Zahnaerztliche Mitteilungen Nr. 05

BEKANNTMACHUNGEN | 83 zm114 Nr. 05, 01.03.2024, (373) Stellvertretende Vorstandsvorsitzende vom 22.06. bis zum 31.12. 2023 142.258,72 € 0,00 € 21.338,81 € 3) 7.560,00 € 15.750,00 € 4) 3.967,87 € Sechs Monatsgehälter in Höhe des im letzten vollen Monat vor dem Ausscheiden bezogenen Festgehaltes Soweit im Falle einer Amtsenthebung keine Kündigung des Dienstvertrages gerechtfertigt ist, kann der Vertrag von beiden Parteien mit einer Frist von 6 Monaten zum Monatsende gekündigt werden. Im Falle einer Amtsentbindung treffen die Vertragsparteien einvernehmlich eine angemessene Lösung über die Auflösung des Dienstvertrages. Kommt diese nicht zustande, kann der Dienstvertrag von beiden Parteien mit einer Frist von 6 Monaten zum Monatsende gekündigt werden 190.875,40 € Stellvertretender Vorstandsvorsitzender vom 22.06. bis zum 31.12. 2023 135.458,72 € 0,00 € 21.338,81 € 3) 7.560,00 € 15.750,00 € 4) 292,89 € Sechs Monatsgehälter in Höhe des im letzten vollen Monat vor dem Ausscheiden bezogenen Festgehaltes Soweit im Falle einer Amtsenthebung keine Kündigung des Dienstvertrages gerechtfertigt ist, kann der Vertrag von beiden Parteien mit einer Frist von 6 Monaten zum Monatsende gekündigt werden. Im Falle einer Amtsentbindung treffen die Vertragsparteien einvernehmlich eine angemessene Lösung über die Auflösung des Dienstvertrages. Kommt diese nicht zustande, kann der Dienstvertrag von beiden Parteien mit einer Frist von 6 Monaten zum Monatsende gekündigt werden 180.400,42 € * Vorstand/Vorständin Vorstandsvorsitzende/r/Mitglied des Vorstandes ** Tatsächlich zur Auszahlung gelangter Betrag im vorangegangenen Jahr (Zuflussprinzip) *** bei bereits laufenden Verträgen, denen vor Einführung der 1%-Methode zugestimmt worden ist, auch Angabe der jährlichen Leasingkosten möglich 1) Anspruch aus Altvertrag 2) Soweit er vor der Beschäftigung nach diesem Dienstvertrag bereits hauptamtlich im Vorstand der KZBV oder einer KZV tätig war, verlängert sich der Vergütungsanspruch gem. Satz 2 für jedes Jahr der vorgelagerten hauptamtlichen Tätigkeit um einen halben Monat. Bei Rücktritt vom Amt eines Vorstandsmitgliedes erhält er das Festgehalt gem. § 4 Abs. 1 für den Monat des Rücktritts und die 3 folgenden Monate, längstens bis zu dem nach § 1 bestimmten Endtermin des Vorstandsdienstvertrages. 3) Gemäß Versorgungsordnung der KZBV 4) Hierbei handelt es sich um eine Dienstwagenpauschale in Höhe von monatlich 2.500,00 € brutto 5) Bei Ausscheiden wird je Dienstjahr ein Monatsgehalt auf Basis des Durchschnittsgehaltes der letzten 12 Monate gezahlt. Der Gesamtbetrag des Übergangsgeldes ist auf das 6-fache des Durchschnittsgehaltes der letzten 12 Monate beschränkt. 6) Übergangsgeld wurde noch nicht ausgezahlt, da Anspruchshöhe noch nicht ermittelt werden kann. 7) anteiliger Beitrag einer Gruppenunfallversicherung 8) Bahncard 100, 1. Klasse – auch zur privaten Nutzung

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