zm114 Nr. 01-02, 16.01.2024, (66) 68 | PRAXIS Die Online-Buchung von Arztterminen kann Patient:innen eine flexible Terminbuchung, auch außerhalb von Öffnungszeiten und telefonischer Erreichbarkeit der Praxis, ermöglichen. Problematisch ist allerdings die Erkenntnis, dass Kassenpatient:innen auch bei der Online-Terminvergabe benachteiligt werden“, sagt Thomas Moormann, Leiter des Teams Gesundheit und Pflege im vzbv, mit Blick auf die Auswertung von 85 eingegangenen Fragebögen. Der Verband hatte Verbraucher aufgerufen, ihre Erfahrungen mit OnlineBuchungsplattformen für Arzttermine zu schildern. So wurden bei der Online-Buchung zum Teil zwar freie Termine angezeigt, diese waren dann allerdings nicht buchbar. Besonders auffällig war laut den Erfahrungsberichten, dass für GKV-Versicherte wenige oder keine zeitnahen Termine verfügbar waren. Für privat Versicherte war es eher möglich, kurzfristig einen Termin zu erhalten. Freie Termine waren dann nicht für GKV-Patienten buchbar Außerdem funktionierte die Filterfunktion auf den Buchungsplattformen für die Versicherungsart (gesetzlich krankenversichert, privat krankenversichert, Selbstzahler) offenbar nicht immer zuverlässig. Trotz des Filters „gesetzlich versichert“ wurden Termine angezeigt, die sich im weiteren Buchungsprozess als Selbstzahlertermin oder Privatsprechstunde herausstellten. Die Suchergebnisse erweckten so den Anschein, als gäbe es mehr Termine für gesetzlich Versicherte als es tatsächlich der Fall war. „Verbraucher:innen werden so bei Terminknappheit dazu verleitet, Selbstzahlertermine zu buchen. Eine zeitnahe Terminvergabe darf nicht von der Versicherungsart abhängig sein oder wie zahlungskräftig Patient:innen sind“, fordert Moormann. Kritisiert wurde auch, dass man sich bei bestimmten Portalen für die Online-Terminbuchung registrieren muss. Verbraucher berichteten auch davon, dass Ärztinnen und Ärzte zum Teil die Behandlung verweigerten, wenn sie aufgrund von Datenschutzbedenken nicht wollten, dass die Praxis ihre Daten an das Online-Buchungsportal übermittelt. Aus Sicht des vzbv müssen Praxen sicherstellen, dass nur die Daten übermittelt werden, die für die Terminvereinbarung tatsächlich erforderlich sind. „Es darf nicht sein, dass Arztpraxen den Patient:innen die Behandlung verweigern. Wenn Patient:innen keine Datenübertragung zu Buchungsportalen wollen, müssen sie trotzdem ärztlich versorgt werden“, sagt Moormann. Ein weiteres Problem: Bei Terminbuchungen muss häufig ein standardisierter Besuchsgrund ausgewählt werden, der nicht immer auf das Anliegen passt. Erforderliche Angaben wie Alter, Quartal oder Neu-/Bestandspatient erschwerten die Terminbuchung im Online-Buchungsportal zusätzlich. Kritik gab es auch an unerwünschten Terminerinnerungen per E-Mail oder Kurznachrichten durch das OnlinePortal, zu der die Verbraucher nicht eingewilligt hatten. Auch Terminabsagen liefen über das Buchungsportal nicht reibungslos, meldet der vzbv. Laut den Rückmeldungen waren Arztpraxen schlecht bis gar nicht telefonisch erreichbar, nachdem sie auf eine Online-Terminbuchung umgestellt hatten. „Patient:innen haben rechtlichen Anspruch auf den Zugang zur ärztlichen Versorgung. Eine Terminvereinbarung muss vor Ort als auch am Telefon sichergestellt werden“, betont Moormann in diesem Zusammenhang. „Die Online-Buchung darf nur eine zusätzliche, aber nicht die alleinige Möglichkeit der Terminbuchung sein.“ mg Zwischen Juli und November 2023 gingen insgesamt 85 auswertbare Fragebögen von Verbraucherinnen und Verbrauchern beim vzbv ein. Der vzbv nennt bewusst keine konkreten Anbieter. Foto: Screenshot zm Den Verbraucher-Rückmeldungen zufolge waren Arztpraxen schlecht bis gar nicht telefonisch erreichbar, nachdem sie auf eine Online-Terminbuchung umgestellt hatten. UMFRAGE DES VERBRAUCHERZENTRALE BUNDESVERBANDS Benachteiligen Arztterminportale GKV-Patienten? Wie der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) berichtet, beschweren sich Patienten, dass es auf Arzttermin-Portalen zu einer Ungleichbehandlung von GKV-Versicherten kommt. Aber es gibt noch mehr Kritikpunkte.
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