Zahnaerztliche Mitteilungen Nr. 10

GESELLSCHAFT | 47 wareherstellern zum Trainieren von KI genutzt werden? Viele Ersteller von digitalen Inhalten wollen nicht, dass diese von den KIAnbietern ausgelesen und zum Training der Software genutzt werden. Diesen Vorgang hat der Gesetzgeber aber in der letzten Reform des Urheberrechts in Paragraf 44 b UrhG ausdrücklich sogar zu kommerziellen Zwecken erlaubt. Wer damit nicht einverstanden ist, kann das aber explizit ausschließen. Hierfür sehen die gesetzlichen Vorschriften einen entsprechenden Hinweis zum Beispiel im Impressum vor. Dieser kann wie folgt aussehen: Text- und Data-Mining: [Unternehmensname] behält sich eine Nutzung ihrer Inhalte für kommerzielles Text- und Data-Mining im Sinne von § 44b UrhG ausdrücklich vor. Für den Erwerb einer entsprechenden Nutzungslizenz wenden Sie sich bitte an [E-Mail-Adresse]. Mittlerweile werden viele Publikationen mit ChatGPT & Co. angereichert, lektoriert, vielleicht auch komplett geschrieben. Noch gibt es keine strikte Kennzeichnungspflicht – dafür aber Studien, die nachweisen, dass GPT-4 auf Wunsch passend zur Forschungsfrage Datensätze fälschen kann, die nur Experten als solche erkennen. Und es gibt Beweise dafür, dass überlastete Wissenschaftler ihr Peer Review teilweise oder ganz durch Bots erledigen lassen. Was bedeutet das für den Wissenschaftsbetrieb? Der gesamte Bildungsbereich ist noch recht wenig auf die Herausforderungen durch generative künstliche Intelligenz vorbereitet. Nicht nur im Bereich der Lehre wird man hier neue Möglichkeiten finden müssen, die weit weniger als bisher auf schriftliche – und damit „manipulationsgeeignete“ – Prüfungen setzt. Auf der anderen Seite gehört die Nutzung von KI bereits jetzt zu den wissenschaftlichen Kernkompetenzen, die nicht grundsätzlich verdammt werden können. Sofern mithilfe von ChatGPT & Co allerdings Ergebnisse gefälscht werden, ist das eindeutig im roten Bereich und muss hart und gegebenenfalls auch mit Ausschluss bestraft werden. Aber es gibt auch prominente Fürsprecher der Technik, wie etwa den US-Kardiologen, Genetiker und Autor Eric Topol, der nicht müde wird, von gigantischen Möglichkeiten für die Medizin zu schwärmen, vor allem in der Vermeidung von Diagnosefehlern. In seinem Buch „Deep Medicine“ zeichnet er 2019 ein Zukunftsszenario, in dem sämtliche verfügbare Daten (auch DNA, Verhaltensdaten und Familiengeschichte) jedes Menschen komplett erfasst und zusammengeführt werden, um optimale Behandlungen zu ermöglichen. Was sagt der Datenschützer in Ihnen dazu? Dem wird bei solchen Fantasien angst und bange, denn die Missbrauchsmöglichkeiten sind enorm. Auf der anderen Seite eröffnet KI im medizinischen Bereich fantastische neue Möglichkeiten, die es zu nutzen gilt. Hier wird man eine Balance finden müssen, die unsere sensibelsten Daten vor Missbrauch und Ausverkauf schützen, zugleich der Forschungsgemeinschaft aber hinlängliche Möglichkeiten lässt. Der Umgang mit KI wird eine der größten gesellschaftlichen, rechtlichen und politischen Herausforderungen der kommenden Jahre. Leider sind wir darauf als Gesellschaft noch viel zu wenig vorbereitet. Das Gespräch führte Marius Gießmann. zm114 Nr. 10, 16.05.2024, (833) „Die KI wird sicher auf absehbare Zeit keinen Arzt ersetzen, kann aber wertvolle Hilfe gerade bei Diagnosen und Analysen sein.“ © 06/2023 · 420230V1 FQ. DerWeg zur sicheren Endo. www.kometdental.de

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