POLITIK | 73 schaft rege in Anspruch genommen – und zwar unabhängig von der UPD, berichtet Ermler. In den Ländern herrsche oft eine gute Kooperation, teilweise seien Beratungsanfragen von der UPD auch an die zahnärztlichen Stellen weiter vermittelt worden. So wird das Vakuum gefüllt Inwieweit die Beratungslücke Auswirkungen auf die Patientenberatung der zahnärztlichen Körperschaften haben werde oder dort zu Mehraufwand führe, lässt sich laut Ermler zum jetzigen Zeitpunkt nicht beziffern. Man sei sensibilisiert und vorbereitet, sagt sie. Fest stehe jedoch, dass sich hier eine Gelegenheit bietet, Patienten noch einmal verstärkt auf die Expertise der Beratungsstellen hinzuweisen. Ermler: „Wir haben hier eine gute Chance, mit unserem Leistungsangebot für die Patienten noch einmal sichtbarer zu werden. Und zu betonen: Wir sind für sieda!“ Alle Ratsuchenden sind herzlich willkommen „Alle Ratsuchenden sind uns herzlich willkommen“, unterstreicht auch Dr. Ute Maier, Stellvertretende Vorsitzende der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV). Die fundierte Information über die Möglichkeiten der zahnmedizinischen Versorgung sei und bleibe ein wichtiges Element einer vertrauensvollen Arzt-PatientenBeziehung. Ergänzend zu der unmittelbaren Beratung in der Praxis sei die kostenlose zahnärztliche Patientenberatung seit vielen Jahren eine der bundesweit wichtigsten Anlaufstellen bei allen Fragen rund um die Zahn- und Mundgesundheit. Erfahrene Teams berieten individuell zu Behandlungsmethoden, Therapiealternativen sowie zu Risiken bei bestimmten Eingriffen und beantworteten auch Fragen zur Kostenübernahme durch gesetzliche Krankenkassen und zu Privatrechnungen. Über 30.000 Ratsuchende wenden sich jährlich an die zahnärztlichen Beratungsstellen; bei der UPD waren es laut Monitor 2022 lediglich rund 1.500 Beratungen zu zahnmedizinischen Fragen, berichtet Maier. Ziel sei es, schwierige Sachverhalte einfach zu erklären, den aktuellen Stand der Wissenschaft zu erläutern, damit die Patientensouveränität zu stärken und – wenn erforderlich – auch zwischen den Beteiligten lösungsorientiert zu vermitteln. pr zm114 Nr. 01-02, 16.01.2024, (71) ZUR NEUAUSRICHTUNG UPD Im Ampel-Koalitionsvertrag steht, dass die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) in eine dauerhafte, staatsferne und unabhängige Struktur unter Beteiligung der maßgeblichen Patientenorganisationen überführt werden soll. Als der Vertrag der alten UPD mit der Sanvartis GmbH zum Jahresende 2023 auslief, war die Zeit, eine neue Lösung zu finden, sehr knapp und es kam zum Streit zwischen den Ampelfraktionen, dem Bundesgesundheitsministerium, dem GKV-Spitzenverband und dem Patientenbeauftragten der Bundesregierung. Auch Verbände und Gesundheitspolitiker waren kritisch. So trat das entsprechende Gesetz ist erst kurz vor der parlamentarischen Sommerpause in Kraft. Laut § 65 b SGB V hat der GKV-Spitzenverband für die UPD eine Stiftung bürgerlichen Rechts zu errichten und – unter möglicher Beteiligung der PKV – im Rahmen eines gesetzlich festgelegten Jahresbetrags (15 Millionen Euro in 2024) zu finanzieren. Der GKV-Spitzenverband hält es für seine Aufgabe, den Inhalt des Stiftungsgeschäfts im Einvernehmen mit dem BMG und im Benehmen mit dem Patientenbeauftragten festzulegen, das Stiftungsgeschäft zu tätigen, die Anerkennung der Stiftung bei der Stiftungsbehörde zu beantragen und das notwendige Stiftungsvermögen bereitzustellen. Der Patientenbeauftragte Stefan Schwartze hatte sich von Anfang an für eine Stiftungslösung eingesetzt. Die Stiftung wird einen Vorstand, einen Stiftungsrat und einen wissenschaftlichen Beirat haben. Stifter ist der GKV-Spitzenverband. Dem Stiftungsrat steht der Patientenbeauftragte als Vorsitzender vor. Im Gesetz ist für den Vorstand zudem ein Vorschlagsrecht durch die maßgeblichen Patientenorganisationen vorgesehen. Seit dem 13. Dezember ist die Stiftung von der Berliner Stiftungsaufsicht als rechtsfähig anerkannt worden. Dazu wurden zunächst zwei Interims-Stiftungsvorstände ernannt – Stefan Edgeton (zuletzt Bertelsmann-Stiftung und zuvor Verbraucherzentale Bundesverband) sowie Bettina Godschalk (zuletzt Leiterin der der Geschäftsstelle der früheren Patientenbeauftragen Claudia Schmidtke, CDU). Die Stellenbesetzungsverfahren für die gesetzlich festgelegten zwei Vorstandspositionen der Stiftung liefen zum Redaktionsschluss noch. Schwierig ist die Situation für die bisherigen UPD-Mitarbeitenden. Laut Schwartze hat der Gesetzgeber keinen Betriebsübergang von der alten in die neue UPD vorgesehen. Dagegen klagen aktuell Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der UPD. Foto: Prostock-studio - stock.adobe.com
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