POLITIK | 19 was mehr als 50 Prozent lag, betrug er in den neuen Bundesländern in 2015 rund 64 Prozent und in 2023 noch rund 56 Prozent. „Der Anteil in den neuen Bundesländern ist damit zwar deutlich gesunken, liegt aber immer noch über dem Anteil in den alten Bundesländern“, führt die KZBV aus. Unterschiedliche Entwicklungen in Ost und West Gleichzeitig stellt die KZBV auch bei den Approbationen eine divergierende Entwicklung zwischen Ost- und Westdeutschland fest. Während die Approbationen in den alten Bundesländern nach Erhebungen der zahnärztlichen Berufsvertretung einem aufwärtsgerichteten Trend folgten, sei in den neuen eine stagnierende beziehungsweise leicht rückläufige Entwicklung erkennbar (Abb. 1). Vor dem Hintergrund der unterschiedlichen Trends in Ost und West – sowohl die Altersstruktur in der Zahnärzteschaft als auch die Approbationen betreffend – werde ein bundesweit einheitlich eingesetztes Instrument wie die Bedarfszulassung den individuellen Bedürfnissen der jeweiligen Regionen nicht gerecht. Auch ein Blick auf die Entwicklung bei den Praxisneuzulassungen zeigt aus Sicht der KZBV, dass man mit einer Bedarfszulassung an der falschen Stellschraube drehen wolle. So sei hinsichtlich der Zahl der niedergelassenen Vertragszahnärztinnen und -zahnärzte sowohl in den alten als auch in den neuen Bundesländern seit 2015 der Trend rückläufig, jedoch mit rund 14,4 Prozent in ersteren und 22,3 Prozent in letzteren in unterschiedlich starkem Ausmaß. Auf der anderen Seite verdoppelte sich im gleichen Zeitraum nahezu die Zahl der angestellten Zahnärzte. Denklogisch führt bereits bei einer gleichbleibenden Anzahl von Zahnärzten diese Entwicklung dazu, dass sich die vorhandenen Zahnärzte auf weniger Praxen beziehungsweise Standorte verteilen, so die KZBV. Ministerin Grimm-Benne scheine Behauptungen aufgegriffen zu haben, dass es prinzipiell genügend niedergelassene Zahnärztinnen und Zahnärzte in Deutschland gebe – diese seien nur unzureichend im Bundesgebiet verteilt. Hier widerspricht die KZBV: „Perspektivische Versorgungsengpässe resultieren vornehmlich daraus, dass – bei insgesamt stabilen Absolventenzahlen – die Niederlassungsbereitschaft sinkt und insbesondere jüngere Zahnärzte verstärkt in eine Anstellung streben, was durch das dynamische Wachstum von MVZ, die keinerlei Anstellungsgrenzen unterliegen, zusätzlich begünstigt wird.“ Die Zahl der Niederlassungen geht zurück Die Zurückhaltung vieler junger Zahnärzte und Zahnärztinnen, sich in eigener Praxis niederzulassen, sei auf zunehmend hohe wirtschaftliche Risiken und ausufernde bürokratische Lasten zurückzuführen. „Ferner trägt auch die fehlende politische Unterstützung, wie sie die Zahnärzteschaft insbesondere durch die mit dem GKV-Finanzstabilisierungsgesetz (GKV-FinStG) 2022 wiedereingeführte strikte Budgetierung der Gesamtvergütungen und Punktwertbegrenzungen erfahren hat, dazu bei, in niederlassungshemmender Weise das Vertrauen junger Zahnärztinnen und Zahnärzte in die Verlässlichkeit der Politik und des Systems der GKV zu erschüttern“, merkt Martin Hendges an. „Vor den Folgen dieser versorgungsfeindlichen Politik warnen wir seit Jahren. Eine Bedarfszulassung bietet hier keine Lösung. Stattdessen braucht es eine 180-Grad-Wende in der Gesundheitspolitik, die finanzielle Planungssicherheit schafft und Zeit für die zm114 Nr. 08, 16.04.2024, (609) Zu viel administrativer Aufwand, zu wenig Planungssicherheit: Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) sieht zahlreiche Gründe, warum junge Zahnärztinnen und Zahnärzte die Niederlassung scheuen. Mit einer Reaktivierung der Bedarfszulassung löse man allerdings kein einziges davon.
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