30 | POLITIK von den Investoren vorgetragenen Argumentation, iMVZ würden im Gegensatz zu den etablierten Praxisformen und Inhaberstrukturen die Wünsche junger Zahnärztinnen und Zahnärzte nach Anstellung und einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf viel besser berücksichtigen, kann auf Grundlage der vorliegenden Daten nicht gefolgt werden“, bilanziert die KZBV. Für die KZBV steht daher fest: „Die damals eingeführten gesetzlichen Regelungen reichen nicht aus, um die Ausbreitung von iMVZ und die mit dieser Entwicklung einhergehenden erheblichen Gefahren für die Patientenversorgung wirkungsvoll einzudämmen.“ Auf Grundlage der statistischen Auswertungen und Gutachten sieht sie „dringenden politischen Handlungsbedarf“. iMVZ – diese Gefahren sieht die KZBV für die Versorgung n Kaum iMVZ im ländlichen und strukturschwachen Raum: iMVZ siedeln sich vornehmlich in Großstädten und Ballungsräumen mit überdurchschnittlichen Einkommen an, die häufig bereits einen hohen zahnärztlichen Versorgungsgrad aufweisen. Zur Versorgung in strukturschwachen, zumeist ländlichen Gebieten leisten iMVZ keinen nennenswerten Beitrag. n Tendenz zu Über- und Fehlversorgung: Die Analyse von Abrechnungsdaten zeigt eine Tendenz zu Über- und Fehlversorgungen in iMVZ gegenüber den bewährten Praxisformen. n Geringer Beitrag zur Versorgung vulnerabler Patientengruppen: An der Versorgung von pflegebedürftigen Menschen und Menschen mit Behinderung im Rahmen der aufsuchenden Versorgung und von Kindern und Jugendlichen mit präventiven Leistungen der Individualprophylaxe nehmen iMVZ kaum teil. n Gefahr von iMVZ-Großstrukturen: Durch größere Kettenbildungen steigt die Gefahr von regionalen Versorgungslücken im Fall von Insolvenzen mit erheblichen Folgen für Patientinnen und Patienten. Da die zahnmedizinische Versorgung fast ausschließlich ambulant erbracht wird und damit gänzlich anders gelagert ist als die Versorgung im ärztlichen Bereich, gibt es auch keine flächendeckenden stationären Versorgungsstrukturen, die den Ausfall ambulanter Strukturen zumindest partiell auffangen könnten. n Keine ausreichende Transparenz über Inhaberstrukturen: Die hinter iMVZ stehenden Eigentümer- und Beteiligungsstrukturen sind häufig sehr verschachtelt und können durch die bestehenden Register nicht ausreichend nachvollzogen werden. Diese Lösungen schlägt die KZBV vor, um den Versorgungsgefahren zu begegnen: n Im SGB V wird eine räumliche und fachliche iMVZGründungsbeschränkung für Krankenhäuser verankert: In räumlicher Hinsicht muss das von einem Krankenhaus gegründete MVZ in demselben Planungsbereich wie das Krankenhaus liegen. Zudem sollten zahnärztliche MVZ nur von Krankenhäusern mit einer zahnmedizinischen Fachabteilung beziehungsweise einem zahnmedizinischen Versorgungsauftrag gegründet werden. Zwingend notwendig ist es, den mit dem TSVG beschrittenen Sonzm114 Nr. 10, 16.05.2024, (816) Im zahnärztlichen Bereich tätige Finanzinvestoren nach Anzahl ihrer MVZ 0 20 40 Anzahl Finanzinvestoren-MVZ 60 * Finanzart Family Office 80 100 Stand: 31.12.2023, Quelle: KZBV Statistik alle FinanzinvestorenMVZ=468 Investcorp Jakobs Holding AG* PAI Partners Patient21 SE Nordic Capital Medicover* Apheon (Ergon Capital) Barings Castik Capital EvocoAG Johannesbad-Gruppe* Burkart-Gruppe* Halder u.a. Maigaard & Molbech, u.a. 96 79 77 49 26 15 14 5 4 2 1 43 33 24
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