Zahnaerztliche Mitteilungen Nr. 11

BEKANNTMACHUNG | 81 zm114 Nr. 11, 01.06.2024, (967) Bekanntmachung der KZV Nordrhein Korrektur der Vorstandsvergütungen Gemäß § 79 Abs. 4 SGB V sind die jährlichen Vergütungen der einzelnen Vorstandsmitglieder der Kassenzahnärztlichen Vereinigungen einschließlich Nebenleistungen sowie die wesentlichen Versorgungsregelungen in einer Übersicht jährlich zum 1. März zu veröffentlichen. Anlage 2 zur Allgemeinen Verwaltungsvorschrift, Veröffentlichungsmuster zu § 79 Absatz 4 SGB V, Stand: 11.05.2022 Veröffentlichung der Höhe der Vorstandsvergütungen einschließlich aller Nebenleistungen und sämtlicher Versorgungsregelungen gemäß § 79 Absatz 4 SGB V (Jahresbeträge)) Im Vorjahr gezahlte Vergütungen Versorgungsregelungen Sonstige Vergütungsbestandteile Weitere Regelungen Gesamtvergütung (Summe aller Vergütungsbestandteile) Funktion* Grundvergütung variable Bestandteile Zusatzversorgung/Betriebsrenten Zuschuss zur privaten Versorgung Dienstwagen auch zur privaten Nutzung weitere Vergütungsbestandteile (u.a. private Unfallversicherung) Übergangsregelungen nach dem Ausscheiden aus demAmt Regelungen für den Fall der Amtsenthebung/ -entbindung bzw. bei Fusionen gezahlter Jahresbetrag gezahlter Jahresbetrag jährlich aufzuwendender Betrag jährlich aufzuwendender Betrag jährlich aufzuwendender Betrag des geldwerten Vorteils entsprechend der steuerrechtl.1%- Regelung *** jährlich aufzuwendender Betrag Höhe/Laufzeit Höhe/Laufzeit einer Abfindung/eines Übergangsgeldes bzw. Weiterzahlung der Vergütung/Weiterbeschäftigung Kassenzahnärztliche Vereinigung Nordrhein Vorstandsvorsitzender 335.000,00 € 0,00€ 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00€ 0,00€ 0,00€ 335.000,00 € Stellv. VorstandsVorsitzender 335.000,00 € 0,00€ 0,00 € 20.367,00 € 0,00€ 0,00€ 0,00 € 0,00 € 355.367,00€ Mitglied des Vorstandes 335.000,00 € 0,00 € 0,00€ 12.220,20 € 0,00€ 0,00€ 0,00€ 0,00€ 347.220,20 €

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