Zahnaerztliche Mitteilungen Nr. 23-24

PRAXIS | 75 zm113 Nr. 23-24, 01.12.2023, (2145) BKK Public BKK Scheufelen BKK Technoform BKK Textilgruppe Hof Ja Ja Ja Ja Zweimal jährlich PZR (jeweils 102 Euro bzw. 204 Euro im Jahr), im Rahmen Gesundheitsbudget nach §11 Abs. 6 SGB V bis zu 400 Euro jährlich. Maximal 75 Euro einmal jährlich. Der Versicherte muss das 18. Lebensjahr vollendet haben, die PZR wird von einem Vertragszahnarzt durchgeführt. Einmal jährlich 40 Euro Zuschuss, und einmal jährlich kostenfreie PZR bei einem Zahnarzt über das Portal DentNet.de Bis zu 40 Euro pro Kalenderjahr. Nein Nein Nein, jede/r Versicherte kann die Leistung nutzen. Nein Nein Nur in Baden Württemberg. Nein Nein Nein Nein Nein Nein Nein Nein Ja, siehe Frage 2. Nein ÜBERSICHT DER LEISTUNGEN BEI PROFESSIONELLER ZAHNREINIGUNG (PZR) DER GESETZLICHEN KRANKENKASSEN (2023) BKK Herkules BKK Linde BKK Pfaff BKK Pfalz BKK ProVita Ja Ja Ja Ja Nein Einmal jährlich 40 Euro. Entweder einmal jährlichen Zuschuss von 40 Euro, oder einmal jährlich volle Kostenübernahme bei DentNet-Praxen Maximal 68 Euro im Kalenderjahr. Zuschuss von 50 Euro jährlich. Im Rahmen des Bonusprogramms können Versicherte bis zu 200 Euro jährlich erhalten. Nein Zuschuss 40 Euro: Nein, weil Satzungsleistung. DentNet: Ja, weil Selektivvertrag. Nein, keine Einschreibung in einen Selektivvertrag oder Wahltarif notwendig. Nein Teilnahme am Bonusprogramm erforderlich. Nein Nein Nein Nein Nein Nein Ja, bei Kooperation mit DentNet. Nein Nein Nein Nein Nein Nein Nein Ja

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