Kosten, die mit einem Zahnarztbesuch verbunden sind. „ Männer haben etwas häufiger eine Zahnzusatzversicherung. „ Mehr als ein Viertel der Befragten hat schon einmal davon geträumt, dass ihnen Zähne ausfallen. Während 36 Prozent der Frauen sich an einen solchen Traum erinnern, sind es bei den Männern 16 Prozent. (Traumdeuter bringen dieses Phänomen mit Verlustängsten in Verbindung, die sich nicht nur auf die Zähne, sondern auch auf Familie, Finanzen, körperliche Attraktivität oder den Beruf beziehen können.) ck Für die Studie befragte das Marktforschungsinstitut infas quo im Auftrag von DA Direkt im Juli 2023 fast 200 Haushalte mit Kindern bis zu zwölf Jahren. Die Grafik legt offen, dass noch viel Aufklärungsarbeit nötig ist. Foto: DA Direkt WER GEHT MIT DEM KIND ZUM ZAHNARZT? 92 Prozent der befragten Eltern vereinbaren für ihre Kleinen 1- bis 2-mal jährlich einen Zahnarzttermin. Während 66 Prozent der befragten Mütter 2-mal pro Jahr mit dem Nachwuchs zum Zahnarzt gehen, sind es bei den Vätern nur 47 Prozent. Fast jeder zehnte Mann (7 Prozent) begleitet sein Kind nie in die Zahnarztpraxis, wobei dieser Anteil den Experten zufolge in der Realität noch deutlich höher sein könnte, da viele Männer das in der Umfrage nicht zugeben.

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zm113 Nr. 20, 16.10.2023, (1762) 12 | MEDIZIN STUDIE AUS DEN USA Mundgesundheit beeinflusst Überlebenschance bei Oropharynxkarzinomen Eine neue gepoolte Analyse von vier Studien zeigt, dass Patienten mit Oropharynxkarzinomen, die mehr natürliche Zähne aufweisen, offenbar bessere Überlebenschancen haben. Forschende der University of North Carolina in Chapel Hill, USA, führten eine gepoolte Analyse von vier Studien durch, die insgesamt 2.449 Teilnehmende mit Plattenepithelkarzinomen im Kopf- und Halsbereich untersuchten. Die Analyse wertete Daten zu Parodontitis, Häufigkeit des Zähneputzens, Verwendung von Mundwasser, Anzahl natürlicher Zähne und Zahnarztbesuchen in den zehn Jahren vor der Krebsdiagnose aus. Die Studienergebnisse wurden adjustiert um Alter, Geschlecht, ethnische Zugehörigkeit, geografische Region, Tumorlokalisation, Stadium der Tumorknotenmetastasierung, Behandlungsparameter sowie Bildungsstand und Rauchen, um die Risikoverhältnisse (RR) für das Gesamtüberleben in Abhängigkeit von den Messungen der Mundgesundheit abzuschätzen. Der überwiegende Teil der Teilnehmenden waren Männer (78 Prozent), das Durchschnittsalter betrug 59,8 Jahre. 50 Prozent von ihnen verfügten noch über mehr als 20 natürliche Zähne, 18 Prozent über 10 bis 19 Zähne, 10 Prozent über 1 bis 9 Zähne, 23 Prozent waren unbezahnt. 70 Prozent putzten ihre Zähne im Durchschnitt weniger als einmal am Tag, Mundspülung verwendeten 46 Prozent. 33 Prozent hatten in den zehn Jahren vor der Krebsdiagnose mehr als fünf Mal ihren Zahnarzt besucht, die Mehrheit (46 Prozent) jedoch nur ein- bis fünfmal. 21 Prozent hatten in dieser Zeit keinen Zahnarztbesuch. Mehr Zähne = höhere Überlebenschance Ergebnisse: Diejenigen, die häufig zum Zahnarzt gingen (mehr als fünf Besuche in den zehn Jahren vor der Diagnose), hatten eine bessere Überlebenschance als diejenigen, die in dieser Zeit überhaupt nicht zum Zahnarzt gegangen waren (RR0,81; Konfidenzintervall 95 Prozent, Spreizung 0,69 bis 0,95). Auch für die Zahl der noch verbliebenen natürlichen Zähne zeigte sich eine Korrelation: Personen, die über mehr als 20 natürliche Zähne verfügten, hatten eine bessere Überlebenschance als diejenigen ohne verbliebene natürliche Zähne (RR0,77; Spreizung 0,66 bis 0,91). Von Patienten berichtetes Zahnfleischbluten, die Häufigkeit des Zähneputzens oder die Mundwasserverwendung waren hingegen nicht mit dem Gesamtüberleben verbunden, berichten die Forschenden. Schlussfolgerung der Autoren: Eine gute Mundgesundheit, definiert durch die Erhaltung des natürlichen Gebisses und häufige Zahnarztbesuche, scheint mit einem verbesserten Gesamtüberleben bei Patienten mit Plattenepithelkarzinomen im Kopf- und Halsbereich verbunden zu sein. Diese zeige die Analyse der bisher größten Kohorte von Kopf- und Hals-Plattenepithelkarzinom-Patienten und deren Mundgesundheitsparametern. Die Ergebnisse betonen die Rolle der Aufrechterhaltung der Mundgesundheit auch als potenziell unabhängiger prognostischer Parameter für diese Patientengruppe, heißt es. Und: Zusätzliche prospektive Studien seien nun erforderlich, um diese Ergebnisse zu bestätigen. mg Die Studie: Jason Tasoulas et al., Poor oral health influences head and neck cancer patient survival: an International Head and Neck Cancer Epidemiology Consortium pooled analysis, JNCI: Journal of the National Cancer Institute, 2023;, djad156, https://doi.org/10.1093/jnci/djad156 Eine gute Mundgesundheit, gemessen an der langjährig und möglichst vollständig erhaltenen Dentition, könnte mit einem verbesserten Gesamtüberleben bei Patienten mit Karzinomen im Kopf-Hals-Bereich verbunden sein. Foto: Parilov - stock.adobe.com

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14 | PRAXIS zm113 Nr. 20, 16.10.2023, (1764) FACELIFT NACH ZEHNJÄHRIGEM PRAXISBESTEHEN „Wir sind immer noch wir!“ Nadja Alin Jung Zum zehnjährigen Praxisjubiläum legte Zahnärztin Dr. Kristina Varga aus Hanau ein komplettes Facelift hin: neues Naming, neues Logo, neues Behandlungsspektrum. Hat sich der Image-Turn gelohnt? Eigentlich wollte die Praxisinhaberin nur ihre Praxiswebsite anpassen – nach zehn Jahren war nicht nur die Optik aus der Zeit gefallen: Auch die Google-Vorgaben und die Sicherheitsrichtlinien im Web hatten sich geändert. Um online sichtbar zu bleiben, ist es sinnvoll, die Website regelmäßig einem Update zu unterziehen. Doch Varga merkte schnell, dass viel mehr zu tun war – und sie keine halben Sachen machen wollte. Also entschied sie sich für ein umfassendes Facelift ihres Corporate Brandings. Zuletzt hatte sie ihr Behandlungsspektrum verstärkt auf die ästhetische Zahnheilkunde ausgerichtet, das galt es nun, nach außen zu transportieren. ART32: Kunst mit 32 Zähnen Ob Facelift für die Bestandspraxis oder Neugründung: Dreh- und Angelpunkt der Marketingstrategie ist immer die eigene Praxisidentität. „Wofür stehen meine Praxis und ich?“, „Welches Konzept verfolge ich?“, „Welche Leistungen stehen im Mittelpunkt?“. Nur wer diese Fragen beantworten kann, ist bereit für den nächsten Schritt: das Naming. Für Varga stand fest: Ihr Leistungsspektrum rund um die ästhetische Zahnheilkunde sollte sich unbedingt im neuen Praxisnamen wiederfinden. Logische Konsequenz: Ein FantasieNaming musste her. Nach einem Workshop machte ihre Marketingagentur ihr einige Vorschläge und am Ende fiel die Entscheidung auf: „ART32 Dr. Kristina Varga & Kollegen“. „ART steht für Kunst“, erläutert Varga: „Denn wir Zahnärzte sind Künstler. Zähne sind für uns die Leinwand. Wir kreieren schöne Zähne, Unikate, die unseren Patienten zu einem guten Lebensgefühl verhelfen.“ Vor allem aber schafft das starke Naming einen Wiedererkennungswert und ist prägnant. „ART32 kommt auch bei den Patienten gut an. Oft bestätigen sie mir, dass meine Arbeit Kunst ist“, bestätigt Varga und lacht. Ist der Name gesetzt, entwickelt man auf der Basis die Corporate Identity: eine stimmige Typografie und Farbwahl sowie Formen, die zur Praxisidentität passen. Entstanden ist für ART32 ein Logo, das zeitlos und modern eine neue Halbe Sachen sind mit Dr. Kristina Varga nicht zu machen: Auf großen Plakatwänden kündigte sie in Hanau an, dass ihre Praxis sich auf ästhetische Zahnmedizin spezialisiert hat. Foto: m2c Nadja Alin Jung m2c | medical concepts & consulting Frankfurt am Main Foto: m2c

PRAXIS | 15 SERVICE-TEL.: 02641 9110-0 · BE SMART. BE ICX. BOHRER MEHRALS 400ICX-IMPLANTATE MIT 1BOHRER! PATENTIERTE WELTNEUHEIT! CHIRURGIE BOX Sobald die goldene Beschichtung des Bohrers nachlässt und die darunterliegende silberne Beschichtung sichtbar wird, muss der Bohrer gewechselt werden! OPTISCHE ERKENNUNG ZUMBOHRERWECHSEL! ICX-ALL-IN-ONE Bohrer im ICX-Shop!

16 | PRAXIS zm113 Nr. 20, 16.10.2023, (1766) Klientel anspricht und gleichzeitig Bestandspatienten mitnimmt. Passend zu der rein schwarzen, cleanen Typografie ist die neue Website in Schwarz-WeißTönen und dezenten Farben gehalten. Varga: „Dieser Look strahlt exakt meine Leidenschaft für Ästhetik aus!“ Keine halben Sachen, niemals Jedes Detail – vom Anamnesebogen über die Praxisbekleidung bis zum Interior Design – sollte sich darin widerspiegeln. Auch hier ließ Varga sich auf keine halben Sachen ein: Die Praxisausstattung wurde grunderneuert, versehen mit neuem Naming und Logo, das Team frisch eingekleidet, die Praxis renoviert und neu eingerichtet. „Ich habe mein Baby kaum wiedererkannt!“, erzählt Varga. Denken Sie bei einem Facelift daran, dass Sie auch den Patientenstamm mitnehmen. Das gelingt mit einer klaren und durchdachten Kommunikation. Varga: „Mir war besonders daran gelegen, meinen Patienten, die schon viele Jahre zu mir kommen und mir vertrauen, zu vermitteln: Wir sind immer noch wir – nur in neuer Optik.“ Daher kündigte sie die bevorstehenden Änderungen frühzeitig in der Praxis und auch online an. Natürlich wollte sie in diesem Zug auch neue Patienten gewinnen – und zwar jene, die hochwertige Zahnästhetik schätzen. Varga ließ sich auch hier von ihrer Marketingagentur beraten und entschied sich für eine mehrdimensionale Kommunikationsstrategie – analog und digital. Eine groß angelegte Außenwerbekampagne in Hanau an zentralen Stellen und in der unmittelbaren Umgebung der Praxis sollten auf ART32 neugierig machen. Um insbesondere eine junge Zielgruppe mit Begeisterung für Ästhetik anzusprechen, launchte Varga parallel dazu ihren InstagramAccount art32.drvarga. Auf ihrer Website art32.dental stellt sie ihre Behandlungsschwerpunkte vor, lenkt die Aufmerksamkeit auf die ästhetische Zahnheilkunde und füllt ganz nebenbei dank des 24h-Online-Terminservice ihr Bestellbuch. Besonders wichtig war der Zahnärztin, dass ihr Team den Weg mitgeht. Wer nicht nur einen Arbeitsplatz, sondern eine Marke zu bietet, mit der sich das ganze Team identifizieren kann, profitiert von motivierten Mitarbeitern – vom Empfang bis zur Behandlungsassistenz. Die Mitarbeiterinnen sind die Roadies Verlassen konnte Varga sich schon vor dem Facelift auf ihr eingespieltes Team, aber nun vereinten sich alle hinter ART32 und seien stolz, Teil dieser Marke zu sein. „Meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind quasi meine Roadies.“ Auch in Fragen der Personalgewinnung hilft die neue Praxismarke, Stichwort Employer Branding: Das Gefühl, Teil von etwas Größerem zu sein und dazuzugehören, kann den Unterschied auf einem umkämpften Arbeitsmarkt machen. Für Varga steht fest: „Sich nach zehn Jahren noch einmal neu zu erfinden – das war schon ein Wagnis, aber ich würde mich jederzeit wieder so entscheiden.“ Ohne die Expertise ihrer Marketingagentur hätte sie das allerdings nicht geschafft. „Ich als Zahnärztin wäre darauf einfach nicht gekommen. Es braucht definitiv Erfahrung, ein Auge fürs Detail und einen durchdachten Fahrplan, um so ein Facelift umzusetzen.“ „ Fotos: m2c

PRAXIS | 17 Mehr unter www.omnichroma.de/bulk  ohne künstliche Farbpigmente passt sich „automatisch“ der Zahnfarbe an BisGMA–freie Formulierung für eine bessere Biokompatibilität keine Deckschicht notwendig hervorragende Belastbarkeit Neu BULK Wie „smart“ die Smart Chromatic Technology von Tokuyama wirklich ist, zeigt sich erst auf Dauer, denn die strukturelle Farbe, die aus den sphärischen Füllkörpern entsteht, passt sich nicht nur einmalig bei der Füllungslegung an die jeweilige Zahnfarbe an, sondern tagtäglich aufs Neue. Egal, ob die Zähne gebleacht werden oder nachdunkeln. BULK Stufenlose Farbanpassung von A1 – D4 mit Tiefenhärtung Ihr Zahn verändert sich, OMNICHROMA passt sich an – so geht Chamäleoneffekt in Vollendung! Mehr unter: 

18 | POLITIK FRIEDRICH MERZ ZU ASYLBEWERBERN UND ZAHNARZTLEISTUNGEN „Pauschalaussagen bei komplexen Lagen sind problematisch“ Keine freien Termine für deutsche Patienten, weil Asylbewerber sich „die Zähne neu machen lassen“? Die Diskussionen über die Aussagen des CDU-Chefs Friedrich Merz sorgten in der Öffentlichkeit für heftige Kritik. Ein emotional geführtes und komplexes Thema. BZÄK und KZBV widersprachen mit Sachargumenten und wiesen die Aussagen als unzutreffend zurück. Die Zahnärzteschaft reagierte auf die Aussagen des CDU-Vorsitzenden Friedrich Merz sofort: „Keine und keiner meiner Kolleginnen und Kollegen hat sich bisher an uns mit dem Problem gewandt, er hätte keine Termine mehr, weil er so viele Geflüchtete behandeln muss", erklärte der Präsident der Bundeszahnärztekammer (BZÄK), Prof. Dr. Christoph Benz, etwa gegenüber dem Tagesspiegel Background. Und auch die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) widersprach vehement: „Uns liegen zum aktuellen Zeitpunkt keine Hinweise vor“, sagte Christof Weingärtner, Leiter der Abteilung Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der KZBV. „Die Zahnarztpraxen bestellen ihre Patientinnen und Patienten immer unter der Berücksichtigung ein, eine ordentliche Behandlung gewähren zu können. Es liegt in gesamtstaatlicher Verantwortung, dieses Niveau zu halten.“ Zuvor hatte CDU-Chef Friedrich Merz in einer Talkshow des Senders „Welt“ wörtlich gesagt: „Die werden doch wahnsinnig, die Leute, wenn die sehen, dass 300.000 Asylbewerber abgelehnt sind, nicht ausreisen, die vollen Leistungen bekommen, die volle Heilfürsorge bekommen. Die sitzen beim Arzt und lassen sich die Zähne neu machen, und die deutschen Bürger nebendran kriegen keine Termine.“ Für den BZÄK-Präsidenten gibt es da keinen Zusammenhang, wie er in der Wirtschaftswoche und auch gegenüber weiteren Medien erklärte. Pauschalaussagen bei komplexen Lagen seien oft problematisch. Beim Zahnarzt bekomme man in der Regel problemlos Termine. Benz: „Nur im ländlichen Bereich ist es so, dass es dort aufgrund der geringeren Zahnarztdichte zu längeren Wartezeiten kommen kann. Wer starke Schmerzen hat, wird aber immer bevorzugt behandelt.“ Weiter betonte er, dass die Behandlung von Asylbewerbern auch keine außergewöhnliche Arbeitsbelastung für die Zahnärztinnen und Zahnärzte verursache. Im Zuge der Flüchtlingsbewegung 2015 und 2016 habe es zwar schon merkbar mehr Arbeit gegeben, aber damals hätten „viele ungeklärte Sachlagen“ existiert. Dies sei jetzt besser geregelt, unterstrich er. Damals seien die geflüchteten Menschen aber „natürlich im Sinne unseres Berufsethos auch aufgenommen“ worden. Die KZBV stellte heraus, dass sich die Leistungsansprüche für Asylbewerberinnen und Asylbewerber grundsätzlich nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) richteten. Prinzipiell hätten Asylsuchende danach in den ersten 18 Monaten ihres Aufenthalts Anspruch auf Gesundheitsleistungen, wenn sie akut erkrankt seien oder unter Schmerzen litten. Dies gelte grundsätzlich auch für abgelehnte AsylsuchenDer CDU-Vorsitzende erntete mit seinen Äußerungen zu Asylbewerbern heftige Kritik. Foto: © 2022 tokography/Tobias Koch (www.tobiaskoch.net) zm113 Nr. 20, 16.10.2023, (1768)

POLITIK | 19 de sowie Geduldete. Zur Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände seien die erforderlichen ärztlichen und zahnärztlichen Behandlungen einschließlich der Versorgung mit Arznei- und Verbandmitteln sowie sonstiger zur Genesung, zur Besserung oder zur Linderung von Krankheiten oder Krankheitsfolgen erforderlichen Leistungen zu gewähren. Für den zahnärztlichen Bereich werde im Gesetz zudem eingeschränkt, dass eine Versorgung mit Zahnersatz nur erfolge, soweit dies im Einzelfall aus medizinischen Gründen unaufschiebbar sei. Nach 18 Monaten des Aufenthalts würden Asylbewerberinnen und Asylbewerber dann von den gesetzlichen Krankenkassen betreut und erhielten eine elektronische Gesundheitskarte, mit der sie nahezu dieselben Leistungen erhalten können wie gesetzlich Krankenversicherte, erläuterte die KZBV weiter. Grundsätzlich kämen Zahnärztinnen und Zahnärzte ihrer Behandlungspflicht allen Patientinnen und Patienten gegenüber im gleichen Maße nach. Überwiegend Kritik, vereinzelt auch Verständnis Auch die Ärzteschaft trat der Äußerungen des CDU-Vorsitzenden entgegen. So unterstrich etwa der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Dr. Andreas Gassen, gegenüber dem ZDF: „Rechtlich gibt es einen Unterschied in der Behandlung zwischen abgelehnten und angenommenen Asylbewerbern. Doch in der Praxis ist das oft kaum zu realisieren. Kommt ein Patient mit Schmerzen in die Praxis, wird er natürlich behandelt – unabhängig von seinem Aufenthaltsstatus.“ Überdies müssten sich Patienten künftig noch länger für einen Termin gedulden. Grund dafür sei ein chronisch unterfinanziertes Gesundheitssystem, so Gassen. Vorwürfe gegen Merz kamen von SPD, Grünen und den Linken. Bundesinnenministerin Nancy Faeser sprach von erbärmlichem Populismus auf dem Rücken der Schwächsten. Die Grünen-Vorsitzende Ricarda Lang erklärte, Merz spiele ganz bewusst Gruppen gegeneinander aus und verbreite dabei Falschinformationen. So werde kein einziges Problem gelöst, aber Hass geschürt. Der Vorsitzende der Fraktion der Linken im Bundestag, Dietmar Bartsch, schloss sich der Kritik an und hielt es für unverantwortlich, Ängste zu schüren, die in dieser Form überhaupt nicht da sein sollten, sagte er in den Medien. Kritik kam auch aus den eigenen Parteireihen. Der Vize-Vorsitzende des CDU-Sozialflügels, Christian Bäumler, sagte laut dpa, dass die Entgleisungen von Merz mit dem christlichen Menschenbild nicht vereinbar seien. Viele CDU-Mitglieder schämten sich für ihren Parteivorsitzenden. Merz selbst verteidigte dem Bericht zufolge seine Worte. Man müsse zu diesem Thema auch mal etwas Kritisches sagen können, erklärte er. Aus der Union kommt aber auch Unterstützung für Merz. Merz habe recht, wird etwa der gesundheitspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Tino Sorge (CDU), in der Rheinischen Post zitiert. Hunderttausende abgelehnte Asylbewerber in Deutschland seien zum Teil seit Jahren ausreisepflichtig. Dennoch könnten sie zum Nulltarif das deutsche Gesundheitssystem nutzen. pr zm113 Nr. 20, 16.10.2023, (1769) Zahntechnik! Lokale Partner für höchste Qualität! Für Sie und Ihre Patienten zählt jedes Detail. Die QS-Dental geprüften zahntechnischen Meisterlabore stehen Ihnen als fachlich versierte und lokale Partner für Ihre Praxis immer kompetent zur Seite. Gerade in diesen Zeiten schenken Sie sich und Ihren Patienten noch mehr Sicherheit und Qualität! Geprüfte Meisterlabore arbeiten mit einem speziell auf die Branche abgestimmtenQualitätssicherungskonzept, das die Qualität steigert und mehr Sicherheit bietet. Sie können sich hier in jedem Detail stets bester Ergebnisse sicher sein – zum Wohle aller Ihrer Patienten. Noch ohne QS-Labor? Gehen Sie auf Nummer sicher. Sie wollen ein QS -Labor in Ihrer Nähe kennenlernen? Prima. Dann informieren Sie sich unter: www.qs-dental.de

20 | ZAHNMEDIZIN Aufgrund der weit verbreiteten Verwendung von metallischen Biomaterialien wie Titan wurde in der Zahnmedizin seit einigen Jahren verstärkt der Fokus auf mögliche materialbedingte Auswirkungen von Titanimplantaten auf die periimplantären Gewebe gelenkt. In der wissenschaftlichen Literatur verdichten sich Hinweise darauf, dass die Oberflächen von Implantaten im menschlichen Körper durch die Freisetzung von Partikeln eine potenzielle Quelle für eine systemische Kontamination mit Titanmaterial sein können. Angesichts des häufigen Einsatzes von Titanimplantaten in der Zahnmedizin und aufgrund der durchaus langen Liegezeit dieser Implantate im menschlichen Körper, ist es unerlässlich, ein umfassendes Verständnis der möglichen langfristigen Auswirkungen zu erlangen, denn kein Metall und keine Metalllegierung verhalten sich in vivo vollkommen inert. Eine erste Zusammenfassung der bestehenden Evidenz zu diesem Thema hat die Leitliniengruppe in der S3-Leitlinie „Materialunverträglichkeiten bei dentalen, enossalen Implantaten“ vorgenommen. Titandioxid löst keine „klassische Allergie“ aus Allergische Reaktionen vom Typ IV, auch als Überempfindlichkeitsreaktionen vom verzögerten Typ oder zellvermittelte Allergien bezeichnet, gegenüber Titan sind außergewöhnlich selten, da Titan aufgrund seiner hohen Affinität zu Sauerstoff sofort nach einem beliebigen Kontakt Oxidverbindungen bildet. Aufgrund ihrer Beschaffenheit können Oxide keine Bindungen mit Proteinen eingehen, weshalb sie per Definition nicht als sogenanntes „HapPeriimplantitis an Titanimplantat 11 aufgrund einer vermuteten Titanunverträglichkeit bei einem gesunden 39-jährigen Patienten ohne Parodontitisanamnese: Das Implantat war fünf Jahre zuvor alio loco inseriert worden. Foto: Elisabeth Jacobi-Gresser zm113 Nr. 20, 16.10.2023, (1770) NEUE S3-LEITLINIE Materialunverträglichkeiten bei dentalen, enossalen Implantaten Lena Katharina Müller-Heupt, Burkhard Summer, Elisabeth Jacobi-Gresser, Bilal Al-Nawas Das Metall Titan gilt in der Medizin disziplinübergreifend als ausgesprochen sicheres und haltbares Material für Prothesen und Implantate. Doch kein Material verhält sich im biologischen Gewebe letztlich vollkommen inert. Insofern kann sich bei Problemen auch die Frage nach einer Materialunverträglichkeit stellen. Dieser Beitrag gibt einen Überblick über die in der S3-Leitlinie „Materialunverträglichkeiten bei dentalen, enossalen Implantaten“ zusammengefasste Evidenz.

ZAHNMEDIZIN | 21 ten“ fungieren können. Ein Hapten ist ein chemisches Molekül, das für sich allein keine Immunantwort auslöst – wird es aber an ein größeres Trägermolekül gebunden, beispielsweise an ein Protein, kann es dagegen eine Immunreaktion hervorrufen. Titanoxid kann nicht als Hapten fungieren und eben aus diesem Grund keine klassische Allergie im engeren Sinn hervorrufen. Eine Ausnahme bilden Titanlegierungen, in denen sich andere Metallkomponenten in der Legierung als Ion präsentieren und direkt Verbindungen mit Proteinen bilden können – in diesem Fall kann sehr wohl allergenes Potenzial entstehen (zum Beispiel Implantate aus Titan Grad5). Pathophysiologisch ist es eine Unverträglichkeitsreaktion Wenngleich eine klassische Allergie durch reines Titan nicht ausgelöst werden kann, sind Unverträglichkeitsreaktionen gegenüber dem Material möglich. Diese werden durch eine übermäßige entzündliche Reaktion von Gewebemakrophagen ausgelöst, die mit den ins Gewebe disseminierten Titanoxidpartikeln in Kontakt kommen. Makrophagen haben die Fähigkeit, kleine Titandioxidpartikel (< 10 μm) zu phagozytieren, was wiederum zur Produktion und Ausschüttung proinflammatorischer Zytokine anregt [Bi et al., 2001; Cadosch et al., 2009; Zhou et al., 2021], die sowohl in vitro als auch in vivo nachgewiesen werden können. Lymphozyten scheinen bei diesem Vorgang die Adhäsion und Fusion von Makrophagen an Fremdmaterialoberflächen zu verstärken [Ding et al., 2012]. Auf der anderen Seite sorgen gegenregulatorische Zytokine wie zum Beispiel das IL-10 für eine Toleranzinduktion gegenüber dem Implantat [Thomas et al., 2013]. Titanpartikel gelangen durch partikulären Abrieb (Debris) in das periimplantäre Gewebe. Im Gewebe rund um das Implantat wurden Titanpartikel in Konzentrationen von 100 bis 300 ppm nachgewiesen [Tibau et al., 2019]. Sowohl durch mechanische Reibung beim Inserieren in den Knochen [Romanos et al., 2021] und durch kontinuierliche Mikrobewegungen an der zm113 Nr. 20, 16.10.2023, (1771) Abb. 1: Darstellung unterschiedlicher immunologischer Pathomechanismen: Links: Ionenabgabe von Restaurationsmetall ins Gewebe: Es bildet sich ein Hapten-Protein-Komplex aus – durch Bindung der Ionen an ein körpereigenes Protein. Hierdurch erfährt das Protein eine Veränderung und wird zu einem „Fremdprotein“, das das Immunsystem zu einer Aktivierung von spezifischen T-Lymphozyten anregt. Das Resultat der Proliferation ist eine Sensibilisierung beziehungsweise Allergie auf dieses spezifische Metall. Rechts: Durch die sofortige Oxidation von Titan kommt es zur Ausbildung von Titanpartikeln. Diese können nicht an Proteine binden, so dass nicht die T-Lymphozyten aktiviert, sondern die Fresszellen (Makrophagen) zur Phagozytose angeregt werden. Aktivierte Makrophagen induzieren eine unspezifische Entzündungsreaktion durch Ausschüttung proentzündlicher Zytokine wie TNF-a und IL-1, die wiederum die Entzündungskaskade in Gang setzen. Foto: Lena Katharina Müller-Heupt Abb. 2: Vermuteter Wirkmechanismus bei Titanüberempfindlichkeit mit Störung des immunologischen Gleichgewichts: Titanpartikel lösen eine Kaskade entzündlicher Reaktionen aus, bei denen zunächst Makrophagen rekrutiert werden und ins Gewebe abgegebene Titandioxidpartikel „fressen“ beziehungsweise einschließen. Lymphozyten fördern die Adhäsion und Fusion von Makrophagen auf Materialoberflächen. Makrophagen aktivieren Osteoklasten und verschmelzen zu Riesenzellen (FBGC – Foreign Body Giant Cell), was zur Knochenresorption und zur Bakterieninfiltration führt. L = Lymphozyten, Ti = Titandioxidpartikel, B = Bakterien, Ma = Makrophagen, Oc = Osteoklasten Foto: Lena Katharina Müller-Heupt

zm113 Nr. 20, 16.10.2023, (1772) 22 | ZAHNMEDIZIN Implantat-Abutment-Verbindung als auch durch einen Korrosionsprozess werden an der Oberfläche des Implantats Titanpartikel freigesetzt (Biotribokorrosion). Die elektrolytische Korrosion wird gefördert durch den bei der Gewebeentzündung vorliegenden sauren pH-Wert, hervorgerufen durch Stoffwechselprodukte von parodontopathogenen Bakterien im Biofilm. Die freigesetzten Titanpartikel können daraufhin im umliegenden Weich- und Hartgewebe immunologische Unverträglichkeitsreaktionen auslösen [Schliephake et al., 1993; Suarez-Lopez Del Amo et al., 2018; Mombelli et al., 2018]. Die Intensität einer proinflammatorischen Reaktion hängt höchstwahrscheinlich von individuellen Veranlagungen beziehungsweise der Stärke der inflammatorischen Immunantwort des Körpers ab. Hierbei können auch genetische Faktoren eine Rolle spielen [Summer et al., 2022]. Sobald eine proinflammatorische Kaskade abläuft, kann diese zum Zusammenbruch des „foreign body equilibrium“, also des Gleichgewichts zwischen Implantat und Gewebereaktion auf das Implantat, führen. Die aktivierten Makrophagen aktivieren Osteoklasten oder fusionieren zu mehrkernigen Riesenzellen, die Knochenmineralstrukturen auflösen können [ten Harkel et al., 2015]. Der Pathomechanismus der Inflammasom-Aktivierung in Makrophagen durch Lipoproteine parodontaler Pathogene sowie durch Titanpartikel wurde in der Literatur bereits beschrieben. Es konnte gezeigt werden, dass sowohl die LPS parodontopathogener Keime als auch Titanpartikel über die gleichen Toll-like-Rezeptoren die Entzündungskaskade im Makrophagen aktivieren. Beide Trigger wirken synergistisch und verstärken die Produktion des proentzündlichen Zytokins IL-1b im Inflammasom und damit die Entzündungsreaktion [Pettersson et al, 2016], jedoch gibt es bisher keine EMPFEHLUNGEN DER LEITLINIE Evidenzbasierte Empfehlung Qualität der Evidenz 1: prädiktiver Epikutantest auf Titan (starker Konsens) Der ECT zur Abklärung einer potentiell bestehenden Sensibilisierung (in der Literatur als prophetische Testung bezeichnet) soll nicht durchgeführt werden. moderat (+++−) 2: prädiktiver Epikutantest auf Titan mit anamnestisch allergischen Symptomen (starker Konsens) Der ECT soll auch bei Patienten mit anamnestisch relevanten Vorerkrankungen nicht durchgeführt werden. gering (++−−) 3: Epikutantest auf Titan bei klinischem V. a. Unverträglichkeitsreaktion (starker Konsens) Der ECT soll auch bei Patienten mit Verdacht auf klinische Unverträglichkeitsreaktion nicht durchgeführt werden. gering (++−−) 4: prädiktiver LTT bezüglich Titan (starker Konsens) Der LTT zur Abklärung einer potentiell bestehenden Sensibilisierung gegenüber Titan (in der Literatur als prophetische Testung bezeichnet) soll nicht durchgeführt werden gering (++−−) 5: prädiktiver LTT bezüglich Titan mit anamnestisch allergischen Symptomen (starker Konsens) Der LTT in Bezug auf Titan soll auch bei Patienten mit anamnestisch relevanten Vorerkrankungen nicht durchgeführt werden. gering (++−−) 6: Diagnostik bei klinischem V. a. Unverträglichkeitsreaktion auf Titan (starker Konsens) Der LTT soll auch bei Patienten mit Verdacht auf klinische Unverträglichkeitsreaktion auf Titan nicht durchgeführt werden. gering (++−−) 7: Suprakonstruktionen (starker Konsens) Es sollte bedacht werden, dass die Suprakonstruktion zu Unverträglichkeitsreaktionen bzw. Allergie führen kann. Es ist hierbei an andere Legierungsbestandteile und Verunreinigungen sowie Klebstoffe zu denken. sehr gering (+−−−) 8: Therapieoptionen bei Titanunverträglichkeit (starker Konsens) Für Patienten mit vermuteter Titanunverträglichkeit können auch dentale Keramikimplantate als Therapieoption in Betracht gezogen werden. Wir verweisen an dieser Stelle auf die S3-Leitlinie Keramikimplantate (AWMF-Registernummer: 083-039). gering (++−−) Die Qualität der Evidenz wurde vierstufig als hoch = ++++ / moderat +++ / gering= ++ / sehr gering = + bewertet. Konsensstärke: „Starker Konsens“ bedeutet die Zustimmung von mehr als 95 Prozent der Teilnehmer der Abstimmung in der Leitliniengruppe. Empfehlungsgrade: soll / soll nicht = starke Empfehlung, sollte / sollte nicht = Empfehlung, kann / kann verzichtet werden = Empfehlung offen. Quelle: DGI/DGZMK: „Materialunverträglichkeiten bei dentalen, enossalen Implantaten“, Langfassung, Version 1.0, 2022, AWMF-Registriernummer: 083-041, https://www.awmf.org/leitlinien/detail/ll/083-041.html Tab. 1: Empfehlungen der Leitlinie

CGMCOM-22040_TI_0923_LK WIR MACHEN TI ZUM SERVICE. SIE MANAGEN IHRE PRAXIS. WIR MANAGEN IHRE TI. Entscheiden Sie sich jetzt für eine Anbindung an die Telematikinfrastruktur mit CGM MANAGED TI und profitieren Sie doppelt. Denn durch die Kombination mit der CGM FIREWALL erfüllen Sie gleichzeitig die Vorgaben der IT-Sicherheitsrichtlinie und schützen Ihre Praxis-IT so optimal. CGM MANAGED TI ist nach gematik-Vorgaben interoperabel und somit mit allen TI-konformen Praxissystemen kompatibel. Dank unseres Managed-Service-Konzepts entsteht für Sie kein administrativer Aufwand, denn wir binden Sie über unser hochsicheres CGM-Rechenzentrum an die TI an. Das bedeutet: Sie benötigen keinen Konnektor mehr in Ihrer Praxis. Betrieb, Wartung und Überwachung von TI-Anschluss und CGM FIREWALL übernehmen wir für Sie. Unser starkes Netzwerk aus über 140 Partnerunternehmen mit zertifizierten CGM TI- und CGM FIREWALL-Spezialisten ist persönlich vor Ort für Sie da. Außerdem sind Updates und PTV-Upgrades für neue, gesetzlich verpflichtende TI-Anwendungen bei CGM MANAGED TI bereits inklusive. Vertrauen Sie auf den Pionier, der als erster Anbieter einen TI-Konnektor auf den Markt gebracht hat und über jahrelange Erfahrung aus insgesamt über 60.000 erfolgreich an die TI angeschlossenen Praxen und Institutionen verfügt: Vertrauen Sie auf CGM. Sorgenfreier geht‘s nicht. Bei allen Fragen rund um unser Angebot, die Förderung und den Support besuchen Sie unsere Website oder kontaktieren Sie uns per E-Mail an: vertrieb.ti@cgm.com cgm.com/managed-ti-zm Läuft Ihr KonnektorZertifikat ab? Nutzen Sie die Chance auf eine sorgenfreie TI-Neuanbindung über unser zentrales CGM-Rechenzentrum! CGM MANAGED TI

24 | ZAHNMEDIZIN zm113 Nr. 20, 16.10.2023, (1774) Abb. 1: Sondierung der 8 mm tiefen vestibulären Tasche mit diskreter putrider Sekretion beim regelmäßigen HygieneRecall: Die Patientin ist ohne Beschwerden. Foto: Elisabeth Jacobi-Gresser Abb. 2: Sondierung nach Entfernung der verblockten Suprakonstruktion 35, 36 und Vorbereitung zur Entfernung von Implantat 35 Foto: Elisabeth Jacobi-Gresser Abb. 3: Zielaufnahme zur Darstellung des knöchernen Defekts an Implantat 35: Es zeigt sich distal ein schüsselförmiger Knochenverlust, der das benachbarte Implantat 36 noch nicht erfasst hat. Foto: Elisabeth Jacobi-Gresser / Preva, Progeny Dental Abb. 5: Das histologische Präparat (HE-Färbung) zeigt disseminierte Titanpartikel (Pfeile) mit angrenzender granulozytärer Entzündung (linke Bildhälfte). Foto: Dr. W. Esinger PATIENTENFALL MIT VERMUTETER TITANUNVERTRÄGLICHKEIT Einer Patientin (*1942) wurden 2011 Titanimplantate in den regiones 35 und 36 inseriert. 2016 zeigten sich erste Hinweise auf eine Entzündung der periimplantären Gewebe an Implantat 35. Zu diesem Zeitpunkt wurden die Bestimmung parodontologischer Markerkeime und lokale antientzündliche Maßnahmen (EMS AIRFLOW, ätherische Parodontitis-Ölmischung) durchgeführt, die eine Progression der Periimplantitis nicht mehr verhindern konnten. 2017 wurden die Explantation und eine histologische Untersuchung des periimplantären Entzündungsgewebes durchgeführt. Das benachbarte Implantat 36 ist über zwölf Jahre bis heute ohne Entzündungszeichen. Abb. 6: In der CD-68-Histoimmunfärbung sind die rot angefärbten aktivierten Makrophagen in der Nähe von Titanpartikeln zu erkennen. Ebenso finden sich Partikel intrazellulär, die durch Phagozytose vom Makrophagen aufgenommen wurden. Foto: Dr. W. Esinger DNA-ANALYSE PARODONTITIS-RISIKOKEIME 1.000 10.000 100.000 1.000.000 Aa Td Pg Pi Tf Anzahl Bakterien Bakterienart Abb. 4: Die mikrobiologische Analyse ergibt das Vorliegen von zwei parodontopathogenen Keimen (Pg, Tf) des roten Komplexes in stark erhöhter Konzentration. Aa = Aggregatibacter actinomycetemcomitans, Pg = Porphyromonas gingivalis, Pi = Prevotella intermedia, Tf = Tannerella forsythensis, Td = Treponema denticola Quelle.: Labor Scanbec, Bitterfeld-Wolfen

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