POLITIK | 79 die Verantwortlichen der Beratungsstellen haben. „Die Situation für Menschen, die Diskriminierung erleben, muss sich demnach umfassend verbessern“, fordern die Autorinnen und Autoren. Menschen mit Migrationsgeschichte wird oft der „Morbus mediterraneus“ unterstellt Wie Ataman in ihrem Vorwort zur Kurzfassung der Studie unterstreicht, gibt es auch im Gesundheitsbereich ungerechtfertigte Ungleichbehandlungen: „Auch in Arztpraxen, Krankenhäusern, Apotheken oder Pflegeeinrichtungen machen Menschen mitunter diskriminierende Erfahrungen. Sie berichten von Diskriminierungen wegen einer Behinderung, wegen ihres Alters, aus rassistischen Gründen oder aufgrund des Geschlechts.“ So seien beispielsweise dunkelhäutige Frauen häufig sexualisierten Vorurteilen ausgesetzt: „Ärzt*innen bieten ihnen deshalb ohne Anlass HIV-Tests an. Menschen mit Migrationsgeschichte schildern uns häufig, ihnen werde der sogenannte 'Morbus mediterraneus' unterstellt – das ist keine Diagnose, sondern ein rassistisches Klischee von wehleidigen Migrant*innen.“ Dabei gebe es im Gesundheitswesen viele Anlauf- und Beschwerdestellen, die auch teilweise für Diskriminierung zuständig sind, selbst wenn sie häufig kein explizites Mandat dafür haben. Wie die Studie ausführt, sind Krankenhäuser und Rehakliniken gesetzlich verpflichtet, Beschwerdestellen einzurichten. Patienten von niedergelassenen und auch von in Krankenhäusern und Rehakliniken tätigen Ärzten, Zahnärzten und Psychotherapeuten finden demnach auch bei den Kammern Anlauf- und Beschwerdestellen, die in allen Bundesländern, teilweise auf Bezirksebene, einen formalen, schriftlichen Beschwerdeprozess anbieten. Für nicht verkammerte Gesundheitsberufe liege die Berufsaufsicht nicht bei der Selbstverwaltung, sondern bei den Gesundheitsämtern. Allerdings fehle in vielen Fällen eine Spezialisierung auf Diskriminierung. Explizit auf Diskriminierungserfahrungen bezogene Angebote innerhalb des Gesundheitswesens biete derzeit nur die Landesärztekammer Hessen. Aus den Ergebnissen der Studie „Diagnose Diskriminierung“ leiten die Forschenden diese Handlungsempfehlungenab: Das Beratungsangebot sollte in allen Praxen, Krankenhäusern und anderen Einrichtungen des Gesundheitswesens sichtbar sein. Zudem müssen Anlaufstellen ihren Umgang mit Diskriminierung professionalisieren und Diskriminierungsfälle künftig systematisch erfassen und auswerten. Die rechtlichen Möglichkeiten, sich nach einer Diskriminierung zu wehren, müssen verbessert werden. Und der Schutz vor Diskriminierung muss auf Behandlungsverträge ausgeweitet werden, damit Betroffene Schadensersatz einklagen können. pr Die Studie: an der Heiden, Iris (2024): Diagnose Diskriminierung. Beratungs- und Beschwerdemöglichkeiten bei Diskriminierungserfahrungen im Gesundheitswesen. Herausgegeben von der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, Berlin. zm114 Nr. 10, 16.05.2024, (865) Foto: Drobot Dean – stock.adobe.com Schalten Sie Inserate, die wirken: Der Stellen- und Rubrikenmarkt der „zm - Zahnärztliche Mitteilungen“ Mehr erfahren & inserieren: zm-rubrikenmarkt.de Tel.: 0611 9746-237 zm-stellenmarkt.de Tel.: 0611 9746-237 JETZT mit neuen ZusatzServices! NEU im Stellenmarkt: KI-unterstütze Generierung Ihrer Stellenbeschreibung – automatisch, bequem & flexibel anpassbar
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