Zahnaerztliche Mitteilungen Nr. 11

ZAHNMEDIZIN | 43 Fazit Lachgas ist nach Einschätzung aller deutschen und internationalen Fachgesellschaften nicht mehr aus der modernen Zahnmedizin wegzudenken. Als potentes Anästhetikum gehört es in professionelle Hände, um wie bei anderen verschreibungspflichtigen Arzneimitteln den Nutzen für den Patienten zu maximieren und Nebenwirkungen zu minimieren. Weder in Deutschland noch weltweit sind chronische Schäden bei Patienten oder Personal bei der ärztlichen Applikation von Lachgas in der Zahnarztpraxis bekannt geworden. Lachgas wird aber – wie andere Anästhetika/Analgetika auch – missbraucht. Besonders bekannte Substanzen sind Fentanyl, Propofol oder sogar nichtsteroidale Antiphlogistika wie Ibuprofen, die bei manchen Patienten zu einer Dialysepflicht geführt haben. Zahnärzte haben eine besondere Verantwortung für die Anwendung von potenten Anästhetika und kommen dieser Verantwortung auch nach. Hohe Ausbildungsstandards (DGAP-ZMK), komplexe Geräte mit Systemen zur Absaugung von überschüssigem Lachgas sowie die behördlich auferlegte Verschreibungspflicht stellen sicher, dass Lachgas den Patienten zur Verfügung steht, die es dringend benötigen, und gleichzeitig Patienten und Personal geschützt werden. Die Lachgassedierung gilt als besonders sichere und nebenwirkungsarme Standardmethode in deutschen Zahnarztpraxen. Mit Recht wird die Lachgasapplikation von der WHO seit einem halben Jahrhundert als essenziell notwendige medizinische Behandlung geführt. Gleichzeitig schauen Zahnärzte mit Sorge auf den Missbrauch von Lachgas und anderen verschreibungspflichtigen Anästhetika. Der Freizeitkonsum von N2O hat in den vergangenen Jahren erheblich zugenommen – und damit vermehrt Berichte über Fälle von akuter und chronischer Toxizität. Es gibt ein breites Spektrum an chronischen irreversiblen Symptomen, darunter Myelopathie, Neuropathie, psychiatrische Erkrankungen, kognitive Ausfälle und kardiovaskuläre Auswirkungen. Zum Schutz der Bevölkerung hat der Gesetzgeber Lachgas und andere potente Anästhetika der Verschreibungspflicht unterstellt. Nur in zahnärztlicher/ärztlicher Hand kann der sichere Einsatz garantiert werden. „ Strahlend sicher: Wir fühlen Ihrem Röntgengerät auf den Zahn! www.tuv.com/roentgen-shop Prüfung jetzt online bestellen!

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