Zahnaerztliche Mitteilungen Nr. 10

12 | POLITIK zm114 Nr. 10, 16.05.2024, (798) DR. ROMY ERMLER ZUR GOZ-ANHÖRUNG IM BUNDESTAG „Manche Leistungen haben ihr Gesicht völlig verändert!“ „Die GOZ ist völlig veraltet. Als Abrechnungsgrundlage für eine moderne Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde ist sie nur noch bedingt geeignet“, stellte BZÄK-Vizepräsidentin Dr. Romy Ermler auf einer Anhörung im BundestagsGesundheitsausschuss klar. Am 24. April fand im Bundestag auf Antrag der CDU/CSU-Fraktion eine öffentliche Anhörung des Gesundheitsausschusses zur Anpassung der Gebührenordnungen für Ärzte (GOÄ) und Zahnärzte (GOZ) statt. Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) unterstützt den Antrag, eine Novelle der beiden Gebührenordnungen in Form einer Rechtsverordnung unverzüglich auf den Weg zu bringen. Eine Novellierung der GOZ sei dringend notwendig. „Die GOZ ist fachlich wie betriebswirtschaftlich völlig veraltet und als Abrechnungsgrundlage für eine moderne Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde nicht mehr beziehungsweise nur noch bedingt geeignet“, betonte BZÄK-Vizepräsidentin Ermler, die als Sachverständige die Fragen der Abgeordneten beantwortete. Über 160 zahnärztliche Leistungen sind nicht beschrieben! „Viele 1988 fachlich korrekte Leistungen werden heute als fachlich überholt nicht mehr erbracht. Manche STELLUNGNAHME DER BZÄK KNAPP 109 PROZENT WERTVERLUST SEIT 1988 Die BZÄK hat im Vorfeld der Anhörung eine schriftliche Stellungnahme abgegeben, in der sie den Antrag der CDU/ CSU-Bundestagsfraktionen zur Novellierung der Gebührenordnungen für Ärzte und Zahnärzte mit diesen Argumenten unterstützt: „ Die GOZ ist fachlich wie betriebswirtschaftlich völlig veraltet und als Abrechnungsgrundlage für eine moderne Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde nicht mehr beziehungsweise nur noch bedingt geeignet. „ Seit 1988 ist keine Anpassung des Punktwerts an die veränderten gesamtwirtschaftlichen und strukturellen Verhältnisse in der Zahnarztpraxis erfolgt. Im Bereich der vertragszahnärztlichen Versorgung hat eine kontinuierliche Anhebung der dort geltenden Punktwerte stattgefunden. „ Durch die allgemeine Inflation hat sich seit 1988 das Honorar für zahnärztliche Leistungen bis heute um knapp 109 Prozent entwertet; allein die vergangenen drei Jahre haben mit rund 16 Prozent nochmals gravierend dazu beigetragen. Auch die Teilnovellierung 2012 hat daran nichts Wesentliches geändert. „ Viele 1988 beschriebene Leistungen sind heute als fachlich überholt anzusehen und haben sich in ihrem Inhalt und in ihrer Ausführung stark verändert. Inzwischen gibt es über 160 zahnärztliche Leistungen, die in der GOZ nicht beschrieben sind. „ Wenn sich die Bundeszahnärztekammer nicht mit der PKV und der Beihilfe in einem Beratungsforum für Gebührenordnungsfragen darum kümmern würde, durch gemeinsame Empfehlungen dem Reformstau zu begegnen, wären die Probleme noch viel größer. Es bleibe aber Aufgabe des Verordnungsgebers, die Probleme der GOZ zu beseitigen. „ Die Nichtanpassung verstößt auch gegen Gleichbehandlungsgrundsätze. So wurde etwa die Vergütung der Rechtsanwälte im Jahr 2003 geändert und angehoben. Der Grundsatz, dass wesentlich Gleiches nicht willkürlich ungleich behandelt werden darf, genieße immerhin Verfassungsrang, so die BZÄK. „ Gefordert wird auch die Einführung einer Anpassungsklausel in der GOZ. Es müsse eine verbindliche Verpflichtung zur regelmäßigen Überprüfung und Anpassung der zahnärztlichen Vergütung aufgenommen werden. Nur so könne es gelingen, dass der Punktwert die ihm zugewiesene Funktion – nämlich die wirtschaftliche Entwicklung aufzufangen – erfüllt. Die komplette Stellungnahme finden Sie hier: https://www.bundestag.de/resource/blob/999434/48d6f82 ead2719785bd2422a606c1a ed/20_14_0194-1-_Bundeszahnaerztekammer_Stellungnahme-zuroeffentlichen-Anhoerung_GoAe_ nb.pdf

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