Zahnaerztliche Mitteilungen Nr. 10

PRAXIS | 73 Datenschutzbehörde (BlnBDI) überprüft wird. Das Verfahren verzögert sich, da juristisch strittig ist, ob es sich bei der Tätigkeit der deutschen GmbH um grenzüberschreitende Datenverarbeitungen des französischen Mutterkonzerns Doctolib SAS handelt, teilt die Behörde mit. In diesem Fall wäre die französische Datenschutzbehörde CNIL zuständig für die Beschwerden deutscher Patienten. Wer war beim Datenschutz zu lax – Anbieter oder Praxis? Abseits von Schutzstandards und ITSiegeln für Server-Sicherheit sollte für Praxisinhaber eine Frage in Zentrum stehen: Werden Daten, die Patienten in dem Portal angeben, mit jenen Daten verknüpft, die sie nur ihnen und dem Praxisteam preisgegeben haben? Dies sei wichtig für den Fall, dass die Praxis oder der Terminbuchungsanbieter Opfer von Cyberkriminalität wird, erläutert der Virchowbund, „Werden bei solchen Angriffen sensible Daten auf Seite des Arztterminportals gestohlen oder öffentlich, sind bei Datenverknüpfung auch schnell Patientendaten aus Ihrer Praxis mitbetroffen“, teilt der Ärzteverband mit. Datenfreigiebigkeit ohne explizite Zustimmung könne die Praxis völlig unnötig in ein schlechtes Licht rücken – etwa weil der Eindruck entsteht, dass die Praxis den Datenschutz lax handhabt oder die Vertraulichkeit von Patientendaten nicht ausreichend beachtet. Mittlerweile bieten viele Anbieter Daten-sparsame Lösungen an, so dass keineswegs der komplette Patientenstammdatensatz in die Software des Dienstleisters importiert werden muss. Letztlich trägt die Zahnärztin beziehungsweise der Zahnarzt die rechtliche Verantwortung für die Entscheidung, welche Daten an den Auftragsverarbeiter weitergegeben werden. Sie müssen nicht nur Neu-, sondern auch Bestandspatienten nach Vertragsschluss über die Nutzung des gewählten Dienstleisters informieren. Eine Einwilligung ist nicht nötig. Wer über die Praxishomepage bucht, der kommt meist auch Abschließend gibt der Virchowbund noch einen ganz praktischen Tipp, wie sich die No-Show-Rate in den Griff bekommen lässt. Er empfiehlt, den Terminbuchungsservice auf der Praxishomepage einzubinden. Dies sei für Patienten nicht nur der schnellste Weg, sondern vermittle auch ein zusätzliches Gefühl der Verbindlichkeit. „Wenn der Patient von einem anderen Portal aus den Termin bei Ihnen bucht, ist die Ausfallrate erfahrungsgemäß höher." mg 14. September 2024 Curio Haus Hamburg Entdecke das Außergewöhnliche Jetzt QR Code scannen und anmelden!

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