44 | PRAXIS ARBEITGEBER-BEWERTUNGSPORTAL LÄSST URTEIL PRÜFEN kununu widerspricht Gericht – und gibt keine Klarnamen raus Trotz dem anders lautenden Urteil des Oberlandesgerichts Hamburg will kununu Arbeitgebern keine Klarnamen von Verfassern kritischer Bewertungen aushändigen. Der Grund: Es sieht einen klaren Widerspruch zur Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs. Am 8. Februar hatte das Oberlandesgericht (OLG) Hamburg in einem konkreten Fall besonders scharfer Kritik auf dem Portal entschieden, dass ein Arbeitgeberbewertungsportal verpflichtet ist, dem bewerteten Unternehmen den Klarnamen des Verfassers der Bewertung mitzuteilen. Arbeitsrechtler wie Prof. Dr. Michael Fuhlrott vom Verband deutscher Arbeitsrechtsanwälte (VDAA) sehen darin einen Präzedenzfall. Die Botschaft: Wer Arbeitgeber zu schlecht bewertet, bleibt nicht länger anonym (Artikel auf Seite 42 in diesem Heft). Dem widerspricht der Branchenprimus der Arbeitgeberbewertungsportale. kununu: „Wir lassen das Urteil prüfen“ „Bei der Entscheidung des OLG Hamburg handelt es sich lediglich um eine vorläufige Entscheidung im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens. Das heißt, dass diese Entscheidung im Eilverfahren erlassen worden ist“, teilt kununu in seiner Stellungnahme mit. Die Entscheidung steht nach Meinung des Portalbetreibers „in einem klaren Widerspruch zu der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes“. kununu werde diese Entscheidung daher im Rahmen eines Hauptsacheverfahrens – „das einzig dazu geeignet ist, rechtsverbindliche und endgültige EntBeim Branchenprimus kununu bleiben Nutzer auch bei kritischen Bewertungen ihres Arbeitsgebers weiterhin anonym. Der Portalbetreiber sieht sich nicht an ein anderslautendes Urteil des Oberlandesgerichts Hamburg gebunden. Foto: Ami-Lou W/peopleimages.com - stock.adobe.com zm114 Nr. 06, 16.03.2024, (442)
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