Zahnaerztliche Mitteilungen Nr. 22

zm113 Nr. 22, 16.11.2023, (1974) 12 | POLITIK AUSWIRKUNGEN DES GKV-FINSTG AUF PAR-THERAPIE KZBV widerspricht BMG-Evaluation Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat kürzlich seine Evaluierung der Auswirkungen des GKV-Finanzstabilisierungsgesetz (GKV-FinStG) auf die Parodontitisversorgung vorgelegt. Ergebnis: Keine Verschlechterung feststellbar. Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) widerspricht mit einem 7-Punkte-Papier. Knapp 5,5 Seiten umfasst die am 23. Oktober vorgelegte Evaluierung des BMG, die bereits für Ende September angekündigt war. Die eigentliche Bewertung wird auf etwas über zwei Seiten abgehandelt. Das Ergebnis der Evaluierung aus dem Hause von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) ist ebenso kompakt: „Insgesamt ist festzustellen, dass in dem der Evaluation zur Verfügung stehenden Zeitraum und mit den vorhandenen Daten eine Verschlechterung der Versorgung von Versicherten mit PAR Leistungen nicht festgestellt werden kann“, heißt es am Ende des Papiers. Dem widersprach die KZBV Anfang November mit einer 7 Punkte umfassenden Stellungnahme. Das BMG ignoriere entscheidende Fakten, heißt es darin: „Die BMG-Evaluierung ist eine statische Momentaufnahme und Ausweis einer kurzsichtigen, fehlgeleiteten Kostendämpfungspolitik, die die Versorgungsperspektive in 2024 und den Folgejahren nicht in den Blick nimmt. Aufgrund eindeutig rückläufiger Neubehandlungsfälle, aktuell im September mit einem Rückgang von rund 30 Prozent im Vergleich zum Vorjahresmonat, droht ein Scheitern der neuen präventionsorientierten Parodontitisversorgung.“ BMG sieht begrenzte PARBehandlungskapazitäten Für den im von der KZBV und der DG PARO im bereits Ende September vorgelegten gemeinsamen EvaluationsberichtfestgestelltendeutlichenRückgang der Parodontitis-Neubehandlungen hat das BMG eine einfache Erklärung: „Allerdings kommt die Verlangsamung des Anstiegs der Anzahl der Neubehandlungen nicht überraschend. Die neuen Regelungen zu den PAR-Behandlungen Zwei Seiten umfasst die Evaluation des BMG zu den Folgen des GKV-FinStG auf die Parodontitisversorgung. Foto: mg_zm KLEINE ANFRAGE IM BUNDESTAG ZUM GKV-FINSTG UNION RÜGT ROTSTIFT BEI PARODONTITISTHERAPIE Mit der Prävention und Gesundheitsförderung insbesondere im Kampf gegen Parodontitis befasst sich die Unionsfraktion in einer Kleinen Anfrage (Drucksache 20/8997 vom 25. Oktober 2023) von Friedrich Merz (CDU) und Alexander Dobrindt (CSU). Während die Regierungsparteien im Koalitionsvertrag vereinbart hätten, Vorsorge und Prävention zum Leitbild der Gesundheitspolitik zu erheben, setze sie mit ihrem Entwurf für den Bundeshaushalt 2024 bei der Prävention den Rotstift an. „Darüber hinaus entzieht das GKV-FinStG der gerade erst eingeführten, präventionsorientierten Parodontitistherapie für den zahnärztlichen Bereich in 2023 und 2024 finanzielle Mittel.“ Für die GKV-Versicherten gewährleiste die im Juli 2021 in Kraft getretene PAR-Richtlinie die systematische Behandlung der Parodontitis nach dem aktuellen Stand der zahnmedizinischen Erkenntnisse und ohne Zugangsbeschränkungen für die Versicherten. Alle Beteiligten im Rahmen des Beratungsverfahrens im G-BA – GKVSpitzenverband, Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung und die Patientenvertretung – seien dabei von einem bis dato bestehenden deutlichen Missverhältnis zwischen der Anzahl der Erkrankungen zur Anzahl der notwendigen Behandlungen ausgegangen. So habe der GKV-Spitzenverband prognostiziert, dass die aus der neuen G-BA-Richtlinie resultierenden Verbesserungen für die GKV-Versicherten zu Mehrausgaben für die gesetzliche Krankenversicherung in einem mittleren bis hohen dreistelligen Millionenbetrag jährlich führen. „Damit wären die von der Regierungskoalition [...] mit dem GKV-FinStG gesetzten Ziele nach Ansicht der Fragesteller mittelbis langfristig ad absurdum geführt“, bilanziert die Union in ihrer Anfrage. Die Abgeordneten wollten darüber hinaus wissen, wann die Bundesregierung die im Koalitionsvertrag genannten „konkreten Maßnahmenpakete“ zu den Themen Alterszahngesundheit, Diabetes, Einsamkeit, Suizid sowie klima- und umweltbedingte Gesundheitsschäden umsetzen will.

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