Zahnaerztliche Mitteilungen Nr. 01-02

GESELLSCHAFT | 21 werks National Broadcasting Company (NBC) für Aufsehen, wonach geschädigte Patienten mit Verschwiegenheitsklauseln mundtot gemacht wurden. Zeitgleich formierte sich der Widerstand der Zahnärzte und Kieferorthopäden: In 36 USBundesstaaten reichten Tochtergesellschaften der American DentalAssociationofOrthodontists(AAO)Beschwerdenein, außerdem legte die American Dental Association Beschwerden bei der US-Behörde für Lebens- und Arzneimittel (FDA) wegen „Gefährdung der Öffentlichkeit“ sowie „falscher und irreführender Behauptungen sowie unfairer und irreführender Praktiken“ ein. Erst kam der kometenhafte Aufstieg – dann der Absturz 2022 verklagte der Generalstaatsanwalt des District of Columbia das Unternehmen. Im Sommer 2023 kam es zum Vergleich, der die Verschwiegenheitsregelungen von mehr als 17.000 Kunden für nichtig erklärte und es ihnen erlaubte, öffentlich über ihre Erfahrungen mit SDC zu sprechen. Außerdem wurde das Unternehmen zu einer Strafzahlung von 500.000 Dollar verurteilt. SDC beharrte jedoch darauf, nicht gegen das Gesetz verstoßen oder unfaire oder irreführende Praktiken angewendet zu haben. In fast einem Jahrzehnt hat SDC mehr als zwei Millionen Kunden kieferorthopädisch behandelt. Dabei war das Unternehmen bis zuletzt nicht profitabel und hatte laut der New York Times bereits im September 2023 Insolvenz angemeldet. Die Schulden des Unternehmens betragen demnach fast 900 Millionen US-Dollar. BDA: Weiterbehandlungen sind ein haftungstechnisches Minenfeld Die American Dental Association (ADA) bekräftigte anlässlich der Pleite ihre Ablehnung von Angeboten von Directto-Consumer-Zahnmedizin aufgrund des Potenzials irreversibler Schäden für Einzelpersonen – die als „Kunden“ und nicht als Patienten behandelt werden. Das gilt auch für die British Dental Association (BDA). Dessen Vorsitzender Eddie Crouch befürchtet zudem, dass die Weiterbehandlung ehemaliger SDC-Patienten „für jeden Zahnarzt zum Minenfeld werden könnte“. Die BDA fordert darum Zusicherungen, dass alle Kliniker, die versuchen, etwaige Schäden rückgängig zu machen, „nicht für eine unangemessene Behandlung durch dieses Unternehmen haftbar gemacht werden können“. Crouch betonte zudem, dass mit dem „Verschwinden“ des Anbieters die Risiken für Patienten nicht gebannt seien. „Früher oder später wird ein Neueinsteiger einen Weg finden, die Kieferorthopädie aus der Ferne gewinnbringend zu nutzen.“ Tatsächlich bleibt der Markt der Aligner-Direktvermarkter in den USA und Großbritannien auch nach dem Ausscheiden von SCD unübersichtlich. Anbieter heißen in den USA zum Beispiel „Alignerco“, „Byte“, „Snapcorrect“ und „Newsmile“ – und in Großbritannien „Straightmyteeth“ und „DrSmile“. mg zm114 Nr. 01-02, 16.01.2024, (19) Zahnaufhellung mit Konzept. Professionelle Zahnaufhellung auch in Ihrer Praxis! bluedenta bluedenta GmbH T 04644 - 958 90 31 M info@bluedenta.de W www.bluedenta.de Hotline 046449589031 bluedenta.de Online Jetzt unverbindlichen Demo-Termin vereinbaren!

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