zm113 Nr. 23-24, 01.12.2023, (2150) 80 | PRAXIS ÜBERSICHT DER LEISTUNGEN BEI PROFESSIONELLER ZAHNREINIGUNG (PZR) DER GESETZLICHEN KRANKENKASSEN (2023) Novitas BKK pronova BKK RUVBKK Securvita BKK Leistet Ihre Krankenkasse generell einen Zuschuss zur PZR oder übernimmt sie sogar die Kosten in voller Höhe dafür? Ja Beim Vertragspartnerzahnarzt: einmal jährlich eine kostenfreie PZR bei Partnerzahnärzten. Zuschuss bis zu 250 Euro beim Zahnarzt der Wahl: Anrechnung auf Gesundheitskonto in Höhe von 50 Euro jährlich (Startguthaben) und bei aktiver Teilnahme am Bonusprogramm bis zu 200 Euro als zweckgebundene Prämie jährlich. Nein Ja Ja In welcher Höhe und in welcher Frequenz werden Zuschüsse geleistet oder Kosten für die PZR übernommen? Beim Vertragspartnerzahnarzt: in voller Höhe über die Versichertenkarte. Erstattung über das Gesundheitskonto: 50 Euro maximal jährlich und bis zu 200 Euro maximal jährlich über das Bonusprogramm Flexcheck-Zusatzguthaben. Gar nicht a) Satzungsleistung: Einmal im Jahr 50 Euro Zuschuss nach Vorlage der Rechnung. b) Einmal jährlich volle Kostenübernahme i. R. eines Versorgungsvertrages. Zuschuss 2 x im Jahr in Höhe von jeweils 26 Euro für alle Versicherten. Schwangere erhalten die Kosten einmalig zu 100 Prozent während der Schwangerschaft erstattet. Der Vertragszahnarzt kann durch den Versicherten frei gewählt werden. Wird die Bezuschussung oder Kostenübernahme von der Einschreibung des Versicherten in einen Selektivvertrag oder in einen Wahltarif abhängig gemacht? Beim Vertragspartnerzahnarzt: ja - Vertrag zur besonderen Versorgung nach §140 SGBV. Über das Gesundheitskonto: nein. Über das Bonusprogramm: ja – aktive Teilnahme erforderlich. Nein a) Nein b) Ja, durch Einschreibung in einen Selektivvertrag. Nein Basiert die Bezuschussung oder Kostenübernahme auf vertraglichen Regelungen mit Kassenzahnärztlichen Vereinigungen? Nein Nein Nein Nein Greifen etwaige Regelungen oder Verträge in die Honorierungsgestaltung des Zahnarztes gemäß GOZ ein, etwa durch Festlegung des Steigerungssatzes oder durch Festpreise? Beim Vertragspartnerzahnarzt: Ja, Vertragspreise sind festgelegt. Über das Gesundheitskonto und Bonusprogramm: Nein. Nein a) Nein b) Durch Festpreisvereinbarung. Nein Werden mögliche Zuschüsse ausschließlich im Rahmen eines Bonusprogramms geleistet? Beim Vertragspartnerzahnarzt: Nein. Über das Gesundheitskonto: Nein. Über das Bonusprogramm Flexcheck-Zusatzguthaben: Ja. Versicherte haben die Möglichkeit, durch die Teilnahme am Bonusprogramm eine Bonusprämie zu erhalten, die etwa für PZR genutzt werden kann. Nein Im Bonusprogramm wird die PZR mit 10 Euro (max. 2x im Jahr) zudem belohnt.
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