BEKANNTMACHUNGEN | 87 zm114 Nr. 05, 01.03.2024, (377) Kassenzahnärztliche Vereinigung Hamburg Vorstandsvorsitzender 184.336,00 € 3.000,00 € / / / 184,09€ / / 187.520,09 € Stellv. VorstandsVorsitzender 161.921,00 € 3.000,00 € / / / 184,09€ / / 165.105,09 € Mitglied des Vorstandes 180.788,00 € 3.000,00 € / / / 184,09€ / / 183.972,09 € Kassenzahnärztliche Vereinigung Hessen Vorstandsvorsitzender 256.650,12 € / / 48.880,80 € / / 5) Bei Amtsenthebung entfällt Übergangsgeld 305.530,92 € Mitglied des Vorstandes bis 31.03. 2023 47.514,78 € / / 8.146,80 € / / 5) 6) Bei Amtsenthebung entfällt Übergangsgeld 55.661,58 € Mitglied des Vorstandes 220.200,30 € / / 32.587,20 € / / 5) Bei Amtsenthebung entfällt Übergangsgeld 252.787,56 € Kassenzahnärztliche Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern Vorstandsvorsitzender 180.677,33 € 39.054,81 € / 20.148,12 € / 142,16€ Übergangsentschädigung pro Monat 1 Monatsgehalt für 6Monate 240.022,42 € Stellv. VorstandsVorsitzender 112.276,44 € 30.631,45 € / 20.131,56 € / 142,16€ Übergangsentschädigung pro Monat 1 Monatsgehalt für 6Monate 163.181,61 € Kassenzahnärztliche Vereinigung Niedersachsen Vorstandsvorsitzender 276.480€ nein nein nein nein 476 € 7) 7.356€ 8) halbes Jahresbruttogehalt, falls keine Rente, mit Anrechnung von Ersatz-einkommen halbes Jahresbruttogehalt bei Abwahl 284.312 € stellv. Vorstandsvorsitzender 253.440€ nein nein nein nein 476€ 7) 7.356 € 8) halbes Jahresbruttogehalt, falls keine Rente, mit Anrechnung von Ersatz-einkommen halbes Jahresbruttogehalt bei Abwahl 261.272 € Mitglied des Vorstandes 253.440€ nein nein nein nein 476 € 7) 7.356 € 8) halbes Jahresbruttogehalt, falls keine Rente, mit Anrechnung von Ersatz-einkommen halbes Jahresbruttogehalt bei Abwahl 261.272 € * Vorstand/Vorständin Vorstandsvorsitzende/r/Mitglied des Vorstandes ** Tatsächlich zur Auszahlung gelangter Betrag im vorangegangenen Jahr (Zuflussprinzip) *** bei bereits laufenden Verträgen, denen vor Einführung der 1%-Methode zugestimmt worden ist, auch Angabe der jährlichen Leasingkosten möglich 1) Anspruch aus Altvertrag 2) Soweit er vor der Beschäftigung nach diesem Dienstvertrag bereits hauptamtlich im Vorstand der KZBV oder einer KZV tätig war, verlängert sich der Vergütungsanspruch gem. Satz 2 für jedes Jahr der vorgelagerten hauptamtlichen Tätigkeit um einen halben Monat. Bei Rücktritt vom Amt eines Vorstandsmitgliedes erhält er das Festgehalt gem. § 4 Abs. 1 für den Monat des Rücktritts und die 3 folgenden Monate, längstens bis zu dem nach § 1 bestimmten Endtermin des Vorstandsdienstvertrages. 3) Gemäß Versorgungsordnung der KZBV 4) Hierbei handelt es sich um eine Dienstwagenpauschale in Höhe von monatlich 2.500,00 € brutto 5) Bei Ausscheiden wird je Dienstjahr ein Monatsgehalt auf Basis des Durchschnittsgehaltes der letzten 12 Monate gezahlt. Der Gesamtbetrag des Übergangsgeldes ist auf das 6-fache des Durchschnittsgehaltes der letzten 12 Monate beschränkt. 6) Übergangsgeld wurde noch nicht ausgezahlt, da Anspruchshöhe noch nicht ermittelt werden kann. 7) anteiliger Beitrag einer Gruppenunfallversicherung 8) Bahncard 100, 1. Klasse – auch zur privaten Nutzung
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