Zahnaerztliche Mitteilungen Nr. 23-24

78 | PRAXIS zm113 Nr. 23-24, 01.12.2023, (2148) ÜBERSICHT DER LEISTUNGEN BEI PROFESSIONELLER ZAHNREINIGUNG (PZR) DER GESETZLICHEN KRANKENKASSEN (2023) Hanseatische Krankenkasse (HEK) IKK Brandenburg und Berlin IKK Classic IKK gesund Plus Leistet Ihre Krankenkasse generell einen Zuschuss zur PZR oder übernimmt sie sogar die Kosten in voller Höhe dafür? Ja Ja. Generell gewährt die IKK BB 1) einen Zuschuss sowie 2) bei diversen Zahnärzten im Rahmen eines bundesweiten Netzwerkes. Ja Ja A) Vollständige Kostenübernahme bei Zahnärzten im Rahmen des Netzwerkes DentNet. B) Über das Bonusprogramm erhalten Versicherte 30 Euro. In welcher Höhe und in welcher Frequenz werden Zuschüsse geleistet oder Kosten für die PZR übernommen? Als Zuschuss im Rahmen des Bonusprogrammes für gesundheitsbewusstes Verhalten in Höhe von jährlich 10 Euro (Vorsorgebonus). Als Kostenerstattung im Rahmen einer zusätzlichen Satzungsleistung und einmalig während der Schwangerschaft in voller Höhe. a) Zuschuss von einmal jährlich 40 Euro. b) kostenfreie PZR einmal jährlich bei bundesweiten Zahnarztnetzwerk. Einmal jährlich max. 40 Euro pro Versicherten. Volle Kostenübernahme erfolgt, wenn PZR über DentNet erbracht wird. A) Einmal jährlich volle Kostenübernahme über DentNet. B) Einmal jährlich 30 Euro über das Bonusprogramm. Wird die Bezuschussung oder Kostenübernahme von der Einschreibung des Versicherten in einen Selektivvertrag oder in einen Wahltarif abhängig gemacht? Nein Die IKK BB gewährt den PZR-Zuschuss generell und ohne Einschreibung. Die kostenfreie Inanspruchnahme PZR für IKK BB-Versicherte im bundesweiten Zahnarztnetzwerk wird möglich auf Basis einer situativen Einschreibung in einen Selektivvertrag ohne Bindungswirkung. Nein bzgl. der jährlichen Bezuschussung/ Erstattung in Höhe von 40 Euro. Bei der Inanspruchnahme der PZR über DentNet ist die Einschreibung in einen Selektivvertrag erforderlich. A) Volle Kostenübernahme für Versicherte durch einmalige Einschreibung beim Zahnarzt des Netzwerks DentNet. B) Zuschuss für alle Versicherte, die am Bonusprogramm teilnehmen, bei allen Zahnärzten möglich. Basiert die Bezuschussung oder Kostenübernahme auf vertraglichen Regelungen mit Kassenzahnärztlichen Vereinigungen? Nein Nein Nein Nein Greifen etwaige Regelungen oder Verträge in die Honorierungsgestaltung des Zahnarztes gemäß GOZ ein, etwa durch Festlegung des Steigerungssatzes oder durch Festpreise? Nein Der PZR-Zuschuss erfolgt ohne Regelung. Die kostenfreie PZR-Inanspruchnahme im bundesweiten Zahnarztnetzwerk erfolgt gegen Festpreis. Nein Nein Werden mögliche Zuschüsse ausschließlich im Rahmen eines Bonusprogramms geleistet? Nein Nein Nein A) Nein B) Ja

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