Zahnaerztliche Mitteilungen Nr. 10

PRAXIS | 19 Die optimierte Aminomed – durch klinische Studien bestätigt Kostenlose Proben anfordern unter: bestellung@aminomed.de, Betreff: „ZM“ TITANDIOXID OHNE Die weiterentwickelte Formulierung der medizinischen KamillenblütenZahncreme ist jetzt noch empfehlenswerter bei erhöhtem ParodontitisRisiko und für Sensitiv-Patienten: ✔einzigartiges Doppel-Fluorid-System mit erhöhtem Fluoridanteil (1.450 ppmF) ✔Rezeptur ohne Titandioxid – so werden die natürlichen Inhaltsstoffe wie z. B. Kamillenextrakte sichtbar ✔noch sanftere Zahnpflege (RDA 31)2 bei sehr guter Plaqueentfernung ✔für die bestmögliche Mundpflege bei gereiztem Zahnfleisch undempfindlichen Zähnen / empfindlicher Mundschleimhaut Wirksamkeit bestätigt durch zahnmedizinische Untersuchungen und klinische Studien 1 Klinische Anwendungsstudie unter dermatologischer und zahnmedizinischer Kontrolle, durchgeführt von dermatest 01/2021 2 Messmethode „Züricher Modell“. Aminomed bisher: RDA 50 68,5 % Senkung des Gingiva-Index nach 4 Wochen1 56,9 % Senkung des Plaque-Index nach 4 Wochen1 % weniger Schmerzempfindlichkeit bereits nach 7Tagen1 54,1 Dr. Liebe Nachf. GmbH & Co. KG D-70746 Leinfelden-Echterdingen www.aminomed.de/zahnaerzte gen an Unternehmen, bei denen der Betrag insgesamt höher ist als 250 Euro. Unter e-Rechnungen sind dabei Rechnungen in einem strukturierten elektronischen Format zu verstehen, mit dem Ziel, diese maschinell zu lesen und zu verarbeiten. Bis Ende 2026 kann aufgrund einer Übergangsregelung statt einer eRechnung weiter eine Rechnung auf Papier oder (mit Zustimmung des Empfängers) in einem anderen elektronischen Format ausgestellt werden. Unternehmen deren Gesamtumsatz im Kalenderjahr 2026 nicht mehr als 800.000 Euro beträgt, dürfen von dieser Übergangsregelung noch bis Ende 2027 Gebrauch machen. Was bedeutet das für Sie? Die meisten Rechnungen, die Sie stellen, richten sich nicht an Unternehmen, sondern an Privatpersonen. Für solche Rechnungen besteht keine Verpflichtung zur Rechnungsstellung in elektronischer Form. Wenn Sie allerdings Gutachten erstellen, Vorträge für Firmen halten oder gebrauchte Wirtschaftsgüter aus Ihrer Praxis verkaufen, werden auch Sie betroffensein. Zudem ist stark davon auszugehen, dass größere Firmen, auch Dentaldepots, bereits ab 2025 auf eRechnungen umstellen werden. Damit Sie gerüstet sind, solche Rechnungen zu empfangen und zu verarbeiten, ist der elektronische Belegaustausch mit Ihrem Steuerberater dringend angeraten. Sie sollten ihn zeitnah ansprechen, damit er Ihnen hilft, diese Umstellung einwandfrei zu realisieren. „ Pflicht zur Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen: Bisher müssen Umsatzsteuervoranmeldungen abgegeben werden, wenn die Umsatzsteuerschuld für das vorausgegangene Kalenderjahr mehr als 1.000 Euro beträgt. Diese Grenze wird ab 2025 auf 2.000 Euro erhöht. Fazit Auch wenn die Gesetzesänderungen, insbesondere hinsichtlich der e-Rechnungen, auf den ersten Blick komplex erscheinen, versprechen das Wachstumschancengesetz und das Kreditzweitmarktförderungsgesetz doch Vorteile. Neben den Steuerentlastungen im privaten und im betrieblichen Bereich, kann auch die e-Rechnung als echte Chance gesehen werden, digitale Prozesse zu vereinfachen und die Rechnungsablage in der Praxis deutlich effizienter zu gestalten beziehungsweise künftig sogar fast zu vermeiden. Das spart nicht nur Platz, sondern vor allemZeit. „

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