76 | PRAXIS zm113 Nr. 23-24, 01.12.2023, (2146) ÜBERSICHT DER LEISTUNGEN BEI PROFESSIONELLER ZAHNREINIGUNG (PZR) DER GESETZLICHEN KRANKENKASSEN (2023) BKKVDN BKK VerbundPlus BKK Verkehrsbau Union (BKKVBU) BKK Werra-Meissner Leistet Ihre Krankenkasse generell einen Zuschuss zur PZR oder übernimmt sie sogar die Kosten in voller Höhe dafür? Ja, volle Kostenübernahme im Rahmen eines Selektivvertrages (dentNet). 30 Euro Zuschuss innerhalb eines Bonusprogrammes (es sind keine weiteren Maßnahmen nachzuweisen). Ja Ja Ja In welcher Höhe und in welcher Frequenz werden Zuschüsse geleistet oder Kosten für die PZR übernommen? 67,81 Euro einmal jährlich (dentNet). 30 Euro im Rahmen des Bonusprogrammes einmal jährlich (es sind keine weiteren Maßnahmen nachzuweisen). a) Einmal jährlich 80 Prozent der Rechnung, max. 80 Euro (ab 18 Jahren), oder b) einmal je Kalenderhalbjahr kostenlos im Rahmen eines Kooperationsvertrags über DentNet (ab 18 Jahren). Zuschuss bis zu 30 Euro pro Rechnung (2x / Kalenderjahr) oder einmal im Kalenderjahr kostenfrei bei einem Vertragszahnarzt von DentNet. Für Schwangere kann über DentNet einmalig eine PZR in Höhe von 95 Euro in Anspruch genommen werden. 25 Euro jährlich. Wird die Bezuschussung oder Kostenübernahme von der Einschreibung des Versicherten in einen Selektivvertrag oder in einen Wahltarif abhängig gemacht? a) Ja, Selektivvertrag (dentNet) nur bei 1a und 2a). b) Nein a) Nein b) Ja, Selektivvertrag DentNet. a) Nein Nein Basiert die Bezuschussung oder Kostenübernahme auf vertraglichen Regelungen mit Kassenzahnärztlichen Vereinigungen? Nein Nein Nein Nein Greifen etwaige Regelungen oder Verträge in die Honorierungsgestaltung des Zahnarztes gemäß GOZ ein, etwa durch Festlegung des Steigerungssatzes oder durch Festpreise? Ja, siehe 1a und 2a. a) Nein b) Ja, Selektivvertrag DentNet. a) Nein Nein Werden mögliche Zuschüsse ausschließlich im Rahmen eines Bonusprogramms geleistet? Nein. Neben dem Selektivvertrag hat der Kunde zusätzlich einen Anspruch auf 30 Euro im Rahmen Bonusprogramm BoNickel. Dabei ist unerheblich, ob die PZR im Rahmen des Selektivvertrages erfolgte oder der Zahnarzt/die Zahnärztin die Leistungen nach GOZ abgerechnet hat. Nein Nein Ja, Bezuschussung im Rahmen des Bonusprogramms.
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