Zahnaerztliche Mitteilungen Nr. 05

34 | POLITIK zm114 Nr. 05, 01.03.2024, (324) ärztliche Betreuung. Das sei nicht nur ein Problem des ländlichen Raums, sondern auch der Städte: So sei in Erfurt ab dem 1. März keine ausreichende zahnärztliche Versorgung mehr gegeben, weil viele Praxisnhaberinnen und -inhaber in den Ruhestand gehen, ohne einen Nachfolger zu finden. „Im Jahr 2023 beendeten beispielsweise 97 Praxen mit 106 Zahnärzten ihre Tätigkeit und nur 30 Praxen konnten an Nachfolger übergeben werden. Auf jede nicht besetzende Stelle kommen 1.680 suchende Patienten“, führte die KZV aus. Auf jede nicht zu besetzende Stelle kämen 1.680 suchende Patienten. Wenn man davon ausgeht, dass Zahnärztinnen und Zahnärzte im Durchschnitt mit 63 Jahren in den Ruhestand gehen, würden in den nächsten zehn Jahren voraussichtlich 260 niedergelassene Zahnärztinnen und Zahnärzte im gesamten Freistaat ihre Tätigkeit beenden. „Wir fordern, kurzfristig Studienkapazitäten zur Verfügung zu stellen, um Zahnärzte in Thüringen für Thüringen auszubilden oder Studienplätze an anderen Universitäten für Thüringen zu finanzieren,“ erklärte die KZV. „Die Landesregierung muss ihre restriktive Förderung bei Niederlassungen ändern. Nicht nur ländliche Regionen sollten bei der Niederlassung von Zahnarztpraxen gefördert werden.“ Thüringen sei zwar rein rechnerisch betrachtet zahnärztlich noch ausreichend versorgt, erläutert die KZV gegenüber den zm. Zum Teil sei jedoch in einigen ländlichen Regionen bereits keine ausreichende zahnärztliche Versorgung mehr gegeben. Es müsse dringend beruflicher Nachwuchs gewonnen werden. Die KZV Thüringen bemühe sich seit langem im Rahmen eines Strukturfonds gemeinsam mit den gesetzlichen Krankenkassen Thüringens, durch finanzielle Förderungen Anreize für eine Berufsausübung im Freistaat Thüringen zuschaffen. Die Landesregierung hat jetzt kurzfristig auf die Warnung der KZV Thüringen reagiert: Die Niederlassungsförderung im Freistaat wurde auf Zahnarztpraxen und Apotheken ausgeweitet. Für das Haushaltsjahr 2024 stehen nun insgesamt 1,415 Millionen Euro für die Niederlassungsförderung zur Verfügung, meldete das Thüringer Gesundheitsministerium. So wurde die maximale Förderhöhe für Investitionen von 20.000 Euro auf bis zu 40.000 Euro angehoben. Die Richtlinie ist rückwirkend zum 1. Januar 2023 in Kraft getreten und läuft bis Ende Dezember 2025. Die KZV Thüringen hat bereits viele Maßnahmen eingeleitet, um Nachwuchs zu gewinnen: Förderprogramme für Hospitanten, Assistenten, Angestellte und Niederlassungswillige, die Gründung des Referats „Bedarfsplanung & zahnärztliche Sicherstellung“, Berufskundevorlesungen, Beratungsgespräche oder Tutoren für alle neuen Zahnärzte, Studierendenprogramme und die Einbindung des Nachwuchses in die Standespolitik. Nur jeder dritte bis vierte Abgeber findet in Sachsen eine Nachfolgerin Anfang des Jahres ging auch die KZV Sachsen mit der Warnung an die Öffentlichkeit, die flächendeckende zahnmedizinische Versorgung sei in Zukunft gefährdet. Schon jetzt finde nur noch jede dritte bis vierte Praxis in Sachsen einen Nachfolger. „Ursachen dafür sind nicht mehr nur der hohe Altersdurchschnitt der Zahnärztinnen und Zahnärzte und der Mangel an Nachwuchs. Auch die Rahmenbedingungen werden zunehmend ungünstiger“, berichtet die KZV und nennt beispielhaft „Bürokratielasten, hohe Kosten, Personalmangel sowie eine willkürliche Sparpolitik des Bundesgesundheitsministers“. Die Folge: Die Wege zur Zahnarztpraxis im Land werden länger, auch im Notfall. Die KZV habe deswegen die Notdienstkreise strukturell angepasst. Eine Versorgung der Notfallpatienten erfolge unabhängig vom Wohnort. Bei der Neustrukturierung der Notdienstkreise betrachte die KZV die geografische Lage, die Anzahl der Praxen sowie die Erreichbarkeit für die Patientinnen und Patienten. „In der Zahnheilkunde kann man durch regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen das Risiko einer Schmerzbehandlung deutlich reduzieren. Insofern ist im Ausnahmefall ein längerer Weg zum zahnärztlichen Notdienst vertret- und zumutbar", kommentierte der KZV-Vorsitzende Dr. Holger Weißig den Schritt. Ziel sei, dass Patienten auch künftig eine Zahnarztpraxis in zumutbarer Entfernung möglichst mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichen können. Hier seien die Kommunen gefordert, die nötige Infrastruktur anzubieten. Um zahnärztlichen Nachwuchs zu gewinnen, setzten sich die zahnärztlichen Körperschaften auch für eine Landzahnarztquote ein. Darüber hinaus fördert die KZV Famulaturen ZAHNARZTPRAXEN IN THÜRINGEN Dezember 2023: Praxen insgesamt: 1106. MVZ: 9. Kieferorthopäden: 51 Dezember 2022: Praxen insgesamt: 1171. MVZ: 6. Kieferorthopäden: 53 Dezember 2021: Praxen insgesamt: 1231. MVZ: 6. Kieferorthopäden: 59 Dezember 2020: Praxen insgesamt: 1284. MVZ: 6. Kieferorthopäden: 61 Dezember 2019: Praxen insgesamt: 1345. MVZ: 6. Kieferorthopäden: 62

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