Zahnaerztliche Mitteilungen Nr. 22

PRAXIS | 49 zm113 Nr. 22, 16.11.2023, (2011) Das Ziel: die Attraktivität des Berufs zu steigern Um dem sich verschärfenden Problem entgegenzuwirken, wird die BZÄK ab 2024 die vielen Länder-Aktivitäten zur Bekämpfung des Fachkräftemangels in einer bundesweit angelegten ZFAAusbildungskampagne bündeln. Die Ziele der unter dem Dach der BZÄK im Kammer-Verbund laufenden Kampagne sind eine Steigerung der Attraktivität des Berufs, eine Erhöhung der Zahl qualifizierter Bewerberinnen und Bewerber, die wirklich wissen, was sie in diesem Beruf erwartet, und die Verringerung der Abbruchquote. Grundlage des bundesweiten Projekts ist die ZFA-Kampagne der Zahnärztekammer Nordrhein, die bereits in Zusammenarbeit mit den Kammern aus Berlin, Hessen und Niedersachsen sehr erfolgreich läuft. Die Kammer Nordrhein wird auch die administrative Federführung in 2024 übernehmen, wenn die Kampagne von einer lokalen zu einer Bundeskampagne wächst. Inhaltlich wird die Kampagne unter dem Motto „Du bist alles für uns“ auf einen Mix aus Information und Unterhaltung setzen, mit der Botschaft: ZFA sind keine „Helfer(innen)“, sondern wichtige Fachkräfte mit anspruchsvollen Aufgaben. Über die Zusammenarbeit mit TikTok-Influencerinnen soll eine hohe Reichweite generiert werden. Zusätzlich werden die Eltern über Werbung auf Facebook und Instagram auf ausgewählten Websites angesprochen. Die Berufspolitik will mit der Ausbildungskampagne auf einem hart umkämpften Markt mehr junge Menschen für den Beruf der ZFA begeistern, um geeignete Nachwuchskräfte für die Zahnarztpraxen zu gewinnen. Eine weitere Herausforderung ist, dem Fachkräftemangel auch auf einer zweiten Ebene zu begegnen. Denn wir beobachten auch, dass viele ausgelernte ZFA den Beruf verlassen und damit den Praxen dauerhaft verloren gehen. Den Praxismitarbeiterinnen muss wertschätzend begegnet werden und sie müssen angemessen bezahlt werden. Denn das sind wichtige Faktoren, die ZFA dazu motivieren, im Beruf zu bleiben. Durch die jahrzehntelange Verweigerung des Gesetzgebers einer Punktwertanpassung in der GOZ wird die Lohnentwicklung in den Praxen in der privaten Gebührenordnung allerdings überhaupt nicht berücksichtigt. Die Vergütungssysteme der zahnärztlichen Versorgung BEMA und GOZ müssen die Leistungen des ZFA-Berufs und die aktuelle Entwicklung bei den Personalkosten stärker abbilden. Die Zahnarztpraxen als Arbeitgeber erhalten nur so die notwendigen Spielräume für Gehaltssteigerungen und bleiben als Arbeitgeber konkurrenzfähig. Und schließlich muss auch immer wieder deutlich gemacht werden: Ob ZMV, ZMF, ZMP, DH – jetzt auch als Bachelor Professional-Qualifizierung möglich – oder die Fortbildung zum Fachwirt für zahnärztliches Praxismanagement (FZP): Der Beruf der ZFA bietet ein großes Potenzial zur beruflichen Weiterentwicklung. Auch das ist ein wichtiges Argument, das für diesen vielseitigen Beruf spricht. „ NEU ABGESCHLOSSENE AUSBILDUNGSVERTRÄGE FÜR ZFA Bundesländer (Kammerbereiche) 2022 (N) 2023 (N) Veränderung zum Vorjahr (%) Baden-Württemberg 1.778 1.715 −3,54 Freiburg 411 406 −1,22 Karlsruhe 436 415 −4,82 Stuttgart 592 625 5,57 Tübingen 334 269 −19,46 Bayern 3.079 2.941 −4,48 Berlin 586 644 9,90 Brandenburg 180 172 −4,44 Bremen 151 191 26,49 Hamburg 384 424 10,42 Hessen 1.107 1.061 −4,16 Mecklenburg-Vorp. 112 133 18,75 Niedersachsen 1.688 1.632 −3,32 Nordrhein-Westfalen 3.423 3.461 1,11 Nordrhein 2.015 2.231 10,72 Westfalen-Lippe 1.408 1.230 −12,64 Rheinland-Pfalz 526 599 13,88 Koblenz 168 188 11,90 Pfalz 192 192 0,00 Rheinhessen 88 153 73,86 Trier 78 66 −15,38 Saarland 162 148 −8,64 Sachsen 309 319 3,24 Sachsen-Anhalt 147 143 −2,72 Schleswig-Holstein 458 473 3,28 Thüringen 125 112 −10,40 Gesamt: 14.215 14.168 −0,33 Tab.1: Neu abgeschlossene Ausbildungsverträge für ZFA in den Jahren 2022 und 2023 (Stichtag: 30. September), Prozentuale Veränderungen zum Vorjahr. Quelle: (Landes- und Bezirks-)Zahnärztekammern, Berechnungen BZÄK.

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