Zahnaerztliche Mitteilungen Nr. 08

18 | POLITIK KZBV ZUR DISKUSSION ÜBER BEDARFSZULASSUNG Am Problem vorbei gedacht Der Wiedereinführung von Zulassungsbeschränkungen in der vertragszahnärztlichen Bedarfsplanung erteilt die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) eine klare Absage. Die Gesundheitsministerin von Sachsen-Anhalt, Petra Grimm-Benne (SPD), hatte im Februar eine Bundesratsinitiative zur Reaktivierung ins Gespräch gebracht, um so einer möglichen zahnärztlichen Unterversorgung in davon gefährdeten Regionen entgegenzuwirken. Warum dieser Ansatz aus Sicht der KZBV nicht zielführend ist – und was tatsächlich helfen würde. Die umstrittene Äußerung von Grimm-Benne stammt aus einer Landtagsdebatte in Magdeburg vom 23. Februar 2024, in der es um Maßnahmen zur Bekämpfung des Zahnärztemangels in einigen Regionen des Bundeslands ging. Nach Überzeugung der KZBV ist die Bedarfszulassung im vertragszahnärztlichen Bereich hingegen weder ein geeignetes Instrument, um Versorgungsengpässe zu beseitigen, noch ist sie erforderlich. Die Ministerin bezog ihre Einschätzung insbesondere auf eine Äußerung des Präsidenten der Bundeszahnärztekammer (Tagesschau am 5. Februar 2024), wonach die Versorgungsengpässe im vertragszahnärztlichen Bereich „nicht auf einem Mangel an Köpfen“, sondern auf einem „Verteilungsproblem“ beruhen würden. Dem Standpunkt, „dass aktuell bestehende oder perspektivisch drohende Versorgungsengpässe im vertragszahnärztlichen Bereich lediglich auf einem ‚Verteilungsmangel‘ beruhen würden, muss seitens der KZBV in aller Deutlichkeit widersprochen werden“, schreibt die Organisation in einer Stellungnahme. Martin Hendges, Vorsitzender der KZBV, merkt dazu an: „Die Behauptung eines bloßen ‚Verteilungsmangels‘ basiert weder auf validem Datenmaterial noch auf dem notwendigen Fachwissen über die vertragszahnärztliche Versorgungssituation, wie es allein aufseiten der KZBV und der KZVen, denen die Sicherstellung der vertragszahnärztlichen Versorgung und das Zulassungswesen als Aufgabe obliegen, vorhanden ist.“ Die Herausforderungen warten woanders Auf Basis der aktuellen Versorgungsdaten kommt die KZBV zu dem Schluss, dass sich die vertragszahnärztliche Versorgung auf einem insgesamt nach wie vor hohen Niveau bewegt und zumindest auf Ebene der Planungsbereiche Stand heute vollumfänglich sichergestellt ist. Die Sperrung von Planungsbereichen ist daher schon aus diesem Grund kein adäquates Steuerungsmittel. Das schließe laut KZBV nicht aus, dass es unterhalb der Planungsbereichsebene in einzelnen Regionen Versorgungsprobleme gibt beziehungsweise diese perspektivisch drohen, sobald man diese „Vogelperspektive“ verlässt und den Blick auf die Mittelbereichsoder lokale Ebene richtet, wie die aktuelle Diskussion in Sachsen-Anhalt verdeutlicht. Allerdings können selbst diese regionalen Versorgungsbedarfe nicht auf ein „Verteilungsproblem“ zurückgeführt werden, sondern haben eine Vielzahl anderer Ursachen, die sich mit einer Bedarfszulassung nicht steuern lassen, wie die KZBV betont. Dazu gehöre die unterschiedliche Entwicklung in den alten und neuen Bundesländern, die eine Bedarfszulassung über einen Kamm schere, insbesondere das zunehmende altersbedingte Ausscheiden von Zahnärztinnen und Zahnärzten aus der Niederlassung. Hier, betont die KZBV mit Blick auf ihre Versorgungsdaten, müsse man die Entwicklung in den alten und neuen Bundesländern differenziert betrachten: Während der Anteil der über 50-Jährigen in den alten Bundesländern sowohl in 2015 wie auch in 2023 bei etFoto: Andrey Popov - stock.adobe.com zm114 Nr. 08, 16.04.2024, (608) Die Behauptung eines bloßen „Verteilungsmangels“ basiert weder auf validem Datenmaterial noch auf dem notwendigen Fachwissen über die vertragszahnärztliche Versorgungssituation, wie es allein aufseiten der KZBV und der KZVen vorhanden ist. Aus der Stellungnahme der KZBV

RkJQdWJsaXNoZXIy MjMxMzg=