Zahnaerztliche Mitteilungen Nr. 08

zm114 Nr. 08, 16.04.2024, (610) 20 | POLITIK Patientenbehandlung fördert, statt uns mit Bürokratie zu überschütten.“ Was wirklich Sinn machen würde Eine weitere Maßnahme wäre die wirkungsvolle Regulierung von investorengetragenen MVZ (iMVZ), wie sie Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) bereits 2022 versprochen hatte. Da sich iMVZ nach den Erhebungen der KZBV und des 2020 veröffentlichten IGES-Gutachtens bevorzugt in Ballungszentren ansiedeln und damit keinen nennenswerten Beitrag zur Versorgung in ländlichen Gebieten beisteuern, entfalten sie für angestellte Zahnärzte eine erhebliche „Sogwirkung“ in die zumeist besser versorgten und in infrastruktureller Hinsicht attraktiveren Ballungszentren hinein. Die von der KZBV zur Eindämmung von iMVZ geforderte räumlichfachliche Begrenzung der Gründungsbefugnis von Krankenhaus-MVZ würde insoweit auch eine Minderung dieser Sogwirkung mit sich bringen. Auf eine positive Entwicklung bei den Niederlassungen würde nach Überzeugung der KZBV in diesem Zusammenhang beitragen, wenn die zahlreichen Hemmnisse für die Niederlassung in strukturschwachen Regionen angegangen würden. Dazu gehörten neben fehlenden Freizeit- und kulturellen Angeboten auch eine schlechte verkehrstechnische Erschließung und unzureichende oder fehlende Möglichkeiten zur Kinderbetreuung. „Solche strukturellen Defizite können indes nicht durch Maßnahmen im Bereich des SGB V oder seitens der zahnärztlichen Selbstverwaltung beseitigt oder verbessert werden. Hier sind die Länder und Kommunen sowie ergänzend der Bund gefordert, durch geeignete Maßnahmen diese Defizite zu beseitigen und die Ansiedlung in diesen Regionen attraktiver zu gestalten“, so die KZBV. Gezielt fördern statt nach Schema F Darüber hinaus macht die KZBV diesen Standpunkt in ihrer Stellungnahme klar: Eine flächendeckend gute vertragszahnärztliche Versorgung kann gerade in ländlichen und strukturschwachen Gebieten nur durch freiberufliche Einzel- und Mehrbehandlerpraxen sichergestellt werden. Um die Perspektiven für die Niederlassung zu verbessern, müsse aber die Vergütung zahnärztlicher Leistungen „wieder adäquat gestaltet und somit gewährleistet werden, dass sich die mit einer Niederlassung verbundenen Investitionen und wirtschaftlichen Risiken amortisieren und sich die freiberufliche Tätigkeit wirtschaftlich trägt sowie insbesondere mit der nötigen stabilen Planungssicherheit versehen ist“, gibt die Standesorganisation in ihrer Stellungnahme zu bedenken. Aus Sicht der KZBV spricht gegen eine Reaktivierung der schon dem Grund nach untauglichen Bedarfszulassung auch, dass der Gesetzgeber 2021 die in § 105 SGB V geregelten Sicherstellungsinstrumente auch für den vertragszahnärztlichen Bereich geöffnet hat und den KZVen damit Mittel an die Hand gegeben wurden, um drohende regionale Versorgungsengpässe zu schließen. Beispielsweise könnten über Strukturfonds Niederlassungen in schlechter versorgten Gebieten dort gefördert werden, wo sie benötigt würden, während die Bedarfszulassung lediglich schematisch auf die bestehende Versorgungssituation reagiere. Vor dem Hintergrund des Sicherstellungsauftrags arbeiten KZBV und KZVen permanent an Lösungsansätzen, um eine flächendeckende und wohnortnahe vertragszahnärztliche Versorgung zu gewährleisten. Man werde dabei auch in Zukunft den Dialog mit der Politik suchen, betont die KZBV in ihrer Stellungnahme, müsse in der aktuellen Debatte aber unmissverständlich festhalten: „Die Wiedereinführung einer Bedarfszulassung beziehungsweise von Zulassungsbeschränkungen ist nach alledem für den vertragszahnärztlichen Bereich als nicht geeignetes, untaugliches und nicht erforderliches Mittel strikt abzulehnen.“ sth APPROBATIONEN 2015–2022 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 0 500 1.000 1.500 2.000 2.500 NBL ABL Abb.: In den alten und neuen Bundesländern läuft die Zahl der Approbationen auseinander. Während die Zahl der Approbationen in den alten Bundesländern im Jahr 2022 bei 2.216 lag – und damit rund 12,4 Prozent höher als in 2015 mit 1.972 – war in den neuen Bundesländern im selben Zeitraum eine umgekehrte Entwicklung zu verzeichnen. Hier lag die Zahl in 2022 mit 288 rund 10,3 Prozent unterhalb des Wertes aus 2015, als 321 Approbationen registriert wurden. Strukturelle Defizite in ländlichen Regionen können nicht seitens der zahnärztlichen Selbstverwaltung beseitigt werden. Hier sind Länder, Kommunen und der Bund gefordert, Defizite zu beseitigen und die Ansiedlung in diesen Regionen attraktiver zu gestalten. Aus der Stellungnahme der KZBV Quelle: KZBV

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