PRAXIS | 31 überschussrechnung erstellen. An diese Art der Gewinnermittlung sind Sie drei Jahre gebunden, danach können Sie wieder zur Einnahmenüberschussrechnung wechseln. Die Reichensteuer greift im Jahr 2023 ab einem Einkommen von 277.826 Euro für Ledige und 555.652 Euro für Verheiratete. Einkommensverlagerungen im Bereich des Spitzensteuersatzes führen zu keiner echten Steuerersparnis, sondern lediglich zu Zinsvorteilen. Auf diesen Zinsvorteil zielen steuerverschiebende Maßnahmen ab, sofern sich Ihr persönlicher (Grenz-)Steuersatz 2024 gegenüber 2023 nicht ändert. Das trifft immer dann zu, wenn sich das zu versteuernde Jahreseinkommen in beiden Jahren bei Ledigen zwischen 60.000 und 275.000 Euro und bei Verheirateten zwischen 120.000 und 550.000 Euro bewegt. Unter 60.000 Euro / 120.000 Euro und nahe 275.000 Euro / 550.000 Euro ist stets der Einzelfall zu prüfen. Die Steuerverschiebung kann dann einen Zinsvorteil bringen, weil Sie Ihre Steuer und die Vorauszahlungsanpassung sowie den Versorgungswerksbeitrag jeweils ein Jahr später zahlen müssen, wobei die Höhe der Steuer gleich bleibt. Sofern Sie Ausgaben vorziehen oder Einnahmen hinausschieben, müssen Sie immer darauf achten, dass der Zinsverlust durch die Finanzierung einer solchen Maßnahme nicht höher ist als der Zinsgewinn durch die vorgezogene Steuerersparnis. Folgende Maßnahmen sind bei der Einkünfteerzielung (Praxis, Vermietung) zur Steuerverlagerung denkbar: Zeitlich vorgezogene Investitionen in medizinische Geräte, Einrichtungsgegenstände für die Praxis oder in einen Pkw (zeitanteilige Abschreibung) Vorgezogene Erneuerungsaufwendungen für Praxisräume und vermietete Objekte mit Zahlung in 2023 Anschaffung sogenannter geringwertiger Wirtschaftsgüter (GWG): Das sind Gegenstände, die ohne Umsatzsteuer ab 2023 bis zu 800 Euro pro Stück kosten. Sie können im Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben werden, ebenso wie bestimmte IT-Investitionen. Maßgeblich für die Abzugsfähigkeit ist das Lieferdatum der Geräte. Der Zahlungszeitpunkt ist unerheblich, er kann also auch in 2024 liegen. Der Abschreibungseffekt für bewegliche Wirtschaftsgüter ist auch vor der Anschaffung durch einen Investitionsabzugsbetrag (50 Prozent) nach § 7 g EStG möglich, sofern Ihre Praxis einen Gewinn von höchstens 200.000 Euro pro Jahr erzielt. Ist Ihre Steuerveranlagung 2022 noch offen, können Sie den Investitionsabzugsbetrag in 2022 für die bis zum Ende 2025 angeschafften Geräte in Anspruch nehmen. Wenn Ihre Steuerveranlagung 2022 bereits abgeschlossen ist und Ihr Praxisgewinn in 2023 voraussichtlich unter 200.000 Euro liegt, sollten Sie Investitionen erst in 2024 oder 2025 vornehmen. Denn dann können Sie in 2023 anstelle der Abschreibung den höheren Investitionsabzugsbetrag geltend machen (Ausnahme sind zu mehr als 10 Prozent privat genutzte Pkw). Befristet für Investitionen von 2020 bis 2022 wurde eine erhöhte degressive Abschreibung auf bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens eingeführt. Diese ist zm113 Nr. 22, 16.11.2023, (1993) Zahntechnik! Lokale Partner für höchste Qualität! Für Sie und Ihre Patienten zählt jedes Detail. Die QS-Dental geprüften zahntechnischen Meisterlabore stehen Ihnen als fachlich versierte und lokale Partner für Ihre Praxis immer kompetent zur Seite. Gerade in diesen Zeiten schenken Sie sich und Ihren Patienten noch mehr Sicherheit und Qualität! Geprüfte Meisterlabore arbeiten mit einem speziell auf die Branche abgestimmtenQualitätssicherungskonzept, das die Qualität steigert und mehr Sicherheit bietet. Sie können sich hier in jedem Detail stets bester Ergebnisse sicher sein – zum Wohle aller Ihrer Patienten. Noch ohne QS-Labor? Gehen Sie auf Nummer sicher. Sie wollen ein QS -Labor in Ihrer Nähe kennenlernen? Prima. Dann informieren Sie sich unter: www.qs-dental.de
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