Zahnaerztliche Mitteilungen Nr. 22

66 | ZAHNMEDIZIN Osteotomie mit rotierenden Instrumenten und Piezosurgery vorsichtig erweitert. Abbildung 4 dokumentiert den klinischen Befund nach der Erweiterung des Foramen mentale. Es präsentierte sich eine weichgewebige, verstärkt blutende, filigrane Raumforderung, die sich um den Nervus alveolaris inferior herumzog. Unter dem OP-Mikroskop konnte die Raumforderung vom Nervus alveolaris inferior abpräpariert werden, so dass sich intraoperativ die Entscheidung zur vollständigen Entfernung des Befunds und zur Neurolyse des Nervus alveolaris inferior stellte. Auf dem intraoperativen Bild nach der Exzision des Gewebes und der Neurolyse des Nervus alveolaris inferior (Abbildung 5) sieht man einen beschwerdefreien Wundheilungsverlauf. Postoperativ lag eine vorübergehende Hypästhesie im Innervationsgebiet des Nervus mentalis vor, die sich aber im Verlauf vollständig regenerierte. Die histopathologische Auswertung ergab in den Randbereichen der Läsion vereinzelte Makrophagen mit diskreter Siderin-Beladung. Die Aktin-Reaktion zeigte eine isomorphe Gefäßwanddicke mit teils plexusartigem, tumorähnlichem Aufbau und einer venösen Grundstruktur. Zum Ausschluss von Malignität wurde mit dem Proliferationsmarker Ki-67 die Zellproliferation geprüft, wobei sich kein Verdacht ergab. Zusammenfassend ergab sich aus der Befundkonstellation und der zusätzlichen immunhistologischen Untersuchung ebenfalls die Einordnung des Befunds als kavernöses Hämangiom. Diskussion Die Raumforderung im Bereich des Foramen mentale links wies im Vergleich zur PSA aus 2009 eine deutliche Progredienz auf. Aus diesem Grund wurde trotz des Risikos der Schädigung des Nervus alveolaris inferior die Indikation zur operativen Exploration und Probeentnahme zur Diagnosesicherung gestellt. Differenzialdiagnostisch lässt sich solch ein osteolytischer Prozess neben einer vaskulären Läsion gleichermaßen mit einer zystischen Läsion, einem unizystischen Ameloblastom, einer aneurysmatischen oder solitären Knochenzyste, einem Myxom oder einem Schwannom vereinbaren. Ein malignes Geschehen ist aufgrund des radiologischen Phänotyps unwahrscheinlich, jedoch nur durch histologische Abklärung sicher auszuschließen. zm113 Nr. 22, 16.11.2023, (2028) Dr. Ali Abriani Oralchirurgische Praxisklinik Dres. Huber & Freitag Marienstr. 22, 71083 Herrenberg Foto: privat Dr. Georg Huber Oralchirurgische Praxisklinik Dres. Huber & Freitag Marienstr. 22, 71083 Herrenberg Foto: privat Vaskuläre Anomalien (nach ISSVA 2018) Vaskuläre Tumore Vaskuläre Malformationen Benigne vaskuläre Tumore - infantiles Hämangiom - kongenitales Hämangiom - intravaskuläre papilläre endotheliale Hyperplasie - etc. Einfache Malformationen (bezeichnet nach Ausgangsgewebe) - venös - lymphatisch - kapillär - arteriovenös - arteriovenöse Fistel (AVF) Malformationen größerer Gefäße (bezeichnet nach dem Gefäß) Malformationen im Zusammenhang mit anderen Anomalien im Kontext einer syndromalen Erkrankung Kombinierte Malformationen (bezeichnet nach den Gewebekombinationen) - kapillär-lymphatisch (CLM) - kapillär-venös (CVM) - lymphatisch-venös (LVM) - kapillär-lymphatisch-venös (CLVM) - etc. Maligne vaskuläre Tumore - Angiosarkom - Malignes epitheloides Hämangioendotheliom (EHE) - etc. Lokal aggressive und sog. „borderline vascular tumors“ - Varianten von Hämangioendotheliomen - Kaposisarkom - etc. KLASSIFIKATION DER VASKULÄREN ANOMALIEN Abb. 7, Quelle: erstellt von Dr. Ali Abriani

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