Zahnaerztliche Mitteilungen Nr. 10

66 | ZAHNMEDIZIN BUNDESVERBAND DER ZAHNÄRZTINNEN UND ZAHNÄRZTE DES ÖFFENTLICHEN GESUNDHEITSDIENSTES Ein neues Grundlagenpapier zum Kinderschutz Beim wissenschaftlichen Kongress des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) in Hamburg vom 24. bis zum 27. April stellte der Bundesverband der Zahnärztinnen und Zahnärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (BZÖG) nicht nur seine neu gegründete Arbeitsgruppe Kinderschutz vor, sondern auch ein von ihr erarbeitetes umfassendes Grundlagenpapier. Ein erkranktes und unversorgtes Gebiss bei Kindern und Heranwachsenden kann ein erstes Alarmzeichen für die gesundheitliche Vernachlässigung oder sogar eine Gefährdung des Kindeswohls sein“, sagte die BZÖG-Vorsitzende Dr. Ilka Gottstein, als sie das Grundlagenpapier in Hamburg vorstellte. Der BZÖG-Fachzahnarzt Dr. Pantelis Petrakakis, der die Inhalte mit erarbeitet hat, fügte hinzu: „Auf Basis der sogenannten dentalen Vernachlässigung können Zahnärztinnen und Zahnärzte besonders gut dazu beitragen, gefährdete Kinder früh zu erkennen – sowohl in der Zahnarztpraxis als auch im Rahmen von Vorsorgeuntersuchungen in Kitas und Schulen.“ Was charakterisiert „Dental Neglect“? Die Arbeitsgruppe Kinderschutz (AGK) des BZÖG hat sich vor diesem Hintergrund zum Ziel gesetzt, eine Übersicht über bestehende Schutzkonzepte zu schaffen und diese der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus planen die Mitglieder, selbst übergreifende Konzepte zu erarbeiten und dabei Akteurinnen und Akteure aus unterschiedlichen Fachrichtungen und Organisationen einzubeziehen. Mit ihrem 22-seitigen Grundlagenpapier legt die AGK die Basis: Das Papier geht auf die rechtlich relevanten Grundlagen zum Kinderschutz in Deutschland ein, beschreibt aus fachlicher Sicht, was eine dentale Vernachlässigung – auch als „Dental Neglect“ bezeichnet – charakterisiert, und welche Zusammenhänge mit einer Kindeswohlgefährdung bestehen können. Der umfassende Blick auf das komplexe Thema, insbesondere der Fokus auf zahnmedizinische Aspekte, macht das Papier zu einem informativen Ausgangspunkt für Fachkräfte sowohl in den Zahnarztpraxen als auch in den öffentlichen Gesundheitsdiensten, der so bisher noch nicht vorlag. Die Autorinnen und Autoren beschreiben unter Einbeziehung der aktuellen Kinderschutzleitlinie ausführlich, was eine zahnmedizinische Nicht- oder Zahnärztinnen und Zahnärzte können eine Kindeswohlgefährdung unter Umständen früh erkennen. Mit seiner kürzlich gegründeten Arbeitsgemeinschaft Kinderschutz will der BZÖG Fachkräfte dabei unterstützen. Foto: Rabizzo Anatolii - stock.adobe.com zm114 Nr. 10, 16.05.2024, (842)

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