zm113 Nr. 23-24, 01.12.2023, (2090) 20 | POLITIK „Eine auf kurzsichtige Kostendämpfung ausgerichtete Gesundheitspolitik führt unweigerlich zu Leistungskürzungen und damit zu einer Verschlechterung der Patientenversorgung!“, warnte der Vorstand der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung auf seiner Vertreterversammlung in Bonn. Foto: zm_sr Die KZBV werde außerdem ihre Erfahrungen aus dem EBZ in eine Arbeitsgruppe des BMG, die sich mit elektronischen Genehmigungsverfahren im Gesundheitswesen beschäftigt, einbringen, berichtete Maier weiter und hob hervor, dass es beim EBZ ein gestuftes Einführungsmodell gegeben habe, das in der Praxis ausreichend getestet wurde. Digitalisierung: „Den Neustart sehen wir bisher nicht!“ Der stellvertretende KZBV-Vorsitzende Dr. Karl-Georg Pochhammer ließ in seiner Rede kein gutes Haar an der aktuellen Gesetzgebung zur Digitalisierung im Gesundheitswesen. Das Wort der Stunde sei „Beschleunigung“, sagte Pochhammer und fügte hinzu: „Damit Deutschland nicht den Anschluss verliere, müsse nun alles neu und anders werden. Die Botschaft hören wir, und teilen wir, den Neustart sehen wir allerdings bisher nicht.“ Er bemängelte vor allem, dass die Mitsprachemöglichkeiten der Selbstverwaltung immer weiter beschnitten würden. „Das ist das Ergebnis einer Gesundheitspolitik, deren Konzept auf eine simple Formel gebracht werden kann: weniger Mitsprache für angeblich mehr Tempo.“ Dem BMG gehe es vor allem um eine freie Hand, wenn der Minister zur Aufholjagd rufe, monierte der KZBV-Vize. Das Dilemma der Selbstverwaltung dabei sei, dass sie von den Prozessen ausgeschlossen werde, die sie umsetzen soll. Als Beispiele für eine fehlgeleitete Digitalisierungspolitik nannte Pochhammer die elektronische Patientenakte (ePA) und das E-Rezept. Aktuell gehe es dem BMG vor allem darum, die Nutzerzahlen bei der ePA in die Höhe zu treiben. Den Fokus aber auf die reine Bereitstellung zu legen, sei aus seiner Sicht der falsche Ansatz. „Die ePA ist in der aktuellen Version noch viel zu komplex und deshalb nicht für die regelmäßige Nutzung im Versorgungsalltag geeignet“, erklärte Pochhammer. Er sieht ein Hochfahren der Nutzerzahlen in der gegenwärtigen Situation kritisch: „Wenn ich mich heute einmal oder zweimal im Quartal ärgern muss, weil die Ladezeiten zu lang sind oder die Berechtigungslogik zu kompliziert ist, kann ich darüber hinwegsehen. Muss ich das künftig aber täglich machen, weil die Nutzerzahlen gestiegen sind, dann kippt die Stimmung.“ Heftig kritisierte Pochhammer den „verordneten Paradigmenwechsel des BMG“. Aktuellstes Beispiel dafür sei der Plan von BMG und gematik, die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung der ePA wegfallen zu lassen. Dies diene jedoch nicht dazu, die Abläufe in den Praxen zu verbessern, sondern primär dazu „die Startbahn für eine schnelle Forschungsdatenfreigabe zu bauen. Dass dies mit der bisherigen Verschlüsselung nicht möglich ist, ist dem BMG offenbar erst jetzt aufgefallen. Und deshalb soll dies nun schnell geändert werden.“ Auch hier habe es keine Beteiligung der Selbstverwaltung gegeben. Der plötzliche Paradigmenwechsel zeige, „dass die ePA noch nicht reif für die flächendeckende Versorgung ist", so Pochhammers Fazit. Daneben bemängelte er die verpflichtende Einführung des E-Rezepts Anfang 2024. „Anstatt die Zahnärzte weiter in ihrem eigenen Tempo Erfahrungen mit dem E-Rezept sammeln zu lassen, soll das E-Rezept nun schlagartig zum Jahreswechsel eingeführt werden. Und wer nicht mitzieht, wird mit Sanktionen bestraft.“ Das BMG ignoriere damit allerdings, „dass es bislang vor allem die Beinfreiheit war, die dem E-Rezept zum Durchbruch in den Zahnarztpraxen verholfen hat. Deshalb appelliere ich heute noch einmal an den Minister: 'Stoppen Sie diese Sanktion!'“, so Pochhammer in seiner Rede an die VV-Delegierten, die später eine Reihe von Beschlüssen zur Digitalisierung fassten. ck , sr
RkJQdWJsaXNoZXIy MjMxMzg=