Zahnaerztliche Mitteilungen Nr. 03

Vorschau Vorsicht vor einer „gemischten Motivationslage“ THEMEN IM NÄCHSTEN HEFT – zm 4 ERSCHEINT AM 16. FEBRUAR 2024 POLITIK Mundgesundheit im europäischen Vergleich Wer liegt vorn? ZAHNMEDIZIN Obstruktive Schlafapnoe GKV-konforme Therapie im standardisierten Workflow Fotos: Do Mi Nic – stocka.dobe.com, Björn Wylezich – stock.adobe.com, Jörg Schlieper zm114 Nr. 03, 01.02.2024, (200) 98 | ZU GUTER LETZT Sie sind bereit, bei Bewerbungsgesprächen auch unkonventionelle Wege zu beschreiten? Gut, sehr gut. Ein dezenter Warnhinweis (siehe oben) sei an dieser Stelle aber erlaubt. Ein Unterschenkelbruch ist eine schmerzhafte Sache. Im Fall eines selbstständigen Versicherungsmaklers aus Baden-Württemberg brachte er aber immerhin die wertvolle Erkenntnis, worauf bei der Mitarbeiter-Akquise unbedingt zu achten ist. Der Mann war auf dem Rückweg von einer Radtour mit einem langjährigen Bekannten auf einem Feldweg gestürzt, einen Weinberg hinabgerutscht, hatte sich dabei überschlagen und seinen rechten Unterschenkel zertrümmert. Passiert jeden Tag, denken Sie. Aber Moment. Denn anschließend wollte der Makler den Stunt zum Arbeitsunfall umwidmen. Die mehrstündige Ausfahrt samt Pause an einem Grillplatz sei eine Art Bewerbungsgespräch gewesen, argumentierte er vor Gericht. Weil „beide gern Sport machen“ und das Wetter schön gewesen sei, habe man sich eben zu einer Radtour verabredet, um „nebenbei das Geschäftliche“ zu besprechen, erklärte er. Auch auf die Frage, warum er mit dem Bewerber die Fahrt für einen Besuch bei seinen Eltern unterbrochen habe, hatte der Mann eine Antwort: Das Kaffeekränzchen habe „der Demonstration eines Kundengesprächs gedient“. Man muss kein Star-Jurist sein, um zu ahnen: Sowohl in erster Instanz als auch vor dem Landessozialgericht Baden-Württemberg blieb der Mann erfolglos (Az.: L 8 U 1620/22, Urteil vom 13. September 2023). Die Radtour habe den Richtern zufolge eine „Verrichtung mit gemischter Motivationslage“ dargestellt, da beide Männer gleichzeitig auch ihrem Freizeit- und Sportbedürfnis nachgekommen sind. Was lernen wir daraus? Vielleicht dies: Selbst in Zeiten grassierenden Fachkräftemangels sind nicht alle Recruiting-Maßnahmen erlaubt. Verrichten Sie, was Sie verrichten müssen. Aber verrichten Sie es in edler Gesinnung. Lupenrein motiviert. „

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