Zahnaerztliche Mitteilungen Nr. 11

20 | POLITIK Einsparungen die Probleme der GKV in den Griff bekommen. Vielmehr gilt es hier, richtig zu investieren. Dazu zählt auch und vor allem die Prävention. Wie sehen Sie die Folgen der Budgetierung der neuen präventionsorientierten Parodontitisversorgung für die Patientinnen und Patienten? Wird sich die FDP dafür einsetzen, die Parodontitisversorgung mit dem Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) aus der Budgetierung herauszunehmen? Die Budgetierung der Parodontitisversorgung könnte negative Folgen für Patienten haben, indem sie Zugang und Qualität der Behandlungen beschränkt. Ich setze mich intern dafür ein, diese aus der Budgetierung herauszunehmen, um die Qualität der Versorgung zu sichern. Doch dazu benötigen wir Flankenschutz unserer Koalitionspartner und das ist aufgrund der angespannten Lage der GKV, die aufgrund von Ineffizienzen im Gesundheitssystem am Rande ihrer finanziellen Stabilität ist, schwierig. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hat zugesagt, den Investoren-MVZ im zahnärztlichen Bereich einen Riegel vorzuschieben. Im Entwurf des GVSG ist der Punkt bisher nicht aufgegriffen. Was müsste aus Ihrer Sicht geschehen, um grassierenden Auswüchsen im zahnärztlichen Versorgungsbereich entgegenzuwirken? Grundsätzlich müssen wir uns in diesem Bereich an den Fakten orientieren. Wir wollen aber auch keine Auswüchse zulassen, die nicht im Interesse der Patientinnen und Patienten sind, oder die den Zahnärztinnen und Zahnärzten die Arbeit unattraktiver gestalten. Medizinische Versorgungszentren (MVZ) sind für uns im Rahmen der Reform und Modernisierung des Gesundheitswesens eine mögliche Form der Organisation der Berufsausübung von Ärzten und Zahnärzten. MVZ können derzeit von zugelassenen (Zahn-)Ärzten, Psychotherapeuten, Krankenhausträgern, Erbringern nichtärztlicher Dialyseleistungen, gemeinnützigen Trägern, die aufgrund von Zulassung beziehungsweise Ermächtigung an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen, oder von Kommunen gegründet werden. Diese breite Trägervielfalt sichert den Wettbewerb, die flächendeckende Versorgung und eine bestmögliche Versorgungsqualität. Um kooperative interdisziplinäre und zukunftsfähige Strukturen unter einem Dach aufzubauen, sind Investitionen notwendig. Heißt das für Sie, dass Private-Equity-Unternehmen in den Kreis der Träger gehören? Wir müssen das vom Wohl des Patienten aus denken und von denjenigen, die die Patienten behandeln. Ich wüsste jetzt nicht, warum aus Prinzip bestimmte Träger ausgeschlossen werden sollten. Wer die medizinischen Qualitätsbedingungen erfüllt, der sollte Träger sein dürfen. Die ärztliche Leitung ist bereits gesetzlich geregelt, deshalb kann die Leitung eines MVZ nur ärztlich beziehungsweise zahnärztlich sein. Erfahrungen aus anderen Ländern zeigen, dass sich Investoren kurzfristig zurückziehen können und iMVZ-Ketten pleitegehen. Wie schätzen Sie dieses Risiko ein? Genau so etwas zeigt, dass es auf die Rahmenbedingungen ankommt. Als Gesetzgeber müssen wir darauf achten, dass so etwas nicht passieren kann, weil die Versorgung dadurch gefährdet wäre. Hier könnten wir beispielsweise durch Haftungsvereinbarungen oder Verpflichtungen Grenzen ziehen, die kurzfristig profitorientierten Investoren vermutlich zu hoch wären und diese abschrecken. Die Daten zeigen aber, dass in Deutschland Investoren eher an langfristigen Investitionen interessiert sind. Wie stehen Sie zu der Forderung der KZBV, mit dem GVSG eine räumlich-fachliche Gründungsbeschränkung einzuführen? Statt einem pauschalen Ausschluss von Investoren als Träger ist sicherzustellen, dass MVZ jeder Trägerart transparent und qualitätsorientiert einen Beitrag zur ambulanten Patientenversorgung leisten. Welche Möglichkeiten sehen Sie, um im zahnärztlichen Bereich die Bürokratielast zu verringern und welche Rolle spielt hier die Digitalisierung? Ich sehe die Reduktion der Bürokratie als essenziell an und die Digitalisierung spielt eine zusätzliche Schlüsselrolle dabei. Digitale Patientenakten und vereinfachte administrative Prozesse können Zeit und Ressourcen sparen und die Effizienz steigern. Wir haben intern eine lange Liste an Maßnahmen zur Bürokratieentlastung erarbeitet – ein großer Teil davon betrifft auch die Zahnärztinnen und Zahnärzte – und werden diese in die Verhandlungen einbringen. Welche Verhandlungen meinen Sie genau? Das von Bundesminister Lauterbach auf unser Drängen hin versprochene Bürokratieentlastungsgesetz. Was müsste aus Ihrer Sicht geschehen, um die freiberufliche Niederlassung von Zahnärztinnen und Zahnärzten wieder attraktiver zu machen – vor allem auf dem Land? Um die Niederlassung, besonders auf dem Land, attraktiver zu machen, könnten Anreize wie Steuervergünstigungen, Unterstützung bei der Praxisgründung und verbesserte Infrastrukturangebote hilfreich sein. Zwang und Quotierungen werden hier nicht helfen. Darin sehe ich auch keine Wertschätzung für die praktizierenden Zahnärztinnen und Zahnärzte. Wie könnte man aus Ihrer Sicht den Fachkräftemangel beim Praxispersonal abbauen? Maßnahmen zur Behebung des Fachkräftemangels liegen in der Aus- und Weiterbildung, in verbesserten Arbeitsbedingungen und in der Anerkennung ausländischer Qualifikationen. Aber wir dürfen uns im gesamten Gesundheitssystem nicht der Illusion hingeben, dass wir in Zukunft einfach überall mehr Arbeitskräfte werden einstellen können. Das hat nicht zuletzt die aktuelle Ausarbeitung des Sachverständigenrats deutlich gezeigt. Wir werden mit dem arbeiten müssen, was wir haben. Deswegen ist es umso wichtiger, zm114 Nr. 11, 01.06.2024, (906) „Die Gebührenordnungen müssen aktualisiert werden, um sie an moderne medizinische Standards und ökonomische Rahmenbedingungen anzupassen.“

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