22 | POLITIK REVISION DER EU-QUECKSILBERVERORDNUNG Amalgam wird ab 2025 in der EU verboten Dentalamalgam wird ab 2025 aus Umweltschutzgründen in der EU verboten. Ausnahmen soll es geben, wenn ein Zahnarzt eine solche Füllung aus medizinischen Gründen des Patienten für unbedingt erforderlich hält. Wie von der EU-Kommission im vergangenen Sommer vorgeschlagen, soll Dentalamalgam ab dem 1. Januar 2025 aus Umweltschutzgründen in der EU verboten werden. Darauf haben sich die Unterhändler des Europäischen Parlaments, der Europäischen Kommission und der in den Rat versammelten EU-Mitgliedstaaten in Straßburg geeinigt. Noch ist offen, ob Deutschland später aussteigen kann Allerdings können die EU-Mitgliedstaaten unter bestimmten Bedingungen zur Versorgung sozial schwacher Gesellschaftsgruppen bei der EU-Kommission eine Verlängerung der allgemeinen Nutzung von Dentalamalgam bis zum 30. Juni 2026 beantragen. Der finale Kompromiss sowie die daraus resultierende rechtliche Regelung sind derzeit noch nicht öffentlich verfügbar. Daher ist noch offen, ob und inwieweit die Möglichkeit eines späteren Amalgam-Ausstiegs zum 30. Juni 2026 in Deutschland besteht. Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung und die BundeszahnärzteDentalamalgam soll ab dem 1. Januar 2025 aus Umweltschutzgründen in der EU verboten werden. Foto: Charnsitr - stock.adobe.com zm114 Nr. 05, 01.03.2024, (312) ZUM HINTERGRUND Die EU-Quecksilberverordnung ist zurückzuführen auf die Umsetzung des Minamata-Übereinkommens, eines 2013 unterzeichneten internationalen Abkommens. Dort hatten rund 90 Länder Maßnahmen vereinbart, die die Umwelt vor Emissionen und Freisetzungen von Quecksilber und Quecksilberverbindungen schützen sollen. Diese Maßnahmen betreffen unter anderem auch die Verwendung von Dentalamalgam. Das seit August 2017 in Kraft getretene Übereinkommen ist ein völkerrechtlicher Vertrag. Bis Ende September 2021 waren 134 Staaten dem Übereinkommen beigetreten. Deutschland und die übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union setzen das Minamata-Abkommen seit dem 1. Januar 2018 durch die in allen EU-Ländern unmittelbar geltende EU-Quecksilberverordnung 2017/852 um. Große Teile des Maßnahmenkatalogs zu Dentalamalgam werden in Deutschland schon seit Jahren erfüllt. Im Juli 2023 hatte die EU-Kommission eine gezielte Überarbeitung der Verordnung vorgeschlagen, um den Zielen Folge zu leisten. Von den Regelungen betroffen sind auch die Verwendung, Herstellung und der Export von Quecksilber und Quecksilberprodukten. Laut der jetzt erfolgten Einigung soll Dentalamalgam ab dem 1. Januar 2025 aus Umweltschutzgründen in der EU verboten werden. Nach Angaben des EU-Parlaments werden in der EU immer noch 40 Tonnen Quecksilber jährlich für Zahnamalgam verwendet. Seit dem 1. Januar 2019 darf Dentalamalgam nur noch in vordosierter, verkapselter Form verwendet werden. Ebenfalls seit dem 1. Januar 2019 müssen in der EU Betreiber zahnmedizinischer Einrichtungen, in denen Dentalamalgam verwendet wird oder Zähne mit solchen Füllungen entfernt werden, sicherstellen, dass sie mit Amalgamabscheidern zur Rückhaltung und Sammlung von Amalgampartikeln, auch von im Abwasser enthaltenen Partikeln, ausgestattet sind. Die Situation in Deutschland kann laut Bundeszahnärztekammer in dieser Hinsicht als Vorbild gelten.
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