Zahnaerztliche Mitteilungen Nr. 03

zm114 Nr. 03, 01.02.2024, (138) 36 | POLITIK FAHRPLAN DES BUNDESGESUNDHEITSMINISTERIUMS Diese Gesetze bestimmen 2024 die Gesundheitspolitik Versorgungsgesetz I und II, Krankenhausreform, Medizinforschungsgesetz: Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) will 2024 insgesamt 15 Gesetze entweder realisieren oder auf den Weg bringen – viele im sogenannten Omnibusverfahren. Versorgungsgesetz I Los geht es mit einem der großen Sammelgesetze in dieser Legislaturperiode: dem lang erwarteten Versorgungsgesetz I. Damit sollen die geplanten Gesundheitskioske und Primärversorgungszentren etabliert und Gründungen Medizinischer Versorgungszentren (MVZ) in den Kommunen vereinfacht werden. Investorengetragene MVZ (iMVZ) sollen dagegen strenger reguliert werden, kündigte das BMG an. Bei der Vergütung der hausärztlichen Versorgung ist die Aufhebung des Budgets sowie die Einführung von Pauschalzahlungen geplant, etwa für die Behandlung chronisch Kranker. Zudem soll die Bagatellgrenze für Wirtschaftlichkeitsprüfungen bei verordneten Leistungen steigen, vermutlich auf 300Euro. Versorgungsgesetz II Ein Schwerpunkt ist hier die Entbürokratisierung. Besteht das Verfahren zur Beantragung einer psychotherapeutischen Kurzzeittherapie aktuell aus zwei Stufen, soll das künftig in einem Schritt möglich sein. Ziel ist die Verbesserung der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung. Das Gesetz soll auch den Direktzugang von Patientinnen und Patienten zu Heilmittelerbringern ohne vorherige ärztliche Verordnung regeln. Mit aufgenommen werden soll auch eine Direktabrechnung für Kinder und Jugendliche in der PKV. Krankenhausreform Sie soll für eine solide Finanzierung der Krankenhäuser sorgen, die Versorgungssicherheit gerade auch in ländlichen Regionen gewährleisten und Bürokratie abbauen. Ursprünglich sollte das Gesetz zur Umsetzung der geplanten Reform am 1. Januar 2024 in Kraft treten, bisher liegt aber noch kein Referentenentwurf vor. Gesetz schafft zwei neue Behörden Im Laufe des Jahres soll zum einen ein Gesetz zur Errichtung einer Digitalagentur auf den Weg gebracht werden, das die gematik zu einer Digitalagentur in 100-prozentiger Trägerschaft des Bundes umwandelt. Das soll für eine engere Einbindung der Stakeholder im Gesundheitswesen sorgen, um praxisnahe Lösungen für die Telematikinfrastruktur zu entwickeln. Eine weitere Umstrukturierung ist im Bereich Public Health mit der Gründung des Bundesinstituts für Prävention und Aufklärung in der Medizin (BIPAM) geplant. Weitere Projekte In Arbeit befinden sich zurzeit neben einer Notfallreform und der Reform der Rettungsdienste auch ein Medizinforschungsgesetz, das bessere Rahmenbedingungen für die Pharmaforschung schaffen soll. Angekündigt hat das BMG auch ein Entbürokratisierungsgesetz, ein Pflegekompetenzgesetz und ein Apothekenreformgesetz. Geplant sind 2024 auch ein Gesetz für ein diverses, inklusives und barrierefreies Gesundheitswesen, ein Gesetz zur Verbesserung der Früherkennung und Versorgung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen, ein Patientenrechtegesetz und das bereits heiß diskutierte Cannabisgesetz. sth Foto: Jo Panuwat D – stock.adobe.com

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