58 | POLITIK zm113 Nr. 22, 16.11.2023, (2020) BESCHLÜSSE DES BERATUNGSFORUMS FÜR GEBÜHRENORDNUNGSFRAGEN Beschluss Nr. Titel Inhalt Empfehlung BZÄK Empfehlung PKV und Beihilfe 55 Subgingivale Instrumentierung (AIT) in der 2. Therapiestufe, mehrwurzeliger Zahn Analog berechnungsfähig, s. ausführlichen Beschluss insbesondere hinsichtlich der empfohlenen Beschreibung, GOZ-Nr. 4138a mit der Beschreibung „Subgingivale Instrumentierung – PAR (AIT)“ GOZ Nr. 4138 56 Subgingivale Instrumentierung bei Resttaschen in der UPT, einwurzeliger Zahn Analog berechnungsfähig, s. ausführlichen Beschluss insbesondere hinsichtlich der empfohlenen Beschreibung, GOZ-Nr. 0090a mit der Beschreibung „Subgingivale Instrumentierung – UPT“ GOZ Nr. 0090 56 Subgingivale Instrumentierung bei Resttaschen in der UPT, mehrwurzeliger Zahn Analog berechnungsfähig, s. ausführlichen Beschluss insbesondere hinsichtlich der empfohlenen Beschreibung, GOZ-Nr. 2197a mit der Beschreibung „Subgingivale Instrumentierung – UPT“ GOZ Nr. 2197 57 Parodontale Diagnostik einschl. Staging und Grading des Parodontitisfalls und Dokumentation auf Formblatt Analog berechnungsfähig, s. ausführlichen Beschluss insbesondere hinsichtlich der empfohlenen Beschreibung, GOZ-Nr. 8000a mit der Beschreibung „PAR-Diagnostik, Staging/Grading, Dokumentation“ GOZ Nr. 8000 57 Ausfertigung Formblatt nach 8000a für Versicherten Analog berechnungsfähig, s. ausführlichen Beschluss insbesondere hinsichtlich der empfohlenen Beschreibung, GOZ-Nr. 4030a mit der Beschreibung „Ausfertigung PAR-Formblatt“ GOZ Nr. 4030 58 Qualifiziertes parodontologisches Aufklärungsgespräch (ATG) Analog berechnungsfähig, s. ausführlichen Beschluss insbesondere hinsichtlich der empfohlenen Beschreibung, GOZ-Nr. 2110a mit der Beschreibung „Parodontologisches Aufklärungs- und Therapiegespräch (ATG)“ GOZ Nr. 2110 59 Parodontologische Befundevaluation (BEV) Analog berechnungsfähig, s. ausführlichen Beschluss, insbesondere hinsichtlich der empfohlenen Beschreibung, GOZ-Nr. 5070a mit der Beschreibung „Befundevaluation – PAR“ GOZ Nr. 5070 60 Nichtchirurgische subgingivale Belagsentfernung am Implantat bei Periimplantitis Analog berechnungsfähig, s. ausführlichen Beschluss insbesondere hinsichtlich der empfohlenen Beschreibung Keine Festlegung GOZ Nr. 3010 61 Gingivektomie/Gingivoplastik nicht regelhaft neben der subgingivalen Instrumentierung Die Nebeneinanderberechnung der GOZ Nr. 4080 mit den GOZ-Nrn. 3010 oder 4138a gem. Beschluss Nr. 55 ist nur bei eigenständiger Indikation möglich Funktionsdiagnostik und -therapie 20 UKPS (Unterkieferprotrusionsschiene) zur Behandlung einer Schlafapnoe Analog berechnungsfähig, s. ausführlichen Beschluss Keine Festlegung ggf. 2-mal GOZ Nr.7010a (2-mal falls bimaxillär) 28 Table Tops als Langzeitprovisorien Analog berechnungsfähig, s. ausführlichen Beschluss Keine Festlegung GOZ Nr. 7080, ggf. zus. GOZ Nr. 2197 29 Table Tops als definitive Versorgung Analog berechnungsfähig, s. ausführlichen Beschluss 33 Elektronische Funktionsdiagnostik durch Zahntechniklabore s. ausführlichen Beschluss 42 Teilleistungen bei Schienen Analog berechnungsfähig gemäß Leistungsinhalten und Bestimmungen der GOZ Nr. 5240, s. ausführlichen Beschluss, einschränkende Voraussetzungen beachten Röntgen 13 Kein Digitalzuschlag bei GOÄ Nrn. 5000, 5002 und 5004 GOÄ Nr. 5298 ist neben den GOÄ Nrn. 5000, 5002 und 5004 nicht berechnungsfähig 26 GOÄ Nr. 5000, Bereichsbestimmung GOÄ Nr. 5000 umfasst Aufnahme eines Zahnes, eines Implantats oder des zahnlosen Kieferabschnitts, je Projektion Erhöhte Hygienekosten 34–37, 39, 40, 47, 49 Zeitlich befristete Beschlüsse einer Hygienepauschale ausgelaufen S. 3/3
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