Zahnaerztliche Mitteilungen Nr. 10

ZAHNÄRZTLICHE MITTEILUNGEN | WWW.ZM-ONLINE.DE Der besondere Fall aus CIRSdent Wann ist eine antibiotische Abschirmung bei Patienten mit Endoprothese sinnvoll, wann eher nicht? SEITE 22 KI besteht Approbationsprüfung In einer Studie hat ChatGPT 4.0 die zahnärztliche Zulassungsprüfung für die USA und für Großbritannien gemeistert. SEITE 44 GOZ-Anhörung im Bundestag BZÄK-Vizepräsidentin Dr. Romy Ermler stellte klar: „Die GOZ ist fachlich wie betriebswirtschaftlich völlig veraltet!“ SEITE 12 KAMPAGNE MIT INFLUENCERINNEN Auf TikTok sind die neuen ZFA AUSGABE 10 | 2024 zm 16.05.2024, Nr. 10

*Furness S, et al. Interventionen zur Behandlung von Mundtrockenheit: topische Therapien. Cochrane Database Syst Rev. 2011 Dec 7;(12):CD008934 Made in Sweden Bei Mundtrockenheit – Wenn Wasser trinken allein nicht ausreicht Rund 20% der Bevölkerung leiden unter Mundtrockenheit*. Häufige Symptome sind ein „klebriges“ Gefühl im Mund, zähflüssiger Speichel und Halsschmerzen. Mundgeruch und trockene Lippen können auch Anzeichen für einen trockenen Mund sein. Besonders ältere Menschen, Frauen in den Wechseljahren und Menschen, die mehrere Medikamente einnehmen, sind betroffen. Auch Diabetes, Morbus Parkinson oder eine Krebstherapie können die Ursache von Mundtrockenheit sein. Die neuen feuchtigkeitsspendenden Mundspülungen und Gele von TePe befeuchten den Mund, bieten mehr Komfort und schützen die Zähne. Melden Sie sich jetzt auf tepe.com/de/tepe-share/ webinare/ an oder scannen Sie den QR-Code. Mehr rund um das Thema Mundtrockenheit erfahren Sie auf tepe.com/de und in unserem neuen informativen Webinar: Mittwoch, 29. Mai 2024, 18 Uhr: Mundtrockenheit. Was tun, wenn die Spucke wegbleibt? CME-Punkt 1 leidet an Mundtrockenheit* von 1 5 Speichel anregend Frischer Geschmack, optimal bei leichten Beschwerden von Mundtrockenheit Ohne zusätzliche Geschmacksstoffe Bei starken Beschwerden von Mundtrockenheit Zusätzlicher Kariesschutz, 0,2 % Natriumfluorid Praktischer Pumpmechanismus, auch für unterwegs Praktischer Dosierbecher NEU beiMundtrockenheit

EDITORIAL | 3 Modern Times Damit es hinsichtlich moderner Technik etwas handfester wird, setzen wir in dieser Ausgabe unsere Reihe zum Thema 3-D-Druck fort. Dabei beschäftigen wir uns mit den Materialien für die additiven Fertigungsverfahren. Um die Übersicht über die vielfältigen Materialoptionen zu behalten, werden fundierte Kenntnisse über deren Eigenschaften und Indikationsoptionen immer wichtiger. Unsere Experten klären Sie über die werkstoffkundlichen Aspekte der additiv zu verarbeitenden Materialien und Verfahren umfassend auf. Im Hier und Jetzt sind wir dann mit unseren Steuertipps, die auf die aktuelle Gesetzgebung, sprich die im Wachstumschancengesetz und Kreditzweitmarktförderungsgesetz enthaltenen steuerrechtlichen Änderungen blicken. Viel Spaß bei der Lektüre Sascha Rudat Chefredakteur Mal ehrlich, wer von Ihnen, der nicht gerade Kinder im Pubertätsalter hat, hat sich schon ernsthaft mit TikTok beschäftigt? Wenn Sie Social Media-affin sind, möglicherweise eher noch mit Instagram. Die Video-Plattform TikTok, die als chinesisches Unternehmen in westlichen Demokratien nicht gerade als unumstritten gilt, erfreut sich bei Heranwachsenden größter Beliebtheit und dient häufig als einer der wichtigsten Informationskanäle. Das kann man jetzt kulturpessimistisch als den Untergang des Abendlandes betrachten, ist aber einfach Realität. Aber was liegt dann näher, sich dieser Plattform zu bedienen, wenn man genau diese Zielgruppe junger Menschen erreichen möchte? Und dann auch noch auf die Unterstützung von Influencerinnen und Influencer zurückzugreifen, die eine riesige Anzahl Follower haben. Eben diesen Ansatz verfolgt die laufende Kampagne für die ZFA-Ausbildung der Bundeszahnärztekammer und der Landeszahnärztekammern. Dass es sich dabei nicht um irgendeinen Pillepalle-Kram handelt, zeigt die sehr durchdachte Strategie der Agentur, die die Kampagne betreut. So hat die Influencerin Johanna Einhorn, die aktuell zum Einsatz kommt, sage und schreibe rund zwei Millionen (!) Follower. Von solch einer Reichweite in der relevanten Zielgruppe bei vergleichsweise überschaubarem finanziellen Aufwand kann man in anderen Medien nur träumen. Aber damit nicht genug: Da die Mütter bei der Ausbildungsplatzwahl junger Menschen immer noch eine zentrale Rolle spielen, werden sie parallel bei Facebook ins Visier genommen. Da tummeln sich dann die „Älteren“. Mehr über die aktuelle Kampagne erfahren Sie in unserer Titelgeschichte. Wenn Ihnen das noch nicht neumodisch genug war, empfehle ich Ihnen die Beschäftigung mit Künstlicher Intelligenz, genauer gesagt Generativer KI wie sie bei ChatGPT Copilot, Gemini oder Perplexity.AI zum Falls Sie jetzt sagen, wozu soll ich mich Zahnarzt mit diesem Zeug befassen, ka worten: Weil Sie gar nicht drumherum Wir als Journalisten sowieso nicht. KI g länger, aber was seit Kurzem mit Hilfe v ist (Large Language Models), kann eine sprachlos machen. Mit Hilfe einiger ku von einer KI ein ziemlich ansehnliches lassen, kein Problem. Das ist Ihnen zu v praxisnaher: In dieser Ausgabe berichte ChatGPT 4.0 die zahnärztlichen Appro in den USA und in Großbritannien bes Fragen? Was derzeit passiert, ist eine äh bereiche umfassende Revolution wie di Internets. Es mag derzeit wie ein Hype geht nicht mehr weg. Großer Untersch Internets: die rasende Geschwindigkeit halten, wird wahrscheinlich die größte eher Sie sich also damit befassen, umso e sie bei ChatGPT, m Einsatz kommt. h als Zahnärztin oder nn ich nur antm kommen werden. gibt es ja nun schon von Sprache möglich en schon wiederum urzer Angaben sich s Video erstellen zu verspielt? Dann etwas en wir darüber, dass obationsprüfungen standen hat. Nach hnliche, alle Lebensie Einführung des erscheinen, aber es hied zum Start des t. Damit Schritt zu e Herausforderung. Je obesser. Foto: Lopata/axentis

4 | INHALT 26&32 Quoi de neuf en France? In Frankreich behandeln jetzt denturistes – ohne Zulassung. Und: Die Vorwürfe gegen die Dentalketten erinnern an organisiertes Verbrechen. 74 Kaposi-Sarkom als Erstmanifestation einer HIV-Infektion in der Mundhöhle Bläulich-livide Verdickungen der Schleimhaut mit flächigem Soorbefall im Bereich des harten und des weichen Gaumens – das Blutbild sichert die Diagnose. MEINUNG 3 Editorial 6 Leitartikel POLITIK 12 Dr. Romy Ermler zur GOZ-Anhörung im Bundestag „Manche Leistungen haben ihr Gesicht völlig verändert!“ 20 Frühjahrsfest von KZBV und BZÄK „Wir stecken in der Kostendämpfung fest!“ 26 Formen illegaler Berufsausübung in Frankreich Der Denturist geht um 28 iMVZ in der Zahnmedizin Investoren sind ein Problem 32 Dentalketten in Frankreich Und täglich grüßt Dentexia 58 Neuer Vorbereitungskurs auf die zahnmedizinische Kenntnisprüfung So unterstützt Sachsen Zahnärzte aus Drittstaaten 70 Tino Sorge im Gespräch „Jetzt kommt die Quittung“ 78 Studie zur Diskriminierung im Gesundheitswesen Wer Beratung braucht, findet oft keine Anlaufstelle ZAHNMEDIZIN 22 Der besondere Fall aus „CIRSdent – Jeder Zahn zählt!“ Antibiotische Abschirmung bei Patienten mit Endoprothese 38 Der besondere Fall mit CME Ameloblastom – Kontinuitätsresektion des Unterkiefers mit simultaner Rekonstruktion 50 Serie 3-D-Druck 3-D-Druck – Materialien in Praxis und Labor 66 Bundesverband der Zahnärztinnen und Zahnärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes Ein neues Grundlagenpapier zum Kinderschutz 74 Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie Kaposi-Sarkom als Erstmanifestation einer HIV-Infektion in der Mundhöhle 82 Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie Chondroides Syringom – ein seltener Tumor der Gesichtshaut TITELSTORY 34 BZÄK-Kampagne wirbt ZFA-Nachwuchs Mit der Influencerin zur neuen ZFA Inhalt zm114 Nr. 10, 16.05.2024, (790)

INHALT | 5 70 Interview mit MdB Tino Sorge Der gesundheitspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion erklärt, wie seine Partei das Gesundheitswesen umstrukturieren will. TITELSTORY 34 BZÄK-Kampagne wirbt mit Influencern um ZFA-Nachwuchs Man muss die jungen Leute dort abholen, wo sie sind. Deshalb sollten auch Sie mal über TikTok nachdenken. MEDIZIN 68 Australische Studie Hilft ein Nasenspray gegen OSA? 69 Studie zu Obstruktiver Schlafapnoe Schienen- und Maskentherapie sind ebenbürtig PRAXIS 16 Wachstumschancengesetz und das Kreditzweitmarktförderungsgesetz Steuern 2024: Das ändert sich für Zahnärzte 62 Langzeitversuch in Großbritannien Unternehmen profitieren von 4-Tage-Woche 64 Zahnärztin führt einen „Haushaltstag“ pro Monat ein „Für die Organisation von Familien ist das ein riesiger Vorteil“ 72 Pros und Cons Macht ein Terminserviceportal Sinn? 80 Deutscher Arbeitskreis für Hygiene in der Zahnmedizin zu neuem Produkt auf dem Markt Braucht man eine „Schnittstellenvalidierung“ für die Dokumentationssoftware? GESELLSCHAFT 44 Studie zu Künstlicher Intelligenz ChatGPT 4.0 besteht zahnärztliche Approbationsprüfungen 46 Interview mit Joerg Heidrich zu Künstlicher Intelligenz „Die Nutzung von KI zählt schon jetzt zu den wissenschaftlichen Kernkompetenzen!“ 48 ChatGPT & Co. Gutachter verwenden KI für Peer Reviews MARKT 86 Neuheiten RUBRIKEN 8 News 49 Formular 60 Termine 84 Bekanntmachungen 85 Impressum 102 Zu guter Letzt Foto: TikTok – johanna_einhorn Foto: Tino Sorge Titelfoto: Kaspars Grinvalds – stock. adobe.com, TikTok – johanna_einhorn zm114 Nr. 10, 16.05.2024, (791)

Die Politik entfernt sich immer weiter von der (zahn-)medizinischen Versorgung in diesem Land. Zu viel Bürokratie, zu wenig Geld für Prävention, Praxissterben auf dem Land. Wir als Bundeszahnärztekammer warnen schon lange vor den Folgen der aktuellen Gesundheitspolitik und fordern eine Kehrtwende. Um es auf den Punkt zu bringen: Bürokratie ist unser schwierigster Patient, aber das ist keinesfalls das einzige Problem. Die Politik braucht vor allem mehr Praxisnähe, um den aktuellen Herausforderungen in den Zahnarztpraxen und den Interessen der Patientinnen und Patienten gerecht zu werden. Wir brauchen keine wirklichkeitsfremden Versorgungskonzepte, sondern eine Gesundheitspolitik, die das gut funktionierende System unterstützt und bei den bestehenden Problemen hilft. Vor allem im ländlichen Raum droht ein Praxissterben, wenn nicht bald gegengesteuert wird. Ein Grund für den hohen Standard der zahnärztlichen Versorgung sind die vielen inhabergeführten Zahnarztpraxen. Damit das so bleibt, brauchen junge Zahnärztinnen und Zahnärzte Anreize, um eine Landpraxis zu führen. Sie benötigen Unterstützung von den Kommunen und Informationen über das regionale Umfeld. Familienfreundlichkeit, Patientenaufkommen und vor allem Infrastruktur – das sind wichtige Faktoren für eine Niederlassung. Unattraktiver wird die Praxisgründung außerdem durch die zunehmende Prüfbürokratie. Zeitaufwendige Dokumentationen, hochfrequente Sicherheitsschulungen und Validierungen, endlose Excel-Tabellen zum Abhaken: Die Liste der oft sinnentleerten Verwaltungsaufgaben, vor denen die Praxisteams stehen, wird immer länger. Laut Statistischem Jahrbuch der BZÄK von 2022/23 werden durchschnittlich 51 Arbeitstage in der Praxis für Verwaltungstätigkeiten aufgewendet. Und es ist in den letzten Jahren immer schlimmer geworden. Jetzt wollen die Hygienebehörden auch noch den Anpressdruck messen, mit dem in der Praxis ein Instrument zur Desinfektion abgewischt wird – unser Land macht sich langsam nur noch lächerlich mit diesem Kontrollwahn, unter dem die Praxen ächzen. Hier werden Probleme adressiert, die es überhaupt nicht gibt. Und diese Haltung zieht sich durch alle Bereiche der der zahnärztlichen Berufsausübung. Leider bringt die Politik in anderen Bereichen, wo es wichtig und wünschenswert wäre, nicht so viel Energie und Enthusiasmus auf wie beim Erfinden neuer bürokratischer Regelungen. Bestes Beispiel ist die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ). Ende April fand im Deutschen Bundestag auf Antrag der CDU/CSU-Bundestagsfraktion eineöffentliche Anhörung des Gesundheitsausschusses zur Anpassung der Gebührenordnungen für Ärzte und Zahnärzte statt. Wir unterstützen den auf eine Novellierung der Gebührenordnungen gerichteten Antrag der Unionsfraktion ausdrücklich. Denn eine Novelle der GOZ ist dringend notwendig. Die GOZ ist fachlich wie betriebswirtschaftlich völlig veraltet und als Abrechnungsgrundlage für eine moderne Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde nicht mehr beziehungsweise nur noch bedingt geeignet. Als Sachverständige stand den Abgeordneten BZÄK-Vizepräsidentin Dr. Romy Ermler für Fragen zur Verfügung. Aber was soll's: Jammern hilft nicht. Lösungen sind gefragt! Wir werden nicht lockerlassen und deshalb in den nächsten Wochen unsere Lösungsvorschläge und Forderungen weiter kraftvoll und pointiert an die Politik adressieren, damit wir uns wieder unserer Berufung widmen können. Wir üben Zahnmedizin zum Wohle der Patienten aus. Wir wollen heilen, statt heften und unbürokratischer unsere Niederlassungen weiterführen und erhalten. Denn eins sollte der Politik klar sein: Die inhabergeführte Zahnarztpraxis ist der Nukleus der Patientenversorgung, sie müssen wir für die Zukunft stärken. Sie ist eine kleine, schlagkräftige Einheit, nah an den Patientinnen und Patienten. Für die Praxisinhaber hat sie Gestaltungs- und Entfaltungsmöglichkeiten, die sich im angestellten Verhältnis so nicht widerspiegeln. Eigentlich auch für die Politik eine Win-Win-Situation. Jetzt muss nur noch der Bundesgesundheitsminister entsprechend handeln. Prof. Dr. Christoph Benz Präsident der Bundeszahnärztekammer Dr. Romy Ermler Vizepräsidentin der Bundeszahnärztekammer Konstantin von Laffert Vizepräsident der Bundeszahnärztekammer Lesen Sie mehr zur GOZ-Anhörung im Bundestag auf S. 12. Politik braucht mehr Praxisnähe 6 | LEITARTIKEL Foto: KZBV-Knoff / LOPATA-AXENTIS.DE

www.kavo.com Gönnen Sie sich den Finanzvorteil: KaVo bietet vom 15. April bis 14. Juni 2024 vier attraktive Listenpreisvorteile von bis zu 12.523,- Euro beim Kauf einer neuen KaVo Behandlungseinheit. Und zusätzlich ist ein Jahresbedarf OXYGENAL 6 Hygienemittel im Wert von 420,- Euro kostenneutral enthalten. KaVo – versüsst die Praxisplanung. Erfahren Sie mehr: www.kavo.com/de/daskavoichmir DasKaVo ichmir! Biszu 12.523,-€ Listenpreisvorteil sichern!

8 | NACHRICHTEN UMFRAGE DES PKV INSTITUTS E-Rezept: Diese Erfahrungen machen MFA und ZFA Im Prinzip ist das E-Rezept eine gute Idee, in der Praxis kommt es aber oft noch zu Problemen: Dieses Bild ergibt eine aktuelle Umfrage des PKV Instituts unter MFA und ZFA. Das PKV Institut hatte MFAs und ZFAs gebeten, nach drei Monaten verpflichtendem E-Rezept eine erste Bilanz zu ziehen. An der Online-Umfrage nahmen 169 MFA und ZFA teil. Spart das E-Rezept wirklich Zeit? Immerhin knapp 20 Prozent der Befragten beantworten diese Frage mit einem klaren Ja. Rund 47 Prozent meinen, „noch nicht wirklich“. Und etwa jede dritte Person entgegnet rigoros: Nein. Bei gut 30 Prozent der Befragten klappte die Umstellung von Papier auf elektronisch laut Umfrage problemlos. Ebenso viele berichten von anfänglichen Stolpersteinen, die jedoch aus dem Weg geräumt werden konnten. Rund 38 Prozent haben jedoch technische Probleme bei der elektronischen Verordnung, die bis heute nicht gelöst wurden: Übermittlungsverzögerungen, Probleme mit der digitalen Signatur, Schwierigkeiten mit der Stornierung von derzeit nicht lieferbaren Medikamenten oder regional bedingt eine langsame Internetverbindung. NEWS zm114 Nr. 10, 16.05.2024, (794) WAHL BEIM VERBAND MEDIZINISCHER FACHBERUFE König bleibt vmf-Präsidentin Auf der Bundeshauptversammlung des Verbandes medizinischer Fachberufe (vmf) Ende April in Göttingen wurde Hannelore König als Präsidentin wiedergewählt. Patricia Ley, MFA aus Berlin, ist die neue Vizepräsidentin mit Schwerpunkt Bildung. In ihren Ämtern wurden außerdem die stellvertretenden Referatsleiterinnen Anita Marini (MFA), Nicole Josten-Ladewig (TFA) und Marion Schellmann (ZFA) bestätigt. Auf die Position der 1. Vorsitzenden im geschäftsführenden Vorstand wurde die bisherige 2. Vorsitzende Stephanie Schreiber gewählt. Amtsinhaberin Ingrid Gerlach hatte ihre Kandidatur zurückgezogen. ck „Wir sind in den vergangenen vier Jahren mit unseren Protestaktionen und dem Warnstreik lauter geworden“, sagen Patricia Ley, Stephanie Schreiber und Hannelore König vom vmf. Foto: Verband medizinischer Fachberufe e.V. Das E-Rezept gibt es in Deutschland seit 2022, verbindlich ist es seit Anfang des Jahres: Gesetzlich Versicherten erhalten verschreibungspflichtige Arzneimittel von ihren Ärztinnen und Ärzten nur noch auf elektronischem Weg. Foto: nmann77 - stock.adobe.com Die Zusammenarbeit mit Gesetzgeber, gematik und anderen Verantwortlichen fanden ein Viertel der Befragten (25,17 Prozent) sehr gut und berichten von umfassender Information und professioneller Hilfe. Fast zwei Drittel (61,9 Prozent) waren dagegen nicht zufrieden mit der erhaltenen Unterstützung. Neben rein technischen Problemen als Hauptgrund für Probleme (72,73 Prozent) geben etwa 17 Prozent der Befragten an, nicht ausreichend gut informiert worden zu sein. Die Umfrage legt laut PKV Institut nahe, dass auch die Aufklärung der Patienten zum E-Rezept oft erst in der Praxis passiert: 62 Prozent der Befragten geben demzufolge Patienten sehr häufig Auskunft zum E-Rezept, weitere 24 Prozent häufig und lediglich 11 Prozent nur ab und zu. 53 Prozent der Befragten berichten, dass ihre Patienten dem E-Rezept gegenüber mehrheitlich aufgeschlossen sind, 34 Prozent erleben mehrheitlich zögerliche Patienten. ck

Kamistad® Gel 20 mg Lidocain-HCl/185 mg Auszug aus Kamillenblüten/1 g Gel zur Anwendung in der Mundhöhle. Wirkstoffe: Lidocainhydrochlorid und Auszug aus Kamillenblüten. Zus.: 1 g Gel enth. 20 mg Lidocainhydrochlorid 1H 2O u. 185 mg Auszug aus Kamillenblüten (1:4–5). Auszugsm.: Ethanol 50 % (V/V) mit 1,37 % Trometamol (eingestellt m. Methansäure 98 % auf pH 7,3). Sonst. Bestandt.: Benzalkoniumchlorid, Ethanol 96 %, Methansäure, Polyacrylsäure, Saccharin-Na, Trometamol, Gerein. Wasser, Wasser, Zimtöl. Anw.: Traditionell angew. als mild wirkendes AM b. leichten Entzünd. d. Zahnfleischs u. d. Mundschleimhaut. Gegenanz.: Überempf. gg. d. Wirkstoffe, and. Lokalanästhetika v. Amid-Typ, Kamille u. and. Korbblütler, Zimt (Zimtaldehyd), Perubalsam od. e. d. sonst. Bestandt. Schwangersch./Stillz.: Nur nach sorgfält. Nutzen-Risiko-Abwäg. NW: Vorübergeh. leichtes Brennen; Aufgr. d. Gehalts an Lidocain, Zimt u. Kamille können allerg. Reakt. auftr. (z. B. Kontaktallergie), auch b. Überempf. gg. Korbblütler (z. B. Beifuß) u. Perubalsam (sog. Kreuzreakt.); Zimt (Zimtaldehyd) kann Hautreiz. hervorrufen; Überempf.reakt. an Haut u. Schleimhäuten. Warnhinw.: Enthält Benzalkoniumchlorid u. Zimt (Zimtaldehyd). Hinw.: Bei fehlender Besserung d. Entzündungszeichen innerhalb 1 Wo. sowie beim Auftr. unklarer Beschwerden sollte ein Arzt aufgesucht werden. Angaben gekürzt – Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte d. Fach- bzw. Gebrauchsinformation. Stand: August 2020. STADA Consumer Health Deutschland GmbH, Stadastraße 2–18, 61118 Bad Vilbel Kamistad®Baby Wenn Baby zahnt – mit Polidocanol, Kamille und Hyaluronsäure, ohne Alkohol und Zucker Kamistad®Mundspülung Ergänzende Pflege bei Entzündungen im Mund mit 0,1% Chlorhexidin, Kamille und Hyaluronsäure Kamistad®Gel Die Nr.1* mit Lidocain und Kamille – lindert den Schmerz und hemmt die Entzündung Kamistad®Mundspray Wenn die Zahnspange reibt – mit Polidocanol, Kamille und Hyaluronsäure Arzneimittel Kamistad® Produkte für Jung und Alt mit der Kraft der Kamille! Kamillenstark für jeden Mund! Empfohlen von98% der PTAs** *Quelle: IQVIA Pharmatrend MAT 02/2024 in Absatz & Umsatz **Quelle: PTA IN Love-Bewertung, Feldzeit: 20.05.–14.06.2022, n=13.684 PTA

10 | NACHRICHTEN UMFRAGE ZUM PRAXISALLTAG Ihr Stimmungsbild ist gefragt! Wie geht es Zahnärztinnen und Zahnärzten derzeit in ihrem Praxisalltag? Noch bis zum 20. Mai können Sie mit der Teilnahme an einer kurzen Online-Befragung der KZBV helfen, ein Stimmungsbarometer zu erstellen. Die Online-Befragung nimmt knapp zehn Minuten Zeit in Anspruch und ist im geschützten Bereich der Website der jeweiligen Kassenzahnärztlichen Vereinigung (KZV) zu finden. Ziel der gemeinsamen Online-Befragung der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) und des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (Zi) ist es, mit repräsentativen Daten Transparenz zur Stimmungslage und zu Problemen im Praxisalltag sowie Einschätzungen zu berufspolitischen Themen herzustellen. Die bundesweite Befragung greift Themen auf, wie die Einschätzung zur aktuellen vertragszahnärztlichen Tätigkeit, die Beurteilung von Forderungen der KZBV an die Politik sowie Erfahrungen mit deren Kampagne „Zähne zeigen“. NEWS zm114 Nr. 10, 16.05.2024, (796) Die Ergebnisse sind den Angaben zufolge relevant für die weitere politische Ansprache auf Bundes- und Landesebene und auch für zukünftige öffentlichkeitswirksame Aktionen. Sie sollen helfen, ein aktuelles Stimmungsbarometer zu erstellen. Die Daten werden sicher und anonym verarbeitet, Datenschutz werde bei der Befragung großgeschrieben, heißt es. LL AUFRUF: BESCHREIBEN SIE UNS IHREN ARBEITSALLTAG BEI EINER PRAXISKETTE Umsatzdruck, Mobbing, Lockangebote – oder alles tutto bene? Ende März erreichte die zm-Redaktion eine Zuschrift, in der eine Zahnärztin von haarsträubenden Arbeitsbedingungen in einer namhaften deutschen Praxiskette berichtet. Wir wollen wissen, was dran ist: eine absolute Ausnahme oder die traurige Regel? Schreiben Sie uns! Aus Bewertungsportalen, dem Smalltalk mit Kolleginnen und Kollegen oder „um drei Ecken“ kennen viele Zahnmediziner Anekdoten über toxische Arbeitgeber, wo kreative Personalführungs- oder Abrechnungsmethoden an der Tagesordnung sein sollen. Die Frage ist: Handelt es sich dabei um nachprüfbare Fakten oder doch eher um urbane Legenden, gezielte Rufschädigung enttäuschter Ex-Mitarbeitender oder schlicht Trashtalk, der nach dem StillePost-Prinzip mit jeder Wiederholung an Dramatik gewinnt, aber an Wahrheitsgehalt einbüßt? Die zm-Redaktion möchte der Sache auf den Grund gehen und bittet darum alle Zahnärztinnen und Zahnärzte, die Erfahrungen in großen und kleineren Praxisketten gesammelt haben, uns per E-Mail an zm@zm-online.de von ihren Erfahrungen zu berichten. Schreiben Sie uns, wie das Recruiting gelaufen ist, wie der Arbeitsalltag aussieht oder -sah und: falls es zur Beendigung der Tätigkeit kam, wie das Offboarding verlaufen ist. Wir behandeln die Rückmeldungen streng vertraulich und geben zu keinem Zeitpunkt ihre Identität preis. Zunächst geht es darum, Informationen zu sammeln und so möglicherweise zu erhärten, ob es bei großen Praxisketten Muster in den Geschäftsgebaren und -praktiken gibt. mg Foto: bernardbodo – stock.adobe.com SCHREIBEN SIEUNS! Foto: Halfpoint - adobe.stock.com

*Leitlinie zur Kariesprophylaxe: www.dgz-online.de/patienten/informationen FÜREIN STRAHLENDES LÄCHELN Das komplette Sortiment unter www.wrigley-dental.de 2xje100 Envelopes IhrerWahl kaufen + 1x 100 Mini-Packs (Erdbeere; MHD 07.07.2024) im Wert von 16,- € KOSTENLOS dazu erhalten! 100 Envelopes je Sorte mit 2 Kaugummidragees im Mini-Pack verpackt 21,40€inkl. MwSt. GIVE-AWAYS FÜR IHRE PATIENTEN ›ZAHNPFLEGE TO GO EXKLUSIV FÜR DIE PRAXIS Aktionsangebot: Jetzt bestellen: > Telefon unter 030 231 881 888 > Fax an 030 231 881 881 > www.wrigley-dental.de/shop FÜREIN STRAHLENDES LÄCHELN 1 HERZLICHER FRÜHLINGSGRUSS Empfehlungen der Leitlinie zur Kariesprophylaxe*: J • • • *www.dgz onlin n/informationen a *wwwdgz onlin JedenTag • 2x Zähne putzen mit fluoridhaltiger Zahnpasta • Zuckeraufnahme möglichst gering halten • Nach Mahlzeiten zuckerfreien Kaugummi kauen In der Praxis Zu den weiteren Empfehlungen fragen Sie Ihr Praxisteam. *wwwdgz-online nten/informationen e.de/patienten/ ALLESGUTE FÜR DIE ZÄHNE! Kaugummikauen stimuliert den Speichelfluss: • zahnschädliche Säuren werden rascher neutralisiert • die Zähne werden mit Mineralstoffen versorgt • das Kariesrisiko sinkt

12 | POLITIK zm114 Nr. 10, 16.05.2024, (798) DR. ROMY ERMLER ZUR GOZ-ANHÖRUNG IM BUNDESTAG „Manche Leistungen haben ihr Gesicht völlig verändert!“ „Die GOZ ist völlig veraltet. Als Abrechnungsgrundlage für eine moderne Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde ist sie nur noch bedingt geeignet“, stellte BZÄK-Vizepräsidentin Dr. Romy Ermler auf einer Anhörung im BundestagsGesundheitsausschuss klar. Am 24. April fand im Bundestag auf Antrag der CDU/CSU-Fraktion eine öffentliche Anhörung des Gesundheitsausschusses zur Anpassung der Gebührenordnungen für Ärzte (GOÄ) und Zahnärzte (GOZ) statt. Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) unterstützt den Antrag, eine Novelle der beiden Gebührenordnungen in Form einer Rechtsverordnung unverzüglich auf den Weg zu bringen. Eine Novellierung der GOZ sei dringend notwendig. „Die GOZ ist fachlich wie betriebswirtschaftlich völlig veraltet und als Abrechnungsgrundlage für eine moderne Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde nicht mehr beziehungsweise nur noch bedingt geeignet“, betonte BZÄK-Vizepräsidentin Ermler, die als Sachverständige die Fragen der Abgeordneten beantwortete. Über 160 zahnärztliche Leistungen sind nicht beschrieben! „Viele 1988 fachlich korrekte Leistungen werden heute als fachlich überholt nicht mehr erbracht. Manche STELLUNGNAHME DER BZÄK KNAPP 109 PROZENT WERTVERLUST SEIT 1988 Die BZÄK hat im Vorfeld der Anhörung eine schriftliche Stellungnahme abgegeben, in der sie den Antrag der CDU/ CSU-Bundestagsfraktionen zur Novellierung der Gebührenordnungen für Ärzte und Zahnärzte mit diesen Argumenten unterstützt: „ Die GOZ ist fachlich wie betriebswirtschaftlich völlig veraltet und als Abrechnungsgrundlage für eine moderne Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde nicht mehr beziehungsweise nur noch bedingt geeignet. „ Seit 1988 ist keine Anpassung des Punktwerts an die veränderten gesamtwirtschaftlichen und strukturellen Verhältnisse in der Zahnarztpraxis erfolgt. Im Bereich der vertragszahnärztlichen Versorgung hat eine kontinuierliche Anhebung der dort geltenden Punktwerte stattgefunden. „ Durch die allgemeine Inflation hat sich seit 1988 das Honorar für zahnärztliche Leistungen bis heute um knapp 109 Prozent entwertet; allein die vergangenen drei Jahre haben mit rund 16 Prozent nochmals gravierend dazu beigetragen. Auch die Teilnovellierung 2012 hat daran nichts Wesentliches geändert. „ Viele 1988 beschriebene Leistungen sind heute als fachlich überholt anzusehen und haben sich in ihrem Inhalt und in ihrer Ausführung stark verändert. Inzwischen gibt es über 160 zahnärztliche Leistungen, die in der GOZ nicht beschrieben sind. „ Wenn sich die Bundeszahnärztekammer nicht mit der PKV und der Beihilfe in einem Beratungsforum für Gebührenordnungsfragen darum kümmern würde, durch gemeinsame Empfehlungen dem Reformstau zu begegnen, wären die Probleme noch viel größer. Es bleibe aber Aufgabe des Verordnungsgebers, die Probleme der GOZ zu beseitigen. „ Die Nichtanpassung verstößt auch gegen Gleichbehandlungsgrundsätze. So wurde etwa die Vergütung der Rechtsanwälte im Jahr 2003 geändert und angehoben. Der Grundsatz, dass wesentlich Gleiches nicht willkürlich ungleich behandelt werden darf, genieße immerhin Verfassungsrang, so die BZÄK. „ Gefordert wird auch die Einführung einer Anpassungsklausel in der GOZ. Es müsse eine verbindliche Verpflichtung zur regelmäßigen Überprüfung und Anpassung der zahnärztlichen Vergütung aufgenommen werden. Nur so könne es gelingen, dass der Punktwert die ihm zugewiesene Funktion – nämlich die wirtschaftliche Entwicklung aufzufangen – erfüllt. Die komplette Stellungnahme finden Sie hier: https://www.bundestag.de/resource/blob/999434/48d6f82 ead2719785bd2422a606c1a ed/20_14_0194-1-_Bundeszahnaerztekammer_Stellungnahme-zuroeffentlichen-Anhoerung_GoAe_ nb.pdf

Sofortige1 und lang anhaltende Schmerzlinderung2,3 •60.5%sofortige1 Schmerzlinderung ab der ersten Anwendung2 •80.5%klinisch bestätigte Linderung der Schmerzempfindlichkeit nach 8Wochen3 • Die einzigartige Formel bietet schnelle Wirkung4 und starke Säurebeständigkeit5 • Überlegener Verschluss der Dentintubuli6 elmex® SENSITIVE PROFESSIONAL Zahnpasta Einzigartige PRO-ARGIN Technologie mit Zinkphosphat Zinkphosphat PRO-ARGIN Technologie bietet schnelle Wirkung starke Säurebeständigkeit Überlegener Verschluss 1 Für sofortige Schmerzlinderung bis zu 2x täglich mit der Fingerspitze auf den empfindlichen Zahn auftragen und für 1 Minute sanft einmassieren. 2 Nathoo S et al. J Clin Dent 2009; 20 (Spec Iss): 123–130. 3 Docimo R et al. J Clin Dent 2009; 20 (Spec Iss): 17–22. 4 Verschluss nach 3 Anwendungen (im Labor) 5 Nach 5 Anwendungen (im Labor) 6 In vitro Studie, konfokale Bilder nach 5 Anwendungen im Vergleich zu einem Mitbewerber, Data on file, November 2021. Scannen Sie hier, um mehr zu erfahren oder besuchen Sie cpgabaprofessional.de für weitere Informationen:

14 | POLITIK Leistungen haben ihr Gesicht völlig verändert. Und inzwischen gibt es über 160 zahnärztliche Leistungen, die in der GOZ nicht beschrieben sind", führte sie bei der Anhörung aus. Damit diene eine Novellierung der GOZ auch den Patientinnen und Patienten. Hinzu komme aber die wirtschaftliche Lage der Zahnarztpraxen: „Ausnahmslos alles ist teurer geworden – außer die (GOZ-)Leistungen der Zahnärztinnen und Zahnärzte. Die Entfernung eines Weisheitszahns kostet heute genau so viel wie vor 30 Jahren. Ein wöchentlich erscheinendes Politikmagazin kostete 1988 umgerechnet 2,30 Euro, heute 4,99 Euro. Ein Preisanstieg über 100 Prozent.“ Ermler wies darauf hin, dass nicht nur die fachlichen Leistungen angepasst werden müssten: Ebenso wichtig sei eine Dynamisierung des Punktwerts. Ein klares Nein zur Abschaffung Die Frage, ob man die GOZ nicht ganz abschaffen könne, beantwortete die Vizepräsidentin klar mit „Nein!“. Auch wenn der Leistungskatalog veraltet sei, erlaube nur die GOZ, dass neue Leistungen überhaupt durchgeführt werden können. Nur hier gebe es die Möglichkeit von Analogberechnungen. Für sie stehe fest: „Benötigt wird eine Reform innerhalb des Systems und keine Abschaffung!“ Ermler machte darauf aufmerksam, dass heute keine Zahnarztpraxis wirtschaftlich ohne Privatversicherte auskommt. Auch für Patienten ergäben sich daraus Konsequenzen: Ob die Sozialversicherung etwa die Kosten für eine höherwertige Versorgung tragen oder dieses Wahlrecht der Patienten dann wegfallen würde, fragte sie. Auch die Prävention, etwa die Professionelle Zahnreinigung, wäre davon betroffen. Während die Vergütungen der Zahnärztinnen und Zahnärzte von der wirtschaftlichen Gesamtentwicklung abgekoppelt wurden, seien die Kosten für den Praxisbetrieb – etwa Strom, Wasser, Hygiene- oder Personalkosten – gestiegen, betonte Ermler abschließend. Das habe auch Auswirkungen auf die Gründungsbereitschaft jüngerer Kolleginnen und Kollegen, und damit auch insgesamt auf die Versorgung im ländlichen Raum. pr zm114 Nr. 10, 16.05.2024, (800) AUS DER ANHÖRUNG „DIE AKTUELLE GOÄ IST IN SICH SCHRÄG“ Einen Großteil der Anhörung nahmen Fragen und Antworten zur Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ein. Bei den geladenen Experten herrschte hinsichtlich des Novellierungsbedarfs Einigkeit. Dr. Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer (BÄK), verwies darauf, dass die aktuell gültige GOÄ aus dem Jahr 1982 stammt und 1996 nur in Teilen novelliert wurde. Weder der medizinische Fortschritt noch die Kosten- und Preisentwicklung der vergangenen Jahrzehnte seien aufgenommen worden – zum Ausgleich würden komplizierte Analogberechnungen herangezogen. Dies führe aber oft zu Intransparenz und Rechtsunsicherheiten. Reinhardt erläuterte den Stand der jahrelangen Vorarbeiten zur GOÄ, die die BÄK zusammen mit dem PKV-Verband und der Beihilfe – unter Einbindung ärztlicher Fachverbände und Fachgesellschaften – geleistet hat. Ein Entwurf für ein modernes Leistungsverzeichnis liege vor, für alle Leistungen seien betriebswirtschaftliche Preise ermittelt worden. Er erwarte nach sen ein Ergebnis noch vor der Sommerpause. Die e auf Basis der Vorarbeiten eine Novelle der GOÄ g bringen“. Das sei auch im Sinne der Patienten, so n Reuther, PKV-Verbandsdirektor, stimmte dem BÄKvon Prof. Dr. Jürgen Wasem, Universität Duisburgchverständiger geladen war. Die derzeitige GOÄ sei “, weil der medizinische Fortschritt dort nicht stattfinativen Preise nicht mehr stimmten. Außerdem sei die edizin zu wenig berücksichtigt. Dringend forderte er rung und Aktualisierung, um neue Leistungen abzuas Vergütungsniveau müsse angepasst werden. Audie Gebührenverzeichnisse der Ärzte und Zahnärzte ürzeren Zeitabständen angepasst werden. Antrag fordert die CDU/CSU-Fraktion die Bundesreauf, ihren bisherigen Widerstand gegen die längst ge Novellierung der GOÄ und der GOZ aufzugeabei sollten die wesentlichen Akteure in die Beraeinbezogen und die bereits geleisteten Vorarbeiten eblich berücksichtigt werden. In Zukunft müsse ein anismus etabliert werden, der eine regelmäßige Anng der beiden Gebührenordnungen mit Blick auf den zinischen Fortschritt und die Kostenentwicklung ercht. Die Novellierung der Gebührenordnungen wird alitionsvertrag der Ampel nicht erwähnt. Foto: BZÄK/Lopata tungen seien betriebswirtsc den Abstimmungsprozess Bundesregierung müsse „endlich auf den Weg Reinhardt. Dr. Florian Präsidenten zu. Unterstützung kam Essen, der als Sac „in sich schräg“ de und die rela Sprechende Me eine Relationier bilden. Auch da ßerdem sollten d generell in kü In ihrem A gierung a überfällig ben. Da tungen maßge Mecha passun mediz möglic imKo BZÄK-Vizepräsidentin Dr. Romy Ermler beantwortete als Sachverständige die Fragen der Abgeordneten zur GOZ bei der Anhörung Ende April im Gesundheitsausschuss.

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16 | PRAXIS WACHSTUMSCHANCENGESETZ UND DAS KREDITZWEITMARKTFÖRDERUNGSGESETZ Steuern 2024: Das ändert sich für Zahnärzte Bernhard Fuchs, Marcel Nehlsen Am 22.03.2024 wurde das Wachstumschancengesetz verabschiedet. Nachfolgend stellen wir Ihnen die darin und im Kreditzweitmarktförderungsgesetz enthaltenen steuerrechtlichen Änderungen dar, soweit diese für Zahnärzte relevant sein könnten. Änderungen in der Praxis, ... „ Geschenke an Geschäftsfreunde: Aufwendungen waren bisher nur bis zu 35 Euro pro Geschäftsfreund und Jahr abzugsfähig. Dieser Betrag wird ab 2024 auf 50 Euro angehoben. Den Namen der beschenkten Person muss man weiterhin schriftlich angeben. Es bleibt auch dabei, dass es sich um eine Freigrenze handelt. Das bedeutet, selbst eine geringfügige Überschreitung führt dazu, dass die kompletten Aufwendungen steuerlich nicht abzugsfähig sind. „ Private Nutzung von reinen Elektrofahrzeugen: Schon bisher wurde die private Nutzung von reinen E-Autos pauschal mit nur 0,25 Prozent pro Monat vom Bruttolistenpreis versteuert. Ab 2024 wurde dessen Höchstgrenze von 60.000 Euro auf 70.000 Euro angehoben. Das gilt nicht nur bei einem Kauf, sondern auch bei Überlassung eines E-Autos an Arbeitnehmer. Durch die niedrige pauschale Versteuerung der privaten Nutzung ist die Überlassung eines solchen PKWs eine günstige Möglichkeit, besonders qualifizierten Mitarbeitenden etwas Gutes zu tun. „ Degressive Abschreibung auf bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens: Die degressive Abschreibung, die während der Corona-Zeit eingeführt wurde, lief Ende 2022 aus. Für Wirtschaftsgüter, die in der Zeit vom 1. April bis zum 31. Dezember 2024 angeschafft werden, wird eine solche erhöhte Abschreibung nun erneut eingeführt. Die degressive Abschreibung darf maximal das Zweifache der linearen Abschreibung, höchstens aber 20 Prozent betragen. Bei größeren Investitionen, wie zum Beispiel einem OPG oder einer neuen Behandlungseinheit, kann es deshalb sinnvoll sein, die Auslieferung durch das Depot in diese Zeit zu legen. Das Bestellungs- und Zahlungsdatum sind hierbei unerheblich. Die Abschreibung auf die gesamte Nutzungsdauer der Investition beträgt dabei immer maximal 100 Prozent, kann aber durch die degressive Abschreibung anfangs in einem größeren Umfang geltend gemacht werden. „ Sonderabschreibung für bewegliche Praxiswirtschaftsgüter: Die bisherige Sonderabschreibung in Höhe von 20 Prozent der Investitionskosten wird für Wirtschaftsgüter, die ab 2024 gekauft werden, auf 40 Prozent erhöht. Voraussetzung ist allerdings, dass der Praxisgewinn im Jahr vor der Investition nicht höher war als 200.000 Euro. … bei vermieteten Wohnobjekten, … „ Befristete Einführung einer degressiven Abschreibung für Wohngebäude: Um den erlahmten Wohnungsneubau anzukurbeln, wird neu errichteter Wohnraum durch eine erhöhte degressive Abschreibung begünsFoto: Pcess609 - adobe.stock.com zm114 Nr. 10, 16.05.2024, (802)

ZAHNHEILKUNDE meets IMPLANTOLOGIE 2. AHRWEILER SYMPOSIUM SAVETHE DATE TOP-REFERENTEN Service-Tel.: +49 (0)2641 9110-0 · www.medentis.de UNIV.-PROF. DR. MED. DENT. BERNDWÖSTMANN DR. MED. DENT. CHRISTIAN MENTLER PROF. DR. DIPL. ING. (FH) BOGNASTAWARCZYK,MSC PROF. DR. ANNE-KATRINLÜHRS DR. MED. DENT. STEFAN REINHARDT WISSENSCHAFTLICHER TAGUNGSPRÄSIDENT Weitere Infos und Anmeldung: ´UPDATE METALLFREIE RESTAURATIONEN ´UPDATE ABFORMUNG ´UPDATE FUNKTIONSSTÖRUNGEN ´UPDATE FÜLLUNGSTHERAPIE ´PREMIUM-RAHMENPROGRAMM WALDORF ASTORIA 13./14.09.2024 · BERLIN WALDORF ASTORIA 13./14.09.2024 · BERLIN

zm114 Nr. 10, 16.05.2024, (804) 18 | PRAXIS tigt. Sie beträgt 5 Prozent pro Jahr und wird für selbst errichtete oder bis zum Ende des Jahres der Fertigstellung gekaufte Wohnungen gewährt. Die lineare Abschreibung hierfür beträgt lediglich 3 Prozent. Im Ergebnis wird eine Mehrabschreibung von 2 Prozent gewährt. Bei Anschaffung einer Wohnung mit einem Gebäudeanteil von 500.000 Euro sind das 10.000 Euro pro Jahr, also ungefähr 4.500 Euro mehr Steuerersparnis in den ersten Jahren. Da die 5 Prozent immer vom verbleibenden Restwert gerechnet werden, verringert sich dieser Vorteil im Laufe der Jahre. Wenn eines Tages die lineare Abschreibung höher ist als die degressive, kann zur ersteren gewechselt werden. An der unterstellten Nutzungsdauer von 33 Jahren für Wohnimmobilien, die nach dem 1. Januar 2023 fertiggestellt worden sind, ändert sich dadurch nichts. Auch hier können nur 100 Prozent der Gebäudekosten abgeschrieben werden, aber in den Anfangsjahren eben deutlich schneller. „ Sonderabschreibungen nach § 7b EstG für kostengünstigen Mietwohnungsneubau: Auch diese Sonderabschreibung gab es schon bis Ende 2021. Nun wurde gesetzlich geregelt, dass die Errichtung oder der Kauf von neuem, bisher nicht vorhandenem Wohnraum durch diese Sonderabschreibung gefördert wird, wenn der Bauantrag beziehungsweise die Bauanzeige nach dem 31. Dezember 2022 und vor dem 1. Oktober 2029 erfolgte beziehungsweise erfolgt. Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten dürfen pro Quadratmeter Wohnfläche 5.200 Euro nicht überschreiten. Dies bezieht sich rein auf die Kosten für das Gebäude, der Aufwand für den Grund und Boden wird nicht mitgerechnet. Diese Abschreibung wird erstmals ab 2023 gewährt. Die Sonderabschreibung in Höhe von 5 Prozent pro Jahr bemisst sich nach Anschaffungskosten von maximal 4.000 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche. Soweit die Anschaffungskosten höher ausfallen, erfolgt die Abschreibung linear. Die Sonderabschreibung kann in den ersten vier Jahren nach der Anschaffung neben der linearen Abschreibung von jährlich 3 Prozent geltend gemacht werden. Somit beträgt die Abschreibung für das Jahr der Fertigstellung und für die folgenden drei Jahre jeweils 8 Prozent pro Jahr. „ Besteuerung der Renten: Die Besteuerung der Altersversorgungsbezüge wurde 2005 komplett neu geregelt. Wer 2005 oder vorher in Rente gegangen ist, muss dauerhaft 50 Prozent der Rente als Einkommen ansetzen. Danach betrug die jährliche Erhöhung für neue Renten für einige Jahre 2 Prozent, später 1 Prozent. Dadurch kommt es häufig zu einer sogenannten Doppelbesteuerung der Rente, das heißt, es wird voraussichtlich auf die gesamte Rentenbezugsdauer ein höherer Anteil der Rente der Besteuerung unterworfen als vorher als Sonderausgaben abzugsfähig waren. Um dem entgegenzuwirken, wird die jährliche Steigerung auf 0,5 Prozent pro Jahr reduziert. Dies heißt, wer 2023 in Rente gegangen ist, muss 82,5 Prozent der Rente als Einkommen angeben. Bei Renten, die im Jahr 2024 beginnen sind es 83 Prozent. Trotzdem kann es weiterhin zu Doppelbesteuerungen kommen. Insbesondere bei Zahnärzten, die bei einer Scheidung einen Versorgungsausgleich durchführen mussten und danach hohe Wiederauffüllungszahlungen geleistet haben. In solchen Fällen bitte aufpassen und bei Bezug der Rente notfalls im Einspruchsverfahren mit dem Finanzamt klären, wieviel von der Rente aufgrund des Verbots der Doppelbesteuerung steuerfrei bleibenmuss. ... und bei der Umsatzsteuer „ Obligatorische Verwendung von e-Rechnungen: Um den Umsatzsteuerbetrug in der EU einzudämmen, ist ab 2025 die e-Rechnung zwischen zwei Unternehmen (B2B) an ein bundeseinheitliches elektronisches System gebunden. Dies gilt für alle RechnunBesteuerungsraten der Rente 0% 2009 58 60 70 80 82,5 86 91 96 100 2010 2015 2020 2023 2030 2040 2050 2058 Rentenbeginn Besteuerungsanteil (in %) 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% 90% 100% Steuerpflichtiger Anteil der Renten Die jährliche Steigerung wurde auf 0,5 Prozent reduziert. Quelle: Fuchs/Nehlsen Bernhard Fuchs Kanzlei Fuchs & Stolz, Volkach Steuerberater Zahnärzteberatung Foto: privat Marcel Nehlsen Steuerberater, Diplom-Finanzwirt & Fachberater für das Gesundheitswesen Kanzlei Laufenberg Michels und Partner, Köln Foto: privat

PRAXIS | 19 Die optimierte Aminomed – durch klinische Studien bestätigt Kostenlose Proben anfordern unter: bestellung@aminomed.de, Betreff: „ZM“ TITANDIOXID OHNE Die weiterentwickelte Formulierung der medizinischen KamillenblütenZahncreme ist jetzt noch empfehlenswerter bei erhöhtem ParodontitisRisiko und für Sensitiv-Patienten: ✔einzigartiges Doppel-Fluorid-System mit erhöhtem Fluoridanteil (1.450 ppmF) ✔Rezeptur ohne Titandioxid – so werden die natürlichen Inhaltsstoffe wie z. B. Kamillenextrakte sichtbar ✔noch sanftere Zahnpflege (RDA 31)2 bei sehr guter Plaqueentfernung ✔für die bestmögliche Mundpflege bei gereiztem Zahnfleisch undempfindlichen Zähnen / empfindlicher Mundschleimhaut Wirksamkeit bestätigt durch zahnmedizinische Untersuchungen und klinische Studien 1 Klinische Anwendungsstudie unter dermatologischer und zahnmedizinischer Kontrolle, durchgeführt von dermatest 01/2021 2 Messmethode „Züricher Modell“. Aminomed bisher: RDA 50 68,5 % Senkung des Gingiva-Index nach 4 Wochen1 56,9 % Senkung des Plaque-Index nach 4 Wochen1 % weniger Schmerzempfindlichkeit bereits nach 7Tagen1 54,1 Dr. Liebe Nachf. GmbH & Co. KG D-70746 Leinfelden-Echterdingen www.aminomed.de/zahnaerzte gen an Unternehmen, bei denen der Betrag insgesamt höher ist als 250 Euro. Unter e-Rechnungen sind dabei Rechnungen in einem strukturierten elektronischen Format zu verstehen, mit dem Ziel, diese maschinell zu lesen und zu verarbeiten. Bis Ende 2026 kann aufgrund einer Übergangsregelung statt einer eRechnung weiter eine Rechnung auf Papier oder (mit Zustimmung des Empfängers) in einem anderen elektronischen Format ausgestellt werden. Unternehmen deren Gesamtumsatz im Kalenderjahr 2026 nicht mehr als 800.000 Euro beträgt, dürfen von dieser Übergangsregelung noch bis Ende 2027 Gebrauch machen. Was bedeutet das für Sie? Die meisten Rechnungen, die Sie stellen, richten sich nicht an Unternehmen, sondern an Privatpersonen. Für solche Rechnungen besteht keine Verpflichtung zur Rechnungsstellung in elektronischer Form. Wenn Sie allerdings Gutachten erstellen, Vorträge für Firmen halten oder gebrauchte Wirtschaftsgüter aus Ihrer Praxis verkaufen, werden auch Sie betroffensein. Zudem ist stark davon auszugehen, dass größere Firmen, auch Dentaldepots, bereits ab 2025 auf eRechnungen umstellen werden. Damit Sie gerüstet sind, solche Rechnungen zu empfangen und zu verarbeiten, ist der elektronische Belegaustausch mit Ihrem Steuerberater dringend angeraten. Sie sollten ihn zeitnah ansprechen, damit er Ihnen hilft, diese Umstellung einwandfrei zu realisieren. „ Pflicht zur Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen: Bisher müssen Umsatzsteuervoranmeldungen abgegeben werden, wenn die Umsatzsteuerschuld für das vorausgegangene Kalenderjahr mehr als 1.000 Euro beträgt. Diese Grenze wird ab 2025 auf 2.000 Euro erhöht. Fazit Auch wenn die Gesetzesänderungen, insbesondere hinsichtlich der e-Rechnungen, auf den ersten Blick komplex erscheinen, versprechen das Wachstumschancengesetz und das Kreditzweitmarktförderungsgesetz doch Vorteile. Neben den Steuerentlastungen im privaten und im betrieblichen Bereich, kann auch die e-Rechnung als echte Chance gesehen werden, digitale Prozesse zu vereinfachen und die Rechnungsablage in der Praxis deutlich effizienter zu gestalten beziehungsweise künftig sogar fast zu vermeiden. Das spart nicht nur Platz, sondern vor allemZeit. „

20 | POLITIK FRÜHJAHRSFEST VON KZBV UND BZÄK „Wir stecken in der Kostendämpfung fest!“ Rund 350 Gäste aus Politik, Standespolitik, Medien und Verbänden kamen zum diesjährigen Frühjahrsfest von KZBV und BZÄK. Zentrale Themen: die Budgetierung bei PAR und die Sicherstellung der Versorgung. Wir wollen die Präventionsorientierung stärken, die Digitalisierung voranbringen, Bedarfe vulnerabler Gruppen im Blick haben und die Versorgungsstrukturen nachhaltig sicherstellen“, fasste Martin Hendges, Vorsitzender des Vorstands der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV), den politischen Anspruch der KZBV bei seiner Begrüßung der Gäste zusammen. Hendges: „Kein anderer Sektor in der Versorgung kann solche Erfolge in der Prävention vorweisen, wie wir – und das aus eigener Motivation des Berufsstands heraus! Die Folge: Rückläufige Morbiditäten, eine enorme Verbesserung der Mundgesundheit und ein über die letzten Jahre stetig sinkender Anteil an den Gesamtausgaben der GKV für die vertragszahnärztliche Versorgung, obwohl wir das Leistungsspektrum für unsere gesetzlich versicherten Patientinnen und Patienten gerade hinsichtlich der vulnerablen Bevölkerungsgruppen stetig ausgebaut haben!“ Hendges unterstrich die Schlagkraft der zahnärztlichen Selbstverwaltung. Explizit nannte er das Versorgungskonzept für Menschen mit Pflegebedarf und den Bereich der frühkindlichen Karies bis hin zur neuen Parodontitisbehandlungsstrecke. Das GVSG als „wirklich letzte Chance“ Scharfe Kritik übte er an der Kostendämpfungspolitik der Ampelregierung, die zu massiver Unzufriedenheit im Berufsstand geführt habe. „Wir stecken in der Kostendämpfung fest!“, sagte er. So gehe der Entwurf zum Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) an den wesentlichen Problemen der Zahnärzteschaft völlig vorbei. Die 2022 eingeführte strikte Budgetierung der Mittel für zahnärztliche Leistungen zeige bereits besonders im Bereich der Parodontitistherapie gravierende Folgen für die Patientenversorgung. Er sehe das GVSG als „wirklich letzte Chance“ mit einer Herausnahme der PAR-Versorgung aus der Budgetierung wenigstens die schlimmsten Folgen für die Versorgung abzufedern. Auch fehle trotz mehrfacher Ankündigung des Bundesgesundheitsministers Auf dem Frühjahrsfest von KZBV und BZÄK in Berlin (v.l.n.r.): BZÄK-Präsident Prof. Dr. Christoph Benz, die KZBV-Vizes Dr. Karl Georg Pochhammer und Dr. Ute Maier, Tino Sorge, MdB, gesundheitspolitischer Sprecher der CDU/CSU-Fraktion, und Martin Hendges, Vorsitzender des Vorstands der KZBV. zm114 Nr. 10, 16.05.2024, (806)

POLITIK | 21 eine Regulierung versorgungsfremder Investoren-MVZ, kritisierte Hendges weiter. Der Weg der räumlichen und fachlichen Gründungsbeschränkung in der vertragszahnärztlichen Versorgung müsse konsequent weitergegangen werden. Für dringend notwendig hält er zudem eine Entbürokratisierung. Und bei der Digitalisierung setze die Politik – statt Akzeptanz für digitale Anwendungen zu schaffen – auf eine Sanktionspolitik. Sein Appell, der nicht zuletzt auch an die zahlreichen Politiker und Abgeordneten unter den Gästen gerichtet war: „Nutzen Sie die Stärken und die Expertise der Selbstverwaltung. Wir brauchen eine Gesundheitspolitik weg vom Reißbrett hin zur Versorgungsqualität!" Die parlamentarische Staatssekretärin im Bundesgesundheitsministerium Sabine Dittmar (SPD) lobte die Verdienste der Zahnärzteschaft um die Mundgesundheit und deren wirksame Versorgungskonzepte: „Sie haben die Prävention auf ein neues Niveau erhoben“, sagte sie. Das neue PAR-Behandlungskonzept sei wichtig, um die Prävention und Nachsorge bei Parodontalerkrankungen voranzutreiben. Die Auffassung der Zahnärzteschaft, durch die Budgetierung sei die modernisierte Parodontitisversorgung hart getroffen, teile sie jedoch nicht, erklärte Dittmar. Die im GKV-Finanzstabilisierungsgesetz eingeführten Budgetregeln seien notwendig, um insgesamt die Defizite im GKV-Leistungsgeschehen aufzufangen. Die vorläufigen Ergebnisse der GKV-Bilanzen zeigten, dass die Regeln wirksam seien. Wichtig sei für sie der direkte, wertschätzende Austausch. Es habe sie auch gefreut, dass die KZBV zum Aktionsplan für ein diverses, inklusives und barrierefreies Gesundheitswesen konstruktive Vorschläge gemacht habe. Dem von der KZBV geplanten Runden Tisch zum Thema sehe sie gespannt entgegen. Prof. Dr. Christoph Benz, Präsident der Bundeszahnärztekammer (BZÄK), verwies auf die kommende Europawahl am 9. Juni. „Wir wollen ein starkes, verteidigungsbereites Europa“, erklärte er. Europäische Themen seien inzwischen fest im Praxisalltag der Zahnärzte angekommen, sagte er und nannte als Beispiel das kommende Amalgamverbot. Als weiteres Reizthema für Zahnärztinnen und Zahnärzte benannte er die überbordende Bürokratielast, die dringend abgebaut werden müsse, so etwa bei der Validierung von Wischdesinfektionen. „Politik muss vertrauen können“, forderte er und verwies auf die Verlässlichkeit des Berufsstands etwa im Umgang mit HIV oder bei der Corona-Pandemie. Zur Digitalisierung forderte Benz: „Die Dinge müssen funktionieren, ohne Zusatzaufwand für die Praxen.“ Den deutschen Zahnärzten bescheinigte er, in der „Champions League der Mundgesundheit“ mitzuspielen. Das Frühjahrsfest von KZBV und BZÄK fand in der Landesvertretung BadenWürttemberg in Berlin statt. Dienststellenleiter Stephan Ertner verwies bei seiner Begrüßung auf die Unterstützung der Landesregierung für die langjährige Forderung der KZBV, wirksame Maßnahmen einzuführen, um die Ausbreitung von iMVZ in der zahnärztlichen Versorgung einzudämmen. pr zm114 Nr. 10, 16.05.2024, (807) (v.l.): Jürgen Dusel, Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Martin Hendges und Sabine Dittmar Fotos: axentis.de / Lopata (v.l.): Christian Bartelt, MdB FDP, Christine Aschenberg-Dugnus; MdB FDP, Jost Riekesmann, Kammerpräsident Westfalen-Lippe, Konstantin von Laffert, BZÄK-Vizepräsident und Dr. Kathleen Menzel, Vorstandsmitglied Kammer Hamburg

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