Zahnaerztliche Mitteilungen Nr. 06

POLITIK | 25 vier Jahre. Sie besteht aus einem allgemein-zahnärztlichen Jahr und drei fachspezifischen Jahren. Sie darf nur durch entsprechend zur Weiterbildung ermächtigte Fachzahnärzte in einer zugelassenen Weiterbildungsstätte in Rheinland-Pfalz (das sind etwa von der Kammer ermächtigte Zahnarztpraxen, Hochschuleinrichtungen oder Krankenhäuser, die die entsprechenden räumlichen und technischen Anforderungen erfüllen) durchgeführt werden. Die Landeszahnärztekammer wird dazu ein Verzeichnis der in RheinlandPfalz ermächtigten Zahnärzte und der zugelassenen Weiterbildungsstätten führen und auf ihrer Webseite veröffentlichen. Eine Weiterbildungsberechtigung werde nur erteilt, wenn der Antragstellende umfassende Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen zum Fachgebiet vorweise, heißt es in der Weiterbildungsordnung. Ermächtigte müssen benannt werden Zunächst müssten jedoch die Rahmenbedingungen und entsprechende Strukturen für die Weiterbildung geschaffen werden, erläutert die Kammer. Es gelte vor allem, dafür Ermächtigte zu finden. Sie müssten selbst Fachzahnarzt für Parodontologie sein und seit mindestens fünf Jahre auf diesem Gebiet praktisch tätig sein. Deswegen komme dafür derzeit nur ein sehr kleiner Personenkreis infrage. Erste Anlaufstelle für Interessierte sei derzeit zunächst die Universitätszahnklinik in Mainz, Abteilung für Parodontologie und Zahnerhaltung. Für den Prüfungsausschuss würden drei Prüfer benötigt, von denen mindestens zwei die Fachgebietsbezeichnung führen müssten und von denen mindestens ein Mitglied zur Weiterbildung ermächtigt sein müsse. Nach Angaben der Kammer wird es noch mindestens drei Jahre dauern, bis es in Rheinland-Pfalz die ersten, nach der neuen Weiterbildungsordnung ausgebildeten Fachzahnärzte für Parodontologie in der Versorgung geben wird. Dr. Wilfried Woop, Präsident der Landeszahnärztekammer Rheinland-Pfalz, erläuterte im Gespräch mit den zm die Hintergründe zur neuen Weiterbildungsordnung. Vor einem Jahr hätten die Kammerdelegierten den Vorzm114 Nr. 06, 16.03.2024, (423) INTERVIEW MIT PROF. DR. CHRISTOPH BENZ, PRÄSIDENT DER BUNDESZAHNÄRZTEKAMMER „Die Zahnmedizin ist bereits eine Facharzt-Disziplin“ Wie ist der Fachzahnarzt Parodontologie Rheinland-Pfalz aus Sicht der BZÄK zu beurteilen? Der Vorstand der Bundeszahnärztekammer hat sich kürzlich einstimmig dafür ausgesprochen, keine weiteren FachzahnarztDisziplinen einzuführen. Das hat vor allem inhaltliche Gründe. Die Zahnmedizin befindet sich im Präventions-Umbruch. Die KariesZahnmedizin wird deutlich weniger, dafür wächst Prävention, Paro und Pflege. Das sind Aufgaben für jede Zahnärztin und jeden Zahnarzt und nicht nur für einzelne Spezialisten. Wie sehen Sie dadurch die Einheit des Berufsstands gefährdet? In der allgemeinen Medizin hat die „Facharzteritis“ (Zitat eines Ärztekammerpräsidenten) dazu geführt, dass man Einzelziele verfolgt, gegeneinander arbeitet und eben nicht mehr mit einer Stimme spricht. Für einen kleinen Berufsstand wie die Zahnmedizin wäre das fatal. Wo sehen Sie den Unterschied zum Facharzt bei den Ärzten? Und die Rolle des Generalisten als Hauszahnarzt? Im Kontext der gesamten Medizin ist die Zahnmedizin bereits eine „Facharzt“-Disziplin. Will man beispielsweise die Hals-NasenOhrenheilkunde nicht in weitere Facharzt-Disziplinen unterteilen, macht das auch in der Zahnmedizin keinen Sinn. Die Warnemünder Erklärung der Bundeszahnärztekammer sendet mit Unterstützung der Wissenschaft ein klares Signal: Die Hauszahnärztin, der Hauszahnarzt deckt 80 bis 90 Prozent der Patientenbedürfnisse in bester Qualität ab. Für den Rest gibt es den Überweiserkontakt. Dazu zählen spezialisierte Kollegen ebenso wie die bestehenden Fachzahnarzt-Bereiche Oralchirurgie und Kieferorthopädie. Wie beurteilen sie die Pläne vor dem Hintergrund der gesetzlichen Budgetierung der PAR-Therapie? Das ist natürlich ein großes Problem für die Versorgung unserer Patienten. Nicht, weil es das Interesse am Paro-Fachzahnarzt verringert, sondern weil es Kolleginnen und Kollegen davon abhält, die Paro als das zu sehen, was sie ist: der neue Kernbereich der Zahnmedizin. Wie könnte man den Sonderweg in Rheinland-Pfalz (den ja auch Westfalen-Lippe schon lange beschritten hat) aus Sicht der Bundesebene erklären? Die Diskussion um die neue ParoStrecke hat Aufmerksamkeit und Begehrlichkeiten geweckt. Aber 24 Millionen Parodontitiskranke erfordern, dass wir alle uns mit Hirn, Hand und Herz auf dieses Thema einlassen. Sowenig wie wir in der Karies-Zeit Fachzahnärzte für komplizierte Füllungen gefordert haben, sollten wir jetzt über das Weiterreichen von Paro-Patienten nachdenken. Das Gespräch führte Gabriele Prchala. Foto: Georg Johannes Lopata-Axentis.de Prof. Dr. Christoph Benz, Präsident der Bundeszahnärztekammer

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