Zahnaerztliche Mitteilungen Nr. 07

12 | POLITIK VORSTOẞAUS THÜRINGEN, SACHSEN UND SACHSEN-ANHALT Mitteldeutsche Zahnärztekammern fordern Landeskinderquote Wie bindet man zahnärztliche Nachwuchskräfte im eigenen Bundesland? Zum Beispiel, indem die Universitäten des Bundeslandes Studienplätze in der Zahnmedizin zu einem festen Anteil an Bewerberinnen und Bewerber vergeben, die später in der Gegend arbeiten wollen. Für diese Maßnahme machten sich die Landeszahnärztekammern Thüringen, Sachsen-Anhalt und Sachsen in einer gemeinsamen Stellungnahme stark. Die drei mitteldeutschen Standesorganisationen greifen damit nach eigener Aussage einen Vorschlag der ostdeutschen Ministerpräsidenten auf. Diese hatten sich kürzlich für eine „Landeskinder- oder Landarztquote“ bei Studienplätzen in der Medizin ausgesprochen. In ihrer gemeinsamen Erklärung setzen sich die mitteldeutschen Kammern dafür ein, die Zahnmedizin in solche Überlegungen miteinzubeziehen. Das aktuelle zentrale Vergabeverfahren für Studienplätze an staatlichen Hochschulen führt aus Sicht der Kammern zu zwei Problemen: Zum einen erhielten dadurch viele Studierende aus anderen Bundesländern einen Studienplatz in Mitteldeutschland und verließen die Region nach ihrem Abschluss schnell wieder. Umgekehrt müssten Anwärterinnen und Anwärter aus Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt auf weit entfernte Studienorte ausweichen und kämen später häufig nicht wieder in ihre Heimat zurück. Die einen verschwinden, die anderen kehren nicht zurück „Nach unserem Kenntnisstand verlassen im Durchschnitt etwa 50 Prozent der Studierenden Sachsen nach dem Studium. Und von denen, die bleiben, zieht es einen großen Teil in die Ballungszentren“, beschreibt Dr. Thomas Breyer, Präsident der LZK Sachsen, die Situation in seinem Bundesland. In Sachsen-Anhalt entschließt sich nur rund ein Viertel eines Jahrgangs, im Bundesland zu bleiben, geht aus dem Versorgungsatlas der dortigen KZV hervor. Was könnte die Nachwuchskräfte zum Bleiben bewegen? Breyer: „Aus Veranstaltungen mit Studierenden wissen wir, dass finanzielle Unterstützung, eine gut ausgebaute Infrastruktur, kulturelle Angebote sowie soziale Kontakte und die Nähe zur Familie große Bedeutung für junge Menschen haben und sie zum Bleiben motivieren würden." Die Vergabe der Studienplätze an heimischen Hochschulen zukünftig stärker am Bedarf der Bundesländer auszurichten, sollte aus Sicht der drei Kammern daher als Maßnahme dringend in Betracht gezogen werden. Sie schreiben: „Junge Menschen sollen sich auch für eine längere berufliche Tätigkeit im ländlichen Raum verpflichten können, um einen begehrten Studienplatz oder eine finanzielle Unterstützung während der Ausbildung zu erhalten.“ Spielräume beim Thema Hochschulzulassung auf Landesebene gebe es bereits. „Schon heute dürfen Länder und Hochschulen einen Teil ihrer Studienplätze anhand selbst gewählter Kriterien neben dem Notendurchschnitt im Abitur (Numerus clausus) vergeben.“ Diese Möglichkeiten sollten konsequenter genutzt werden. Dr. Carsten Hünecke, Präsident der LZK SachsenAnhalt, betont in diesem Zusammenhang: „Über geeignete Wege, mehr Studierende nach ihrem Examen im Land zu halten, darf es von vornherein keine Denkverbote und Ausschlusskriterien geben. Das geht vom Bewerbungsverfahren bis zu Förderungen zur Berufsaufnahme hier im Land nach dem Examen.“ Immer mehr Patienten drängen in immer weniger Praxen Veränderungen bei der Studienplatzvergabe können aus Sicht der drei Kammern dem drohenden Versorgungsnotstand im Bereich Zahnmedizin, insbesondere in den ländlichen Regionen Mitteldeutschlands, entgegenwirken. Die Zeit drängt, mahnen sie, denn alle drei Bundesländer stünden vor den gleichen Herausforderungen: „In der ehemaligen DDR wurden in den 1970er- und 1980er-Jahren zahlreiche Zahnmediziner ausgebildet. Diese machen heute in manchen Gegenden bis zur Hälfte aller berufstätigen Zahnärzte und Praxisinhaber aus. Sie werden absehbar während der nächsten fünf bis zehn Jahre in Rente gehen – oft ohne ihre Praxis an Nachfolger übergeben zu können. Dieses Praxissterben vor allem Die „Landeskinder- oder Landarztquote“ sollte auch bei Studienplätzen in der Zahnmedizin Eingang finden, fordern die Landeszahnärztekammern Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt. Foto: Framestock - stock-adobe.com zm114 Nr. 07, 01.04.2024, (510)

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