Zahnaerztliche Mitteilungen Nr. 10

14 | POLITIK Leistungen haben ihr Gesicht völlig verändert. Und inzwischen gibt es über 160 zahnärztliche Leistungen, die in der GOZ nicht beschrieben sind", führte sie bei der Anhörung aus. Damit diene eine Novellierung der GOZ auch den Patientinnen und Patienten. Hinzu komme aber die wirtschaftliche Lage der Zahnarztpraxen: „Ausnahmslos alles ist teurer geworden – außer die (GOZ-)Leistungen der Zahnärztinnen und Zahnärzte. Die Entfernung eines Weisheitszahns kostet heute genau so viel wie vor 30 Jahren. Ein wöchentlich erscheinendes Politikmagazin kostete 1988 umgerechnet 2,30 Euro, heute 4,99 Euro. Ein Preisanstieg über 100 Prozent.“ Ermler wies darauf hin, dass nicht nur die fachlichen Leistungen angepasst werden müssten: Ebenso wichtig sei eine Dynamisierung des Punktwerts. Ein klares Nein zur Abschaffung Die Frage, ob man die GOZ nicht ganz abschaffen könne, beantwortete die Vizepräsidentin klar mit „Nein!“. Auch wenn der Leistungskatalog veraltet sei, erlaube nur die GOZ, dass neue Leistungen überhaupt durchgeführt werden können. Nur hier gebe es die Möglichkeit von Analogberechnungen. Für sie stehe fest: „Benötigt wird eine Reform innerhalb des Systems und keine Abschaffung!“ Ermler machte darauf aufmerksam, dass heute keine Zahnarztpraxis wirtschaftlich ohne Privatversicherte auskommt. Auch für Patienten ergäben sich daraus Konsequenzen: Ob die Sozialversicherung etwa die Kosten für eine höherwertige Versorgung tragen oder dieses Wahlrecht der Patienten dann wegfallen würde, fragte sie. Auch die Prävention, etwa die Professionelle Zahnreinigung, wäre davon betroffen. Während die Vergütungen der Zahnärztinnen und Zahnärzte von der wirtschaftlichen Gesamtentwicklung abgekoppelt wurden, seien die Kosten für den Praxisbetrieb – etwa Strom, Wasser, Hygiene- oder Personalkosten – gestiegen, betonte Ermler abschließend. Das habe auch Auswirkungen auf die Gründungsbereitschaft jüngerer Kolleginnen und Kollegen, und damit auch insgesamt auf die Versorgung im ländlichen Raum. pr zm114 Nr. 10, 16.05.2024, (800) AUS DER ANHÖRUNG „DIE AKTUELLE GOÄ IST IN SICH SCHRÄG“ Einen Großteil der Anhörung nahmen Fragen und Antworten zur Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ein. Bei den geladenen Experten herrschte hinsichtlich des Novellierungsbedarfs Einigkeit. Dr. Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer (BÄK), verwies darauf, dass die aktuell gültige GOÄ aus dem Jahr 1982 stammt und 1996 nur in Teilen novelliert wurde. Weder der medizinische Fortschritt noch die Kosten- und Preisentwicklung der vergangenen Jahrzehnte seien aufgenommen worden – zum Ausgleich würden komplizierte Analogberechnungen herangezogen. Dies führe aber oft zu Intransparenz und Rechtsunsicherheiten. Reinhardt erläuterte den Stand der jahrelangen Vorarbeiten zur GOÄ, die die BÄK zusammen mit dem PKV-Verband und der Beihilfe – unter Einbindung ärztlicher Fachverbände und Fachgesellschaften – geleistet hat. Ein Entwurf für ein modernes Leistungsverzeichnis liege vor, für alle Leistungen seien betriebswirtschaftliche Preise ermittelt worden. Er erwarte nach sen ein Ergebnis noch vor der Sommerpause. Die e auf Basis der Vorarbeiten eine Novelle der GOÄ g bringen“. Das sei auch im Sinne der Patienten, so n Reuther, PKV-Verbandsdirektor, stimmte dem BÄKvon Prof. Dr. Jürgen Wasem, Universität Duisburgchverständiger geladen war. Die derzeitige GOÄ sei “, weil der medizinische Fortschritt dort nicht stattfinativen Preise nicht mehr stimmten. Außerdem sei die edizin zu wenig berücksichtigt. Dringend forderte er rung und Aktualisierung, um neue Leistungen abzuas Vergütungsniveau müsse angepasst werden. Audie Gebührenverzeichnisse der Ärzte und Zahnärzte ürzeren Zeitabständen angepasst werden. Antrag fordert die CDU/CSU-Fraktion die Bundesreauf, ihren bisherigen Widerstand gegen die längst ge Novellierung der GOÄ und der GOZ aufzugeabei sollten die wesentlichen Akteure in die Beraeinbezogen und die bereits geleisteten Vorarbeiten eblich berücksichtigt werden. In Zukunft müsse ein anismus etabliert werden, der eine regelmäßige Anng der beiden Gebührenordnungen mit Blick auf den zinischen Fortschritt und die Kostenentwicklung ercht. Die Novellierung der Gebührenordnungen wird alitionsvertrag der Ampel nicht erwähnt. Foto: BZÄK/Lopata tungen seien betriebswirtsc den Abstimmungsprozess Bundesregierung müsse „endlich auf den Weg Reinhardt. Dr. Florian Präsidenten zu. Unterstützung kam Essen, der als Sac „in sich schräg“ de und die rela Sprechende Me eine Relationier bilden. Auch da ßerdem sollten d generell in kü In ihrem A gierung a überfällig ben. Da tungen maßge Mecha passun mediz möglic imKo BZÄK-Vizepräsidentin Dr. Romy Ermler beantwortete als Sachverständige die Fragen der Abgeordneten zur GOZ bei der Anhörung Ende April im Gesundheitsausschuss.

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