TITEL | 51 Bekleidung vorliegen. Auch das zahnärztliche Team hat solche Faktoren routinemäßig abzuschätzen und bei Auffälligkeiten oder einer nicht intakten Bindung und Interaktion von Kind zu Betreuungsperson eine Dokumentation vorzunehmen und gegebenenfalls entsprechende weiterführende Maßnahmen zu ergreifen. Eine wichtige Reaktion wäre es, der Familie Hilfsangebote aufzuzeigen und deren Teilnahme daran zu kontrollieren oder eben beispielsweise das Jugendamt über die gesundheitliche Gefahr bei dem Kind mit entsprechenden Hilfsmöglichkeiten einzubeziehen. Wenn die Bezugspersonen nach Aufforderung ihrer Sorgfaltspflicht bezüglich Hygiene, Ernährung und Erziehung, was Mundhygiene und Unterstützung einer notwendigen, zahnmedizinischen Therapie einschließt, nicht adäquat nachkommen können, ist das zahnärztliche Team verpflichtet, externe Hilfsmaßnahmen vor allem über das Jugendamt zu veranlassen. Handlungsempfehlungen Die Behandlung von Verletzungen, unter Umständen auch im stationären Bereich, hat immer Priorität bei Kindeswohlgefährdung oder Kindesmisshandlung. Abwartendes und beobachtendes Verhalten wäre bei leichten Befunden möglich. Bei Verdacht auf Misshandlung muss der Zahnarzt die Problematik klar und über die Anamnese hinaus ansprechen und Hilfsmöglichkeiten anbieten (Abbildung 4). Die können regional sehr unterschiedlich sein und müssen daher dem Zahnarzt bekannt sein. Bei wiederholten Verletzungen oder bei akuter Gefahr muss der Zahnarzt auch das Jugendamt informieren und darf, zum Beispiel nach § 4 Bundeskinderschutzgesetz, auch Informationen weitergeben. Bei akuter Gefahr kann zusätzlich zur Information an das Jugendamt auch eine Anzeige bei der Polizei erfolgen. Das wird aus unserer Sicht aber wahrscheinlich eher die Ausnahme sein. Der akute Schutz des Kindes und die Implementierung von Hilfen zum Schutz des Kindes über das Jugendamt und die freien Träger in der Jugendhilfe dürften oberste Priorität haben, zum Beispiel über Kinderschutz-Hotlines, bei denen sich (zahn-)medizinisches Personal beraten lassen oder auch anonym ein Verdacht angezeigt werden kann. Dringend wäre eine Implementierung des Zahnarztes in das regionale Hilfenetzwerk zu empfehlen und ein Kennenlernen der Netzwerkpartner. n Abb. 3: Dental Neglect oder Kindesvernachlässigung resultiert aus inadäquater Mundhygiene und einer zuckerreichen Nahrungsaufnahme. Dies ist häufigmit elterlicher Überforderung vergesellschaftet und ein Indikator für weiterreichende Probleme, die das zahnärztliche Team zu adressieren hat. Wenn die Betreuungspersonen allerdings bei der Prävention beziehungsweise Therapie erkennbar kooperieren, braucht keine externe Informationsweiterleitung erfolgen, so lange Dental Neglect das einzige Problem ist. Foto: Christian Splieth 1899 Ein Versprechen, das bleibt. 125 Jahre Qualität. Für alle, die sich um andere kümmern: Mitfeiern und Jubiläumsvorteile von125 Wochen Miele Garantieund 1 Jahr Miele MOVE Starter Docinkl. Prozessdokumentation sichern. Mehr Infos auf miele.de/pro/125-dent
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