Zahnaerztliche Mitteilungen Nr. 03

zm114 Nr. 03, 01.02.2024, (172) 70 | POLITIK Krankenkassen. „Das SGB V weist die Aufgabe der Regulierung der tatsächlichen Herstellerpreise im ersten Jahr der Erstattung den Institutionen der Selbstverwaltung zu. Der GKV-SV ist aufgefordert, in einer Rahmenvereinbarung mit den Herstellerverbänden effektive Vorgaben für die Bemessung der tatsächlichen Herstellerpreise und die Festlegung von gruppenbezogenen Höchstbeträgen zu treffen“, sodie Ministeriumssprecherin. Wenn der GKV-SV die derzeitigen Regelungen der Rahmenvereinbarung unzureichend findet, sei er im Rahmen seiner gesetzlichen Aufgaben aufgefordert, mit den Herstellerverbänden in erneute Verhandlungen zu treten. „Für den Fall, dass keine Einigung erfolgt, kann eine Schiedsstelle weitergehende Regelungen zur Preisbegrenzung treffen“, ergänzt die Sprecherin. Sie verweist außerdem auf das im Dezember 2023 verabschiedete Digi-G, das Regelungen zur Weiterentwicklung der DiGA enthält, darunter Bestimmungen für die begleitende Erfolgsmessung einer Anwendung und die Veröffentlichung der Ergebnisse. Auch die technische und prozessuale Integration von DiGA in die Versorgung werde gefördert. Das Fazit des GKV-SV zu DiGA fällt dennoch gemischt aus. Stoff-Ahnis: „DiGA werden an Akzeptanz gewinnen, wenn sie frühzeitig ihren Nutzen belegen, sich ihre Preise in einem wirtschaftlichen und angemessenen Verhältnis zu den sonstigen GKV-Leistungen bewegen und sie die Versorgung der Patientinnen und Patienten durch Einbindung in etablierte Behandlungspfade spürbar verbessern.“ sth REPRÄSENTATIVE UMFRAGE DER STIFTUNG GESUNDHEIT Am seltensten kommen Apps auf Rezept bei Zahnärzten zum Einsatz Hausärzte verschreiben immer häufiger Apps auf Rezept, fast jeder zweite von ihnen verordnet digitale Gesundheitsanwendungen (DiGAs) zumindest gelegentlich. Am seltensten kommen sie bei Zahnärzten zum Einsatz. Insgesamt 44,6 Prozent der Hausärzte setzen die digitalen Helfer laut einer aktuellen Umfrage der Stiftung Gesundheit zumindest gelegentlich ein. Bei den Fachärzten und Psychologischen Psychotherapeuten sind es jeweils gut ein Drittel (34,5 und 35,3 Prozent). Am seltensten kommen Apps bei Zahnärzten zum Einsatz (31,4 Prozent). Der Grund für die geringe Quote ist aber keine grundsätzliche Ablehnung: Fast 50 Prozent der Zahnärzte geben an, es gebe keine sinnvollen Apps für ihren Fachbereich. Hausärzte und Fachärzte sehen die Vorzüge der Apps primär in der Therapie und in der Therapieunterstützung (49,8 und 50,6 Prozent), dicht gefolgt von der Vorsorge (46,8 und 45,5 Prozent). Zahnärzte finden dagegen, dass der größte Nutzen im Bereich der Vorsorge liegt (48,4 Prozent). Die umfangreichsten Einsatzmöglichkeiten sehen die Psychologischen Psychotherapeuten: 65,5 Prozent von ihnen halten Apps in der Prävention für sinnvoll, 54,2 Prozent zur Therapie/-unterstützung und 45,8 Prozent in der Nachsorge. Auch bei den nichtärztlichen Heilberuflern ist das Interesse an Gesundheits-Apps groß, ebenso wie die derzeitige Nutzung: Mit Abstand am häufigsten setzen sie Logopäden ein (45,7 Prozent), gefolgt von Apothekern (33,3 Prozent). Bei den Hebammen und Ergotherapeuten sind es jeweils etwa ein Viertel, bei den Heilpraktikern ein Fünftel. Am seltensten kommen sie bei Physiotherapeuten zum Einsatz (15 Prozent). ck Für die repräsentative Erhebung erhielten 10.000 niedergelassene Hausärzte, Fachärzte, Zahnärzte und Psychologische Psychotherapeuten sowie 10.000 nichtärztliche Heilberufler aus dem Strukturverzeichnis der Versorgung eine Einladung zur Befragung. Zusätzlich wurden 1.916 Ärzte und 1.665 Heilberufler angeschrieben, die regelmäßig an der Befragung teilnehmen. Die Befragung wurde vom 4. bis zum 11. Dezember 2023 mit einem OnlineFragebogen durchgeführt. Es kamen 1.913 valide Antworten zurück (Rücklaufquote 8,1 Prozent). In welchem Bereich sind bzw. wären Digitale Gesundheitsanwendungen aus Ihrer Sicht sinnvoll Ärztliche Fachgruppen Hausärzte Zahnärzte Psychologische Psychotherapeuten in der Vorsorge/Prävention (einschließlich Bewegung, Ernährung, etc) Antworten der Responder aus den ärztlichen Fachgruppen (n=1.017) Fachärzte in keinem in der Nachsorge zur Überwachung (z.B. Vitalparameter) zur Therapie/-unterstützung 46,8% 49,8% 30,1% 21,6% 25,7% 45,5% 50,6% 29,0% 29,0% 22,3% 48,4% 36,3% 27,4% 25,0% 29,0% 65,5% 54,2% 18,1% 45,8% 12,3% Grafik: Stiftung Gesundheit, Ad-hoc-Befragung „Im Fokus“, 4. Quartal 2023

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