Zahnaerztliche Mitteilungen Nr. 22

EDITORIAL | 3 Probleme sehen, wo keine sind In diesem Heft berichten wir zudem – wieder einmal – über den allgegenwärtigen Fachkräftemangel anhand aktueller Zahlen und zeigen, mit welchen Maßnahmen die Standesorganisationen Abhilfe schaffen wollen. Außerdem erklären unsere Experten, welche Maßnahmen Sie noch ergreifen können, um am Jahresende Steuern zu sparen. Sie haben für Sie die wichtigsten Tipps zusammengestellt. In zm-Starter stellen wir ein junges Paar vor, das in Sachsen seine eigene Praxis eröffnen will – in einem denkmalgeschützten Gebäude, was für besondere Herausforderungen sorgt. Daneben zeigen wir, wie viele Zahnmedizinstudierende es an Privatunis gibt. Tricks und Kniffe zum Zahnmedizinstudium gibt der Podcast „Zahnis im Durchbruch“, den wir vorstellen. Dieser richtet sich insbesondere auch angehende Zahnmedizinstudierende, um ihnen den Einstieg ins anspruchsvolle Studium zu erleichtern. Viel Spaß bei der Lektüre Sascha Rudat Chefredakteur In der zm 22 haben wir über eine Umfrage unter Zahnärztinnen und Zahnärzten zur Bürokratielast vorgestellt. Anlass waren Pläne für ein Bürokratieentlastungsgesetz, vom Bundesgesundheitsministerium soll ein eigener Gesetzentwurf zum Bürokratieabbau folgen. Die befragten Vertragszahnärztinnen und -zahnärzte nannten dabei auch Hygienevorschriften und den damit verbundenen Bürokratieaufwand als belastend. Vor diesem Hintergrund und dem unisono überall zu vernehmenden Ruf, dass Bürokratie und unnötige Vorschriften abgebaut werden müssten, ist es umso verwunderlicher, dass – im wahrsten Wortsinn – praxisferne Hygieniker offenbar Mängel in den Zahnarztpraxen sehen, die es aus ihrer Sicht zu beseitigen gilt. In diesem Zusammenhang muss man daran erinnern, dass die deutschen Zahnarztpraxen von allen Seiten für ihr Hygienemanagement während der Corona-Pandemie gelobt wurden und werden. Ganz einfach auch deshalb, weil die Zahnärzteschaft schon vorher die Einhaltung eines hohen Hygieneniveaus gewohnt war. Also kurzum: Wenn deutsche Zahnarztpraxen eines nicht haben, dann ist es ein Hygieneproblem. Das sehen Experten beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) und beim Robert Koch-Institut (RKI) aber offenbar anders. Sie nahmen vor zwei Jahren die abschließende Wischdesinfektion von semikritischen Medizinprodukten in den Fokus. Zunächst ging es um Vaginalsonden in der Gynäkologie, dann aber auch schnell um zahnmedizinische Geräte, von denen es ja einige gibt, die in diesen Bereich fallen. Kernaussage der Bundeshygieniker: Maschinelle Desinfektion sei vorrangig anzuwenden, da validierbar. Außerdem müsse die manuelle Wischdesinfektion validierbar sein, erklären die obersten Hygienebehörden und nehmen die Hersteller der Medizinprodukte und die Zahnärzteschaft in die Pflicht. Und das obwohl die abschließende Wischdesinfektion seit Jahrzehnten unbeanstandet – und vor allem problemlos – praktiziert wird. Wie realitätsfern das Ganze ist, wird klar, wenn man sich die Konsequenzen vorstellt. Ganz abgesehen davon, dass es viele Produkte in den Praxen gibt, die weder für die Desinfektion mittels thermischer Verfahren noch für die Tauchdesinfektion geeignet sind, wie soll denn die Wischdesinfektion validierbar werden? Nach dem Erstellen einer Leitlinie kommt dann regelmäßig der externe Validierer in die Praxis, um den ZFA beim richtigen Wischen zuzuschauen? Damit Anpressdruck und Wischrichtung stimmen? Manche Sachen kann man sich nicht ausdenken, so absurd sind sie. Es ist ja schön, wenn sich Behörden und ihre Mitarbeitenden immer wieder eine Daseinsberechtigung schaffen. Aber vielleicht sollten diese Bemühungen eher darauf abzielen, Probleme zu beseitigen, die vorhanden sind und nicht solche, die gar nicht existieren. Daher muss alles getan werden, dass dieser Irrsinn nicht Wirklichkeit wird. Foto: Lopata/axentis

RkJQdWJsaXNoZXIy MjMxMzg=