Zahnaerztliche Mitteilungen Nr. 05

8 | zm114 Nr. 05, 01.03.2024, (298) Leserforum Ihr Artikel spricht mir aus der Seele. Aufgrund welcher Datenlage werden solche Vorschriften erlassen? Wir müssen die Wirksamkeit jedes einzelnen medizinischen Eingriffs mit einer evidenzbasierten Datenlage untermauern und nachweisen, alles andere ist Kurpfuscherei und mit Recht strafbar. Hier wird behördlicherseits nun aber rein deduktiv argumentiert: Es ist sicher besser, wenn man noch etwas mehr macht. Die Wirkung beziehungsweise eine wie auch immer geartete Verbesserung der Hygienekette ist mangels Datenlage schlichtweg nicht beweisbar – und insofern ist dem Überdrehen der Regelungswut Tür und Tor geöffnet. Es konnte mir bisher auch noch keiner der Berufenen erklären, welcher praxisrelevante Erreger durch die bei Austausch des Desinfektionmittelbehälters durchzuführende Desinfektion des Desinfektionsmittelspenders abgetötet werden muss, weil er bis dato in einem Desinfektionsmittel, welches im übrigen auch zur chirurgischen Händedesinfektion zugelassen ist, offensichtlich nicht nur überlebt, sondern auch noch seine infektiöse Wirkung behalten hat. Der Spuk hätte ganz schnell ein Ende, wenn die anordnenden Behörden in der Beweispflicht bezüglich der Wirksamkeit ihrer Vorgaben wären. Die auflaufenden Kosten ohne Ausgleich gehen zulasten nötiger Investitionen und die Personalstunden für diesen Kontrollwahnsinn fehlen an wichtiger Stelle, aber das ist ja nicht nur bei uns so – ich hätte gerne einen Trecker! Dr. Marko Behrens Eckernförde WISCHDESINFEKTION Kontrollwahn geht zulasten von notwendigen Investitionen Zur Titelgeschichte „Validierung bei Wischdesinfektionen von semikritischen Medizinprodukten: Droht eine neue Bürokratiewelle?“, zm 22/2023, S. 18–20 Die zm-Redaktion ist frei in der Annahme von Leserbriefen und behält sich sinnwahrende Kürzungen vor. Außerdem behalten wir uns vor, Leserbriefe auch in der digitalen Ausgabe der zm und bei www.zm-online.de zu veröffentlichen. Bitte geben Sie immer Ihren vollen Namen und Ihre Adresse an und senden Sie Ihren Leserbrief an leserbriefe@zm-online.de oder an die Redaktion: Zahnärztliche Mitteilungen, Chausseestr. 13, 10115 Berlin. Anonyme Leserbriefe werden nicht veröffentlicht. Foto: ©Federico Rostagno - stock.adobe.com

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