Zahnaerztliche Mitteilungen Nr. 22

30 | PRAXIS MAẞNAHMEN ZUM JAHRESENDE 2023 So sparen Sie wirklich Steuern! Bernhard Fuchs, Marcel Nehlsen Wie immer stellt sich zum Ende des Jahres die Frage, wie man seine Steuerbelastung aktiv mindern oder zumindest hinausschieben kann. Wir haben für Sie die wichtigsten Tipps zusammengestellt. Erwarten Sie 2024 ein schlechteres Praxisergebnis oder steuerliche Einbußen, ist Ihr Steuersatz im kommenden Jahr wahrscheinlich niedriger als 2023. In dem Fall lohnt es sich, Ausgaben in das laufende Jahr vorzuziehen und / oder Einnahmen in das Folgejahr zu verschieben, denn dann nutzen Sie die unterschiedlichen Steuersätze jahresübergreifend aus. Von den unterschiedlichen Steuersätzen profitieren Sie nicht nur jahres-, sondern auch generationenübergreifend, wenn Sie Einkünfte beispielsweise auf Ihre Kinder oder Enkel verlagern. Echte Steuerersparnis-Maßnahmen sind: „ Verlagerung von Einkünften auf nahe Angehörige, etwa durch Schenkungen, die Bestellung eines Zuwendungsnießbrauchs für vermietete Immobilien oder durch Anstellung in der Praxis „ Zahlungen von Beiträgen zur Basisaltersversorgung (Versorgungswerk, Rürup-Rente und gesetzliche Rentenversicherung) von jährlich bis zu insgesamt 53.056 Euro bei Verheirateten und 26.528 Euro bei Ledigen. Darüber hinaus geleistete Beiträge sind steuerlich nicht abzugsfähig. „ Vorauszahlung von Beiträgen zur privaten Krankenversicherung noch in 2023 bereits für die Jahre 2024, 2025 und 2026: Dadurch erreichen Sie, dass sich in diesen Jahren andere Versicherungen wie Berufsunfähigkeits- oder Risikolebensversicherung steuerlich auswirken, die sonst ins Leere laufen würden. „ Mitgliedsbeiträge und Spenden an gemeinnützige Institutionen und Vereine sowie an politische Parteien im Rahmen der steuerlich zulässigen Höchstsätze Zinsvorteile durch Steuerverlagerung Der allgemeine Spitzensteuersatz wird 2024 unverändert bei 42 Prozent (beziehungsweise bei 45 Prozent im Fall einer Reichensteuer) liegen. Sollte es aber tatsächlich im nächsten Jahr zu einer Erhöhung kommen, können sie dem ein Stück weit entgegenwirken, indem Sie auf den 31. Dezember 2023 für Ihre Praxis eine Bilanz statt der üblichen EinnahmenFoto: PhotoSG_stock.adobe.com zm113 Nr. 22, 16.11.2023, (1992) Bernhard Fuchs Kanzlei Fuchs & Stolz, Volkach Steuerberater Zahnärzteberatung Foto: privat Marcel Nehlsen Steuerberater, Diplom-Finanzwirt & Fachberater für das Gesundheitswesen Kanzlei Laufenberg Michels und Partner, Köln Foto: privat

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