Leserforum Foto: ©Federico Rostagno - stock.adobe.com zm114 Nr. 01-02, 16.01.2024, (6) Werte Kolleg*innen/außen, mit Bewunderung für die Problemkreation las ich den Artikel „Droht eine neue Bürokratiewelle? Validierung bei Wischdesinfektionen von semikritischen Medizinprodukten“ in der zm 22/2023. Die Priorität und Fulminanz dieses Problems kann nicht hoch genug bewertet werden. Ich bitte sämtliche Kolleginnen und Kollegen sofort innezuhalten, und die geballte Aufmerksamkeit und Arbeitskraft auf diesen Missstand zu lenken. Wie konnte uns dieses Hygienedefizit bloß entgehen? Es steht außer Frage, dass hier sofort mit allen technischen Mitteln Abhilfe geschaffen werden muss. Die Problemstellung ist wie folgt: Der von der Helferinnen-Hand ausgeführte Wischvorgang mithilfe eines zertifizierten und zugelassenen Desinfektionsmittels in einem zertifizierten und zugelassenen Wischtuch gemäß einer qualitätsmanagementkonformen Arbeitsanweisung in einem dokumentierten Prozess ist nicht zulässig, weil der Anpressdruck der Helfer*innen/außen- Hand mit Wischlappen nicht validiert werden kann. Ebenso fehlen Messdaten zur Wischdauer und zum Wischpunkt. Hier meine Lösungsansätze: 1. Die vollständige Kremation der semikritischen Medizinprodukte durch Pyrolyse. Dieser Vorgang kann zeit- und kostensparend durch Zusammenarbeit mit örtlichen Bestattungsunternehmen outgesourced werden. Dies ist als die beste und gründlichste Lösung anzusehen. 2. Die hydraulische Absenkung des Behandlungszimmers nach der Behandlung in einen darunter angeordneten Swimmingpool mit zertifiziertem und dafür zugelassenem Desinfektionsmittel mit entsprechender zertifizierter genormter Verweildauer. Die semikritischen Medizinprodukte verbleiben ohne weitere Intervention im Zimmer und müssen nicht verräumt werden. Lediglich der zeitraubende Trocknungsvorgang ist hierbei als Nachteil einzuräumen. 3. Sollten keine Räumlichkeiten in der Etage unter dem Behandlungszimmer vorhanden sein, erfolgt nach hermetischer Abschottung die Flutung desselben ebenfalls im standardisierten Verfahren mit geeignetem Desinfektionsmittel. Hier seien der etwas hohe Verbrauch an Desinfektionslösung, die schwierige Vereinbarkeit mit den Brandschutzbestimmungen und wieder die Trockenzeit als Nachteile erwähnt. 4. Der Einsatz von Robotern sei ebenfalls genannt. In Zeiten des Fachkräftemangels wäre dies eine allumfassende Lösung, welche leider technisch noch nicht marktreif ist. Die Kontrolle und Steuerung des putzigen Helfers könnte an die zuständige Behörde delegiert werden, welche per Joystick jederzeit steuernd und wohlwollend korrigierend in laufende Prozesse eingreifen könnte. 5. Die elektrische Zahnbürste mit Anpressdruckkontrolle ist vollständig technisch ausgereift. Diese Technik könnte übernommen werden und um CAD/CAM gefräste und auf die individuelle Putzgeografie der jeweiligen Praxis abgestimmte Aufsätze erweitert werden. Eine App-gesteuerte Übertragung der Daten bezüglich Anpressdruck und Laufzeit wäre problemlos zu implementieren. Auch die GPS-Überwachung des Geräts und somit eine Dokumentation des Einsatzortes und die Verweildauer könnten diese Variante kostengünstig ergänzen. 6. Da die oben genannten Möglichkeiten zur Zeit nicht verfügbar sind, möchte sich die Autorin für die folgende Variante stark machen: Ein Drucksensor im Wischlappen, App-gesteuert und mit einem kleinen Impulsgeber per Bluetooth verbunden. Der Impulsgeber wird an kutan sensibler Stelle zum Beispiel im Glutealbereich des Wischbeauftragten platziert. Sollte der Anpressdruck beim Wischen unterhalb des Normwertes fallen, wird der/die /das Wischbeauftragte mit einem modifizierten elektrischen Impuls auf die Verfehlung hingewiesen. Die Stärke des Impulses korreliert mit der korrekten Erfüllung der Wischtätigkeit. Leichte ataktische Bewegungen können bei dieser Methode leider nicht ausgeschlossen werden. Trägerinnen und Träger von Herzschrittmachern sind von dieser Anwendung ausgeschlossen. Mit den freundlichsten Grüßen und der dringenden Empfehlung zur Erlangung eines Schulabschlusses an entsprechende Entscheidungsträger Dr. Christiane Koch Hannover WISCHDESINFEKTION „Häschen-Hüpf“ im Wischmodus Zum Titelthema „Droht eine neue Bürokratiewelle?“, zm 22/2023, S. 18-20
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