Zahnaerztliche Mitteilungen Nr. 10

16 | PRAXIS WACHSTUMSCHANCENGESETZ UND DAS KREDITZWEITMARKTFÖRDERUNGSGESETZ Steuern 2024: Das ändert sich für Zahnärzte Bernhard Fuchs, Marcel Nehlsen Am 22.03.2024 wurde das Wachstumschancengesetz verabschiedet. Nachfolgend stellen wir Ihnen die darin und im Kreditzweitmarktförderungsgesetz enthaltenen steuerrechtlichen Änderungen dar, soweit diese für Zahnärzte relevant sein könnten. Änderungen in der Praxis, ... „ Geschenke an Geschäftsfreunde: Aufwendungen waren bisher nur bis zu 35 Euro pro Geschäftsfreund und Jahr abzugsfähig. Dieser Betrag wird ab 2024 auf 50 Euro angehoben. Den Namen der beschenkten Person muss man weiterhin schriftlich angeben. Es bleibt auch dabei, dass es sich um eine Freigrenze handelt. Das bedeutet, selbst eine geringfügige Überschreitung führt dazu, dass die kompletten Aufwendungen steuerlich nicht abzugsfähig sind. „ Private Nutzung von reinen Elektrofahrzeugen: Schon bisher wurde die private Nutzung von reinen E-Autos pauschal mit nur 0,25 Prozent pro Monat vom Bruttolistenpreis versteuert. Ab 2024 wurde dessen Höchstgrenze von 60.000 Euro auf 70.000 Euro angehoben. Das gilt nicht nur bei einem Kauf, sondern auch bei Überlassung eines E-Autos an Arbeitnehmer. Durch die niedrige pauschale Versteuerung der privaten Nutzung ist die Überlassung eines solchen PKWs eine günstige Möglichkeit, besonders qualifizierten Mitarbeitenden etwas Gutes zu tun. „ Degressive Abschreibung auf bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens: Die degressive Abschreibung, die während der Corona-Zeit eingeführt wurde, lief Ende 2022 aus. Für Wirtschaftsgüter, die in der Zeit vom 1. April bis zum 31. Dezember 2024 angeschafft werden, wird eine solche erhöhte Abschreibung nun erneut eingeführt. Die degressive Abschreibung darf maximal das Zweifache der linearen Abschreibung, höchstens aber 20 Prozent betragen. Bei größeren Investitionen, wie zum Beispiel einem OPG oder einer neuen Behandlungseinheit, kann es deshalb sinnvoll sein, die Auslieferung durch das Depot in diese Zeit zu legen. Das Bestellungs- und Zahlungsdatum sind hierbei unerheblich. Die Abschreibung auf die gesamte Nutzungsdauer der Investition beträgt dabei immer maximal 100 Prozent, kann aber durch die degressive Abschreibung anfangs in einem größeren Umfang geltend gemacht werden. „ Sonderabschreibung für bewegliche Praxiswirtschaftsgüter: Die bisherige Sonderabschreibung in Höhe von 20 Prozent der Investitionskosten wird für Wirtschaftsgüter, die ab 2024 gekauft werden, auf 40 Prozent erhöht. Voraussetzung ist allerdings, dass der Praxisgewinn im Jahr vor der Investition nicht höher war als 200.000 Euro. … bei vermieteten Wohnobjekten, … „ Befristete Einführung einer degressiven Abschreibung für Wohngebäude: Um den erlahmten Wohnungsneubau anzukurbeln, wird neu errichteter Wohnraum durch eine erhöhte degressive Abschreibung begünsFoto: Pcess609 - adobe.stock.com zm114 Nr. 10, 16.05.2024, (802)

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