PRAXIS | 61 ist, macht es also Sinn, einen entsprechenden Hinweis in die Rechnungen aufzunehmen, der etwa so lauten könnte: „Beachten Sie bitte, dass Sie automatisch in Zahlungsverzug geraten, wenn die Rechnung bis spätestens 30 Tage nach Zugang nicht beziehungsweise nicht vollständig ausgeglichen ist (§ 286 III BGB).“ In Kontakt bleiben – vielleicht gab es ein Problem Zumindest eine Mahnungsrunde macht unabhängig davon Sinn. Denn die Mahnung hat ja nicht nur den Zweck, Verzug im Rechtssinne auszulösen. Es kann ja auch sein, dass bei der Überweisung etwas schiefgegangen ist, der Patient die Zahlung einfach vergessen hat oder vielleicht gerade nicht liquide ist. Da ist es hilfreich, mit dem säumigen Patienten Kontakt aufzunehmen und ihn mit Fristsetzung um Zahlung oder um Bekanntgabe etwaiger Hinderungsgründe zu bitten. Das kann (und sollte) ganz höflich und freundlich geschehen, man will den Patienten ja weiterhin zahnärztlich betreuen. Gegebenenfalls kann die Möglichkeit einer Ratenzahlung angeboten werden. Reagiert der Patient auf diese Zahlungserinnerung nicht, sollte allerdings keine weitere Zeit vergeudet werden – raten wir Juristen. Nach fruchtlosem Ablauf der Zahlungsfrist aus der ersten Mahnung gibt es keinen rechtlichen oder sonstigen Grund, mit der zwangsweisen Beitreibung der Forderung länger zu warten. Damit beauftragt man am besten tatsächlich einen Rechtsanwalt. Es gibt zwar auch zugelassene InkassoDienstleister. Diese sind aber, anders als Rechtsanwälte, nicht befugt, auch in einem später erforderlich werdenden Gerichtsverfahren tätig zu werden. Die Kosten sind übrigens bei Rechtsanwälten und Inkasso-Büros identisch. Sobald Verzug eingetreten ist, muss der Schuldner auch die Anwaltskosten tragen und auf die Forderung Zinsen zahlen. Wenn man regelmäßig Außenstände einzutreiben hat, bietet es sich an, mit einem Anwaltsbüro einen Rahmenvertrag abzuschließen, wodurch die Abläufe standardisiert und damit vereinfacht werden können. Bernhard Kinold Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht HASLER KINOLD - Rechtsanwälte Foto: Matthias Knapstein
RkJQdWJsaXNoZXIy MjMxMzg=