Zahnaerztliche Mitteilungen Nr. 11

70 | PRAXIS PRAXISABGABE UND -ÜBERNAHME Es gibt kein Schema F Nicht alle Zahnärztinnen und Zahnärzte, die den Schritt in die Niederlassung wagen, gründen neu. Die Übernahme einer bestehenden Praxis bietet mehr Sicherheit, birgt aber auch Risiken. Am anderen Ende ihrer beruflichen Laufbahn stehen die, die ihre Praxis abgeben wollen. Auch hier gibt es nicht wenige Fallstricke. Wir sprachen mit zwei Abgebern und drei Übernehmern über ihre Erfahrungen. Eine Praxisübernahme ist ebenso wie eine Praxisabgabe eine Lebensentscheidung. Kaum jemand trifft diese Entscheidung leichtfertig, es gibt zahlreiche finanzielle Aspekte zu beachten, genauso wie persönliche und private Rahmenbedingungen. Unsere Beispiele zeigen, dass es bei Praxisübernahmen und -abgaben kein Schema F gibt. Dazu sind die eigenen Pläne und die konkreten Gegebenheiten oft zu individuell verschieden. Besonders spannend ist der Fall für beide Seiten, wenn der Übergeber weiter in der Praxis arbeitet. Das kommt gar nicht so selten vor – und bietet gleichzeitig viel Potenzial für Konflikte, aber auch große Chancen. Doch so unterschiedlich die jeweilige Situation ist, eine gute Vorbereitung und ausreichend Zeit sind das A und O. Außerdem ist es oft angeraten, sich professionelle Unterstützung zu suchen, um nicht in folgenschwere Fallen zu tappen. Für eine erfolgreiche Praxisübernahme kommt es auf den Standort, die Ausrichtung, den Stand des Inventars, den Patientenstamm und natürlich auch auf das richtige Timing an. Bei 62 Prozent der Übernahmen sind es immer noch Einzelpraxen, dann kommen mit 13 Prozent Berufsausübungsgemeinschaften (BAG), wie die Existenzgründungsanalyse der Deutschen Apotheker- und Ärztebank (apoBank) für das Jahr 2022 zeigt. Allerdings haben der zunehmende Frauenanteil, die aus dem Boden schießenden MVZ sowie die vermehrt in Teilzeit und im Angestelltenverhältnis Beschäftigten die Praxislandschaft verändert. Abgabe dauert oft nicht so lange wie gedacht Praxisinhaberinnen und -inhaber auf der anderen Seite sollten sich bereits mit Ende 50, spätestens Anfang 60 mit dem Thema Abgabe beschäftigen, so dass sie ausreichend Vorlaufzeit haben, rät Praxisberater Christian Henrici. Der Prozess sei komplex, allein schon wegen der Miet- und Arbeitsverträge, die der Übernehmer bestenfalls mitnimmt. Rechtsanwalt und Steuerberater können helfen, Fallstricken zu entgehen. Eventuell lohnt es sich, noch einmal in die Ausstattung zu investieren, um den Werterhalt der Praxis zu sichern. Für viele Abgeber stellte die Suche nach einem passenden Nachfolger das größte Problem dar. Am Ende konnten 44 Prozent der Abgeber ihre Praxis nicht zu ihrem Wunschpreis verkaufen. Allerdings: Insgesamt dauerte der Übernahmeprozess oft nicht so lange wie gedacht (siehe Grafik). In den nachfolgenden Interviews finden sich zahlreiche Tipps für alle, die sich mit dem Thema Praxisübernahme und -abgabe beschäftigen wollen und müssen. Teilen Sie uns auch Ihre Erfahrungen mit, die wir gerne als Leserbrief veröffentlichen: leserbriefe@zm-online.de LL, sr Der letzte große Schritt oder der erste in der Karriere der zahnärztlichen Selbstständigkeit: Die Übernahme – mit Handschlag besiegelt. Foto: Beaunitta Van Wyk/peopleimages.com - adobe.stock.com zm114 Nr. 11, 01.06.2024, (956)

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