GESELLSCHAFT | 51 zm114 Nr. 04, 16.02.2024, (249) CORPORATE TRANSPARENCY ACT SOLL GELDWÄSCHE VERHINDERN US-Zahnärzte müssen Besitzstruktur ihrer Praxen melden Zahnärztinnen und Zahnärzte, die in den USA eine Praxis mit weniger als 20 Beschäftigten betreiben, haben Anfang des Jahres Post von ihrem Berufsverband bekommen: Die Regierung will ein Register aller Unternehmenseigentümer anlegen. Ziel des Corporate Transparency Act (CTA) ist, anonyme Briefkastenfirmen ins Visier zu nehmen, um illegale Aktivitäten wie Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung, Menschenhandel oder Steuerhinterziehung zu bekämpfen und zu verhindern. Dazu müssen alle meldepflichtigen Unternehmen bis 2025 ihre wirtschaftlichen Eigentümer (beneficial owners) dem Financial Crimes Enforcement Network (FinCEN) des US-Finanzministeriums offenlegen. Seit dem 1. Januar dieses Jahres nimmt das FinCEN diese Berichte über die wirtschaftlichen Eigentümer entgegen. Alle bestehenden Zahnarztpraxen und Unternehmen, die die Anforderungen erfüllen, haben ein Jahr Zeit, diese einzureichen, bevor ihnen Strafen drohen. US-Zahnarztpraxen sind betroffen, wenn sie weniger als 20 Personen beschäftigen und/oder jährliche Bruttoeinnahmen von weniger als fünf Millionen US-Dollar haben. Wie die American Dental Association (ADA) gegenüber ihren Mitgliedern betont, ist die Meldepflicht der beneficial owners nicht auf Anteilseigner beschränkt, die mindestens 25 Prozent des Unternehmens besitzen – sondern umfasst auch Personen, die eine „erhebliche Kontrolle“ über das Geschäft ausüben. Definiert werden diese als Personen, die „erheblichen Einfluss auf wichtige Entscheidungen des Unternehmens“ haben, wie sie sowohl leitende Beschäftigte eines Unternehmens als auch Personen ohne formale Entscheidungsbefugnis haben, wenn sich ihr Einfluss auf die vertraglichen oder finanziellen Beziehungen der Praxis bezieht. „Für diejenigen, die sich nicht sicher sind, ob eine bestimmte Person als beneficial owner infrage kommt, wird empfohlen, einen Rechtsbeistand zu konsultieren", rät die ADA und informiert, welche Angaben nötig sind: Firmenname, Adresse, Gerichtsstand und Steuer-II-Nummer der Praxis, alle Handelsnamen des Unternehmens sowie Name, Geburtsdatum, Wohnadresse, eine ID-Nummer aus Führerschein, Reisepass oder Ausweis und eine Kopie des gewählten Dokuments. Die Meldung der beneficial owner ist keine jährliche Pflicht, sie muss einmalig eingereicht werden, es sei denn, der Antragsteller muss Informationen aktualisieren oder korrigieren. American Dental Association kämpft für Fristverlängerung Die ADA kritisiert in einem Brief an den US-Senat die gesetzte Frist 1. Januar 2025, bis zu der die Meldung den Behörden vorliegen muss. „Die überwiegende Mehrheit der Zahnarztpraxen sind kleine Unternehmen, die diesen belastenden Meldepflichten unterliegen“, schreibt die ADA. Praxen sähen sich schon jetzt einem hohen Verwaltungsaufwand gegenüber, „und die Einhaltung des neuen Corporate Transparency Act würde diese Belastung nur noch schwerer machen“. Ob die Politik reagiert, ist offen. Fest steht hingegen der Strafenkatalog für versäumte Meldungen, Auskunftsverweigerungen oder wissentliche Falschangaben. „Zu den zivilrechtlichen Strafen gehören Geldstrafen von bis zu 500 US-Dollar pro Tag, bis der Verstoß behoben ist“, warnt die ADA. „Zu den strafrechtlichen Sanktionen zählen Geldstrafen von bis zu 10.000 US-Dollar und/oder eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren.“ mg Foto: Izanbar photos - stock.adobe.com
RkJQdWJsaXNoZXIy MjMxMzg=