Zahnaerztliche Mitteilungen Nr. 21

POLITIK | 57 würde“. Denn dadurch würde der „medizinisch notwendige Behandlungsbedarf“ als ausgabensteuerndes Kriterium „vollständig abgeschafft“, heißt es im Bericht. Die TSVG-Leistungen? Nicht notwendig! Die durch das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) kürzlich eingeführten und durch das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz teilweise modifizierten extrabudgetären Leistungen sollten entfallen. Man habe keine belastbaren Nachweise dafür gefunden, dass die extrabudgetäre Vergütung für offene Sprechstunden die Versorgung durch geringere Terminwartezeiten verbessert. Insgesamt seien weder die Notwendigkeit der TSVG-Vergütungsregelungen noch die damit angestrebte Verbesserung der Versorgungsqualität belegt, betont der Bericht. Das TSVG hatte laut BRH 2019 fünf Fallgruppen eingeführt: die Terminservicestelle-Terminfälle (TSS-Terminfall), Terminservicestelle-Akutfälle (TSS-Akutfall), Hausarzt-zuFacharzt-Vermittlung, offene Sprechstunde und Neupatientenregelung. Letztere war zum Jahresende 2022 wieder abgeschafft worden. Die TSVG-Leistungen betrugen 2022 rund 660 Millionen Euro. Größter Posten war dabei die offene Sprechstunde mit einem Vergütungsvolumen von rund 547 Millionen Euro. 2022 zahlten die Krankenkassen für Behandlungen in TSVG-Konstellationen 4,4 Milliarden Euro, das sind 11 Prozent des Gesamthonorars. pr Der Bericht des Bundesrechnungshofs soll nach Abschluss der parlamentarischen Beratungen offiziell veröffentlicht werden. zm113 Nr. 21, 01.11.2023, (1911) Das KSI-Implantologen Team freut sich auf Ihre Anfrage Das Original Über 30Jahre Langzeiterfolg Das KSI-System · Einsteigerfreundlich · Sofortige Belastung durch selbstschneidendes Kompressionsgewinde · Minimalinvasives Vorgehen bei transgingivaler Implantation · Preiswert durch überschaubares Instrumentarium · Umfangreiches FortbildungsAngebot K.S.I. Bauer-Schraube GmbH Eleonorenring 14 · D-61231 Bad Nauheim Tel. (06032) 31912 · Fax (06032) 4507 E-Mail: info@ksi-bauer-schraube.de www.ksi-bauer.schraube.de DAS SIND DIE REAKTIONEN Die Reaktionen auf den Bericht des Bundesrechnungshofs fallen unterschiedlich aus. So stimmte etwa der GKVSpitzenverband den Empfehlungen weitgehend zu. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) monierte, dass der BRH zu einseitig die Vergütungssystematik betrachtet und dabei die Versorgungssituation an sich nicht ausreichend berücksichtigt habe. Das Bundesgesundheitsministerium betonte, dass es weder Belege für noch gegen eine Versorgungsverbesserung durch die extrabudgetäre Vergütung gebe. Das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi) spricht von einer rückwärtsgewandten und undifferenzierten Beurteilung des BRH bei der Dynamik der extrabudgetären Gesamtvergütung. Bei neu eingeführten Leistungen, die perspektivisch einer bisher so nicht versorgten Patientenzahl zugutekommen sollten, dürfe die Mengenentwicklung nicht durch ein Budget zu einem Risiko für die Ärzteschaft werden. Problematisch sei die Behauptung, dass durch den Wegfall von mengenbegrenzender Regulierung konkrete Versorgungsprobleme per se nicht zielgerichtet gelöst werden. „Die Frage ist doch, mit welchen Methoden die vor uns liegende Aufgabe gelöst wird, die Praxen als das Rückgrat der medizinischen Versorgung in Deutschland zu erhalten“, so das Zi.

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